'Beamten-Bonus'

Hallo Leute
Möglich,daß dieses Thema hier schon öfter behandelt wurde,aber
gerade ist mir mal wieder der Kragen geplatzt.Es geht um den
Beitragsbonus für den öffentlichen Dienst.Ist das eigentlich Verfassungskonform und gibt es darüber entsprechende Urteile?
Anlaß ist der Abschluß einer Tierhaftpflicht,den ich gerade auf dem Tisch liegen habe.Satte 28% Bonus für Angehörige des öffentlichen Dienstes.
Sind denen ihre Tiere besser oder stehen die unter einem speziellen staatstragenden Verhaltenszwang?
Schon bei der Auto-Haftpflicht hat mich das schon immer aufgeregt.
Fährt der Hausmeister der Volksbank etwa schlechter als der von der Sparkasse?
Laßt mal was dazu hören.
Gruß
Lenz

Hallo !

Es ist doch dieser privaten Versicherung einzig und allein überlassen, ob sie einer Berufsgruppe einen Bonus gibt oder nicht. Da hat die Verfassung nichts mit zu tun.

Beamte haben ein gesichertes Einkommen und sind lt. Statistik weniger auffällig in Schadenssachen.
Das ist für die Versicherungen ein wichtiger Grund, diesen Bonus zu geben.

Für Nichtbeamte sind Beamte sicher die größten Faulpelze und Schmarotzer, für die Versicherungen sind sie aber eine sichere Sache!

Grüße Max.

Nur noch einzusatz zum Vorschreiber…

Sind denen ihre Tiere besser oder stehen die unter einem
speziellen staatstragenden Verhaltenszwang?

Sie stehen unter einem Verhaltenszwang. Beamte werden grundsätzlich „doppelt“ (natürlich nicht denn doppelbestrafung ist ja Grundgesetzwidrig) bestraft, wenn sie eine „Verfehlung“ begehen.
Neben dem Strafrecht o. evtl. auch dem Ordnungswidrigkeitenrecht steht noch das Diziplinarrecht, das ihnen diverse Verhaltenszwänge auferlegt und Straßen von eine „Missbilligung“ bis zur Künding vorsieht.
Begeht ein Normalbürger z.B. eine Körperverletzung, weil er mit seinem Nachbarn in Streit gerät und wird verurteilt, zahlt er die Strafe und fertig. Ein Beamter muss mit weiteren Disziplinarmaßnahmen rechnen, da geprüft wird ob neben der Körperverletzung noch anderer, disziplinarer überhang besteht, der dem Image der Behörde schadet.
Es kann Dir sogar passieren, das Dein Nachbar, sich schriftlich bei Deiner Behörde über schwachsinnige Nachbarschaftsquerelen beschwert und Du musst dich dann auch noch schriftlich rechtfertigen - meinem Kumpel passiert.
Möglicherweise gehen die Versicherungen schon deshalb davon aus, dass ein Beamter seltener Verhaltensauffällig wird.

Abgesehen davon kann ich dieses Beamtengemecker nicht mehr hören. Es liegt schliesslich an jedem selbst was er für einen Beruf ergreift.

M.

Oh,Oh,Oh
Da hab ich ja genau die Poster erwischt,von denen angenommen werden kann,daß sie mit dieser Regelung sehr zufrieden sind.

  1. War in dem Betrag nirgends von Beamten die Rede (der Betreff
    war nur eine bei der gemeinen Bevölkerung allgemein angewandte
    Floskel.
  2. Es war von Tieren die Rede nicht von Leuten (genau lesen)
  3. Kann man bei gesetzlich vorgeschriebenen Anordnungen wohl
    nicht mehr den Begriff „Privat“ vorschieben.
    Trotzdem freundlichen Gruß
    Lenz

Oh,Oh,Oh
Da hab ich ja genau die Poster erwischt,von denen angenommen
werden kann,daß sie mit dieser Regelung sehr zufrieden sind.

  1. War in dem Betrag nirgends von Beamten die Rede (der
    Betreff
    war nur eine bei der gemeinen Bevölkerung allgemein
    angewandte
    Floskel.

Geh mal davon aus, dass mein Vorposter :wink: auch den Begriff „Beamter“ als Sammelbegriff gebraucht hat. Für viele in Deutschland ist doch jeder, der im öffentlichen Dienst arbeitet ein Beamter (oft sogar der Bankmitarbeiter, ich höre oft, dass mein Vater mit dem „Bankbeamten“ gesprochen hat)

  1. Es war von Tieren die Rede nicht von Leuten (genau lesen)

Versicherungsbeiträge werden nach der Schadenshäufigkeit festgesetzt. Etwa: Schadenssumme / Anzahl der Beitragszahler + Gewinnmarge = Beitrag.
Wenn sich jetzt ergibt, dass Mitarbeiter im öffentlichen Dienst ihre Tiere besser aufpassen…
Warum die Versicherungen nicht weiteruntergliedern (Gesundheitswesen, Malocher etc) ? Frag’ sie doch am Besten selbst.

  1. Kann man bei gesetzlich vorgeschriebenen Anordnungen wohl
    nicht mehr den Begriff „Privat“ vorschieben.

Welche gesetzlichen Anordnungen? Ich habe meine Versicherungen bei einer privaten Gesellschaft aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen abgeschlossen.

Trotzdem freundlichen Gruß
Lenz

Gruß
HaWeThie

Hallo Hans,

ja, ja, die Sichtweise solcher Boni hängt immer davon ab, ob man selbst zu den Glücklichen zählt oder nicht. Der so genannten Beamten Bonus bei Versicherungen war früher mal etwas Besonderes, heute aber doch nur noch ein Spezialtarif neben vielen anderen, und daher überhaupt kein Grund zur Aufregung mehr. Mit Verfassungsrecht hat das Ganze überhaupt nichts zu tun, sondern einfach nur mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Versicherungsunternehmen. Die rechnen inzwischen nach zig verschiedenen Kriterien für jeden Versicherungstypus unterschiedliche Risikogruppen aus, und bieten diesen dann spezielle Tarife. Da gibt es eben z.B. die offensichtlich wenig schadenstrchtigen Beamten, die Fahrer bestimmter Kfz-Typen (Typenklassen), die Frauen, die Garagenparker, …

Da kann man sich als nichtverbeamteter, laternenparkender, männlicher Mantafahrer zwar über die hohe Prämie ärgern, aber solange die Kriterien nicht diskriminierend gewählt sind, sondern - was staatlich überwacht wird, schließlich muss jeder Tarif genehmigt werden - Schadensrisiken wiederspiegeln, hat man halt Pech gehabt, wenn man in eine Hochrisikogruppe fällt.

Gruß vom Wiz (der bei den ganzen schönen Tarifen auch fast immer Pech hat)

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was staatlich überwacht wird, schließlich muss jeder

Tarif genehmigt werden -

Hallo Wiz
Von wem wohl überwacht?!
Auch dein Posting strahlt nicht gerade die Haltung eines mündigen
Bürgers aus,eher die eines resignierten.
Bedeutet dies doch alles eine pauschale Vorverurteilung.Im Umkehrschluß könnte man dies,wie in schlimmer Vorzeit,mit Sippenhaft bezeichnen.
Oder was kann der seit 40 Jahren unfallfrei fahrende Rentner,der
sich einen gebrauchten GTI kauft,dafür,daß irgendwelche Idioten am laufenden Band mit solch einer Kiste Unfälle produzieren.
Läßt sich doch ganz leicht durch ein Bonus-Malus System regeln,
ohne von vorn herein von verschiedenen Voraussetzungen auszugehen
Gruß
Lenz

Hallo Hans Lorenz,

werd doch mal erwachsen (solltest Du in Deinem Alter eigentlich sein)! Wir bewegen uns in einem zum Glück möglichst gering geregelten Markt. D.h. jeder kann Angebote machen und niemand ist gezwungen sie anzunehmen. Jeder Anbieter muss selbst entscheiden, auf welchen Grundlagen er kalkuliert um einerseits marktgängige und andererseits für ihn einträgliche Waren und Dienstleistungen anzubieten. Und der mündige Bürger entscheidet sich dann, welches Angebot für ihn das Passende ist.

Ist doch überhaupt nicht gesagt, dass einer dieser für eine spezielle Personengruppe super eng eingegrenzten Spezialtarife eines bestimmten Anbieters überhaupt der Günstigste ist. Vielleicht hat ein anderer Anbieter ohne die ganzen zig Sondertarife ein durchaus besseres Angebot. Und der Beamtentarif im einen Fall ist vielleicht schlechter als der Garagenparkertarif eines anderen Anbieters, der auch in Frage käme, …

Das hat überhaupt nichts mit Resignation sondern mit Verständnis von sozialer Marktwirtschaft zu tun. Sicher kein perfektes Wirtschaftssystem, aber man zeige mir ein über fünfzig Jahre erprobtes Besseres in einer Industrienation.

Du hingegen scheinst einfach eine totale Aversion gegen Beamte zu haben, und meinst, hier einen Ansatzpunkt gefunden zu haben, Dich aufzuregen.

Du kannst nicht erwarten, dass Du einem Anbieter im Markt die Kriterien seiner Preisgestaltung vorschreiben kannst, nur weil Dir nicht passt, dass eine bestimmte Gruppe bessere Konditionenn genau deshalb bekommt, weil sie so für den Anbieter ein besseres Geschäft darstellt. Und ägert Dich der eine, geh zum Anderen.

Und wenn bestimmte Vergünstigungsformen bei vielen Anbietern anzutreffen sind, dann frage Dich, ob nicht vielleicht die Heerschaaren von Versicherungsmathematikern, die sich die Tarife ausgedacht haben, vielleicht nicht doch einfach nur ihr Handwerk machen, wenn sie über jahrelange umfangreiche statistische Auswertungen dahin kommen, Maßstäbe für Tarife zu entwickeln. Das Kfz-Versicherungsgeschäft ist ein Massengeschäft, und da kann man nunmal nicht mit jedem einzelnen verhandeln. Es gibt aber genug unterschiedliche Tarife für jeden Geschmack am Markt, und wenn Du eben in zig Risikogruppen reinfällst und damit immer zu einem schlechten Tarif kommst, dann überlege Dir, wie Du evtl. aus der ein oder anderen herauskommst, wenn Du Geld sparen möchtest.

Gruß vom Wiz

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Alles hat seinen Grund
Man muß mal in die Ursprünge der Bundesrepublik Deutschland zurückgehen, um zu verstehen was es mit den „Beamten-Bonusen“ auf sich hat.

Ursprünglich wurden Beamte extrem schlecht bezahlt (nicht so wie heute) und hatten durch die schlechte Bezahlung im Staatsdienst das Problem, das es für eine Familie nicht gereicht hat.

So bekam man als Staatsdiener z.B. einen Nachlaß bei Versicherungen oder Kleidergeld oder Essensgeld oder Ortszuschlag oder Wohngeld oder Dienstwohnung oder eine Urlaubswohnung oder auch Urlaub bezahlt oder oder oder oder …

Ich komme aus einer Beamtenfamilie und arbeite selbst auf dem Frankfurter Flughafen, wo die Mitarbeiter als „im öffentlichen Dienst anerkannt“ bei Versicherungen bekannt sind (schließlich ist der Flughafen zwar eine AG aber die Aktien haben nur Stadt, Land und Bund, außer ein paar Mitarbeiteraktien neuerdings), woher ich das kenne.

Essensgutscheine oder eine Dienststelleneigene Kleiderkammer sind mir wohlbekannt.

Nur, mal ganz im Ernst, würdest du wegen 10, 20 oder 30% Versicherungsbonus wirklich auch in deiner Freizeit in blauer Dienstkleidung rumlaufen, die du aus einer Kleiderkammer von der Stange bekammst und mit einem Essensgutschein beim Metzger Hackfleisch kaufen, so das dich jeder für einen Sozialhilfeempfänger hält?
Vor wenigen Jahren war das noch als Beamter normal …

Winni the Pooh