Diebstahl in der Schule

Hallo
Wo ich doch gerade mal in der Rubric Recht bin
Nur kurz die Frage:
Wenn meinem Sohn (7 Jahre) in der Grundschule die Schultasche gestohlen wird. Hab ich dann nur Pech gehabt oder kommt dafür irgendeine Versicherung auf?

(Ps in dieser Grundschule sind zur Zeit drei Schultaschen zwei Stiftemäppchen komplett sowie eine Geldbörse „vermisst“)
mfg
Jacob

Hi Jacob,

in Deinem zuständigen Schulamt gibt es auch eine Rechtsstelle, die Schadenersatzansprüche bearbeitet. Auf alle Fälle erstatte Anzeige gegen Unbekannt. Dann fordere Schadenersatz bei der Schule ein. Das geht auch über die Schulleitung. Diese ist versichert.

Viele Grüße
Jana

Mahlzeit!

Nur kurz die Frage:
Wenn meinem Sohn (7 Jahre) in der Grundschule die Schultasche
gestohlen wird. Hab ich dann nur Pech gehabt oder kommt dafür
irgendeine Versicherung auf?

Ich vermute bzw. unterstelle jetzt mal, das die Schultasche Deines Filius aus einem geschlossenen Raum bzw. Gebäude gestohlen wurde, oder? Wenn sich nämlich die Schultasche in einem Gebäude befand und dort gestohlen wurde, dann nennt sich sowas Einbruchdiebstahl.

Und wenn Du jetzt noch eine private Hausratversicherung hast, dann könntest Du hier richtig Glück haben. In diesem Fall solltest Du erstmal eine Anzeige bei der Polizei machen, gegen Unbekannt.
Anschließend meldest Du dann den Diebstahl Deiner Hausratversicherung und fertig ist die Sache. Sowas ist in der Regel nämlich darüber mitversichert.

Das seitens der Schule eine Haftung besteht und daher von dort Schadenersatz geleistet wird, würde ich mal ausschließen. Das hängt natürlich vm Einzelfall ab. Aber ein Verschulden der Schule würde ich so ohne weitere Info´s eigentlich nicht sehen.

Gruß & Bye…

Der Dicke MD.

Hy!
Und schonmal Dank an alle
(auch an die die nur lesen aber nicht helfen können - ich denke denen wird zu selten gedankt)

Ich vermute bzw. unterstelle jetzt mal, das die Schultasche
Deines Filius aus einem geschlossenen Raum bzw. Gebäude
gestohlen wurde, oder?

Mein sohn ist 7 Jahre alt , also Grundschule erste Klasse.
Er kam von der Schule nach Hause und hat geklagt, dass seine Schultasche weg sei. Er habe auch schon seine Klassenlehrerin gefrag, und beide haben nach der Schultasche gesucht. Sie war aber scheinbar einach weg. Die Sachen die er den Tag über benutzt hatte, und die auf dem Tisch lagen, konnte er also nirgendwohin einräumen. Wann die Tasche verschwunden ist…
während der 5 Minuten-Pause oder während der großen Pause (während der der Klassenraum eigentlich abgeschlossen sein sollte
… ist wohl kaum noch zu klären

Und wenn Du jetzt noch eine private Hausratversicherung hast,
dann könntest Du hier richtig Glück haben.

die hätte ich zwar, aber auch nur mit einer Selbstbeteiligung von ca 150?.

Schule würde ich so ohne weitere Info´s eigentlich nicht
sehen.

Hab ich eigentlich auch nicht erwartet,

Gruß an den Dicken,
und alle dünnen, und hoffe das alle glücklich damit sind
Jacob

Hallo Dicker,

Und wenn Du jetzt noch eine private Hausratversicherung hast,
dann könntest Du hier richtig Glück haben. In diesem Fall
solltest Du erstmal eine Anzeige bei der Polizei machen, gegen
Unbekannt.

Was hat denn IHRE private Hausratversicherung mit dem Diebstahl der Schultasche aus der Schule zu tun? Das ist doch gar nicht belangend! Schließlich wurde die Schultasche ja nicht aus ihrem eigenen Haus gestohlen. Sondern aus dem Schulhaus. Hier ist also entscheidend, ob die Schule für derartige Fälle versichert ist. Was aber auch nicht IHRE Sorge zu sein braucht. Sie hat in jedem Fall Schadenersatzanspruch, noch dazu, weil es aus einem Raum heraus passierte (während einer Pause), der zu diesem Zeitpunkt hätte verschlossen sein müssen. Wenn er das wiederum nicht wahr, so greift auch das nicht in dem Anspruch der Mutter, sondern könnte ein Regressfall der Schule an die Lehrerin werden, die versäumte, den Raum abzuschließen.

Naja, wollte ich nur mal einwerfen,
alles Gute,
Jana

Moin, Jana!

Was hat denn IHRE private Hausratversicherung mit dem
Diebstahl der Schultasche aus der Schule zu tun? Das ist doch
gar nicht belangend!

Doch, das ist schon wichtig. Hast Du eine Hausrat, dann bekommst Du in solch einem Fall den Schaden ersetzt und mußt Dich nicht erst mit irgendeiner dritten Stelle (z.Bsp. der Schule) rum zanken.

Schließlich wurde die Schultasche ja
nicht aus ihrem eigenen Haus gestohlen.

In der Hausratversicherung gibt es die Klausel für die sogenannte Außenversicherung bis zur Höhe von 10% der Gesamtversicherungssumme, darüber sind regelmäßig Dinge des eigenen Hausrats auch dann gegen Einbruchdiebstahl versichert, wenn si sich vorübergehend (d.h. nicht länger als drei Monate) nicht im eigenen Hausrat befinden. Die Voraussetzungen für diese Deckung sind lediglich, das die Teile eigentlich zum eigenen Hausrat gehören und aus einem geschlossenen Gebäude durch einen Einbruchdiebstahl abhanden kamen.

Sondern aus dem Schulhaus. Hier ist also entscheidend, ob die
Schule für derartige Fälle versichert ist.

Eigentlich spielt das weniger eine Rolle. Bei eigener Hausratvers. ist es egal, weil der Schaden über die eigene Hausrat ersetzt werden würde. Ohne eigene Hausratvers. ist es auch egal, weil eine Haftung der Schule hier eher fragwürdig erscheint. Solange die Schule nachweist, sich ordnungsgemäß verhalten und alle Sicherheitsmaßnahmen getroffen zu haben, ist ein Verschulden hier kaum zu konstruieren. Haften müßte hier der „dritte“, der die Tasche mitgehen ließ. Aber das erscheint mir noch fragwürdiger :smile:

Was aber auch nicht IHRE Sorge
zu sein braucht. Sie hat in jedem Fall Schadenersatzanspruch,
noch dazu, weil es aus einem Raum heraus passierte (während
einer Pause), der zu diesem Zeitpunkt hätte verschlossen sein
müssen.

Die Schule haftet nicht automatisch für Eigentum der Schüler. Theoretisch geschieht das Einbringen privater Dinge der Schüler immer auf eigene Gefahr der Schüler. Wenn die Schule so nett ist, die Räume während der Pause zu verschließen, ist das eben nur eine nette Geste. Eine Verpflichtung dazu besteht normalerweise nicht.
Nur wenn die Schule ganz deutlich erklärt hat, das sie eben für eingebrachte Dinge haftet, nur dann wäre hier eventuell eine Haftung konstruierbar, und selbst das nur bei Vorliegen eines Verschuldens seitens der Schule.

Wenn er das wiederum nicht wahr, so greift auch das
nicht in dem Anspruch der Mutter, sondern könnte ein
Regressfall der Schule an die Lehrerin werden, die versäumte,
den Raum abzuschließen.

Also das durchzusetzen halte ich für sogut wie unmöglich. Als Haftpflichtversicherer der Schule würde ich die Zahlung verweigern, weil selbst wenn, wie Du sagst, der Raum nicht verschlossen war, wäre eine Haftung nicht zu erkennen. Es sei denn, die Schule hätte im Vorfeld deutlich die Gefahrübernahme erklärt. Das kann ich mir allerdings kaum vorstellen. Ich kenne diverse Versicherungsverträge für Schulen und Kitas, keine hat eine derartige Klausel mit gedeckt. Es wäre auch eine fast unbezahlbare Versicherung, da das Risiko eben immens hoch ist.

Naja, wollte ich nur mal einwerfen,

Kein Problem, wollte ich nur eben zurück werfen :smile:

alles Gute,

Danke, kann ich brauchen :smile:

Gruß & Bye…

Der Dicke MD.

Moin nochmal!

Mein sohn ist 7 Jahre alt , also Grundschule erste Klasse.
Er kam von der Schule nach Hause und hat geklagt, dass seine
Schultasche weg sei. Er habe auch schon seine Klassenlehrerin
gefrag, und beide haben nach der Schultasche gesucht. Sie war
aber scheinbar einach weg.

Wo war sie denn nun zuletzt? In einem Klassenzimmer in einem Geschlossenen Gebäude (Schule?)?
Dann würde, wie ich schon sagte, die eigene Hausratversicherung über die sogenannte Außenversicherungsklausel einspringen und den Schaden bezahlen. Vorausgesetzt, ihr zeigt den Diebstahl bei der Polizei an und benennt die Lehrerin als Zeugin der Angelegenheit.

Die Sachen die er den Tag über
benutzt hatte, und die auf dem Tisch lagen, konnte er also
nirgendwohin einräumen. Wann die Tasche verschwunden ist…
während der 5 Minuten-Pause oder während der großen Pause
(während der der Klassenraum eigentlich abgeschlossen sein
sollte
… ist wohl kaum noch zu klären

Spielt keine genauere Rolle. Die Angabe, an welchem Tag das war, sollte allerdings möglich sein. Übrigens wären auch die in der Tasche befindlichen Dinge mitversichert.

Und wenn Du jetzt noch eine private Hausratversicherung hast,
dann könntest Du hier richtig Glück haben.

die hätte ich zwar, aber auch nur mit einer Selbstbeteiligung
von ca 150?.

150€ Selbstbeteiligung? In der Hausrat? Bist Du Dir da ganz sicher, das sich die Selbstbeteiligung nicht auf die Haftpflichtversicherung bezieht? Ich weiß natürlich, das eine Selbstbeteiligung auch in der Hausrat möglich ist, gerade dort halte ich persönlich sie aber für Blödsinn. Aber das ist Ansichtssache.

Bei einer Selbstbeteiligung von 150€ würdest Du dann natürlich nur den darüberliegenden Teil der Schadenssumme erstattet bekommen. Bei einer einfachen Schultasche erscheint mir das allerdings eher ziemlich hoch gegriffen. Aber soll es ja alles geben… :smile:

Gruß & Bye…

Der Dicke MD.