Hallo,
in meiner Wohnung ist seit nunmehr 6 Tagen (hab’ dem Vermieter mündlich bescheid gegeben) die Warmwasserversorgung (also kein fießend Warmwasser) defekt, der Elektroboilder braucht einen neuen Heizstab (normale Heizung geht aber ohne Probleme). Kann ich deswegen Mietminderung fordern? Wie mache ich das? Könnte ich auch rückwirkend darauf bestehen, auch wenn ich nicht an dem ersten Tag von dem Vermieter eine Mietminderung gefordert hab?
Vielen Dankschonmal im voraus,
GrüneRose
Hallo
Du kannst eine Mietminderung von mindestens 15 % ansetzen, wenn der Wasserboiler ausfällt. So hat das AG München entschieden. Diverse andere Gerichte erkennen nur 10 % an. Du musst aber die Mietminderung Deinem Vermieter erklären. Vor allem musst Du erklären, dass Deinen Miete bis zur Reparatur nur unter Vorbehalt bezahlt wird.
in meiner Wohnung ist seit nunmehr 6 Tagen (hab’ dem Vermieter
mündlich bescheid gegeben) die Warmwasserversorgung (also kein
fießend Warmwasser) defekt, der Elektroboilder braucht einen
neuen Heizstab (normale Heizung geht aber ohne Probleme). Kann
ich deswegen Mietminderung fordern? Wie mache ich das? Könnte
ich auch rückwirkend darauf bestehen, auch wenn ich nicht an
dem ersten Tag von dem Vermieter eine Mietminderung gefordert
hab?
Das spielt keine Rolle. Entscheidend ist, dass Du ab dem Tag, ab dem Du den Mangel angezeigt hast ein Mietminderungsrecht geltend machen kannst. Die Rechtsprechung ist uneinheitlich. Diverse Gerichte erlauben die Mietminderung erst, wenn der Vermieter einen gesetzten Termin nicht erfüllt hat. Bei einem Warmwasserausfall kannst Du spätestens ab dem 2. Tag Deiner Meldung die Miete mindern. Der Vermieter hat nämlich bei Warmwasserausfall nicht nur unverzüglich, sondern sofort zu reagieren und die Reparatur durchführen zu lassen.
Gruss Günter