Hi experts,
hier (mal wieder?) eine Frage zum Erbrecht.
Es gab einmal ein Passus im BGB, wonach uneheliche Kinder nicht erbberechtigt seien (verkürtzt und vereinfacht - ich weiss).
Einen solchen Passus finde ich nun nicht mehr (oder bin ich blind?). Die Rede ist vielmehr „nur“ noch von Abkömmlingen. Ist dieser Passus völlig weggefallen? Gibt es (noch) irgendwelche Regelungen bezüglich Geburtsjahrgängen (nach dem Motto: wer vor XX unehelich geboren, wurde hat Pech gehabt)???
Über Infos wäre ich dankbar.
Gruß
Kai