Gültigkeit von E-Mails

Hallo,

habe eine dumme Frage:

sind Rechnungen per E-Mail rechtlich zugelassen? Oder sind wir als unternehmen verpflichtet, auch eine Rechnung per Post hinterherzuschicken?

Mein Chef ist felsenfest überzeugt, das wir per Post was schicken müssen und E-Mails keine Bedeutung haben. Ist doch quatsch, oder?

Gibts vielleicht quellen im Internet, wo er nachlesen kann, das es nicht recht hat?

Ciao, Blubber

hi, soviel ich weis ist das seit neusten zulässig, ich meine re per mail, musst halt mal irgendwo im finanzmiis. da was suchen oder den steuerberater fragen, ansonsten haste da noch dann das problem das die re auch zugegangen sein muss, wenn du da kunden hast die hinterm mond leben sieht das schon schlecht aus

u

Hallo Blubber,

hier ein Link, der vielleicht helfen kann:

http://www.handelsblatt.com/hbiwwwangebot/fn/relhbi/…

Ich hoffe, der ist aussagefähig genug.

Gruß

ALex

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sind Rechnungen per E-Mail rechtlich zugelassen? Oder sind wir
als unternehmen verpflichtet, auch eine Rechnung per Post
hinterherzuschicken?

Mein Chef ist felsenfest überzeugt, das wir per Post was
schicken müssen und E-Mails keine Bedeutung haben. Ist doch
quatsch, oder?

Natürlich reicht die Mail vollständig aus. Wie du Geschäftsabläufe gestaltest, bedarf lediglich der Übereinstimmung zwischen dir und deinem Geschäftspartner.

Dieser kann allerdings jederzeit eine schriftliche Rechnung verlangen, etwa zur Vorlage beim Finanzamt o. ä.

Im Privatkundengeschäft ist es also grundsätzlich sinnvoll, Rechnungen auf Papier auszustellen, bei Business to Business hingegen ist es inzwischen Standard, auf Papier vollständig zu verzichten.

Beispiel
Hallo Blubber,

sind Rechnungen per E-Mail rechtlich zugelassen? Oder sind wir
als unternehmen verpflichtet, auch eine Rechnung per Post
hinterherzuschicken?

anscheinend ja, denn ich bin seit 2 Jahren bei Puretec und habe von deen noch nie Papier-Rechnungen gesehen. Am besten sind Rechnungen im PDF-Format, weil dann der Betrugsaufwand höher ist als wenn es nur Plaintext oder html oder doc ist.

Tschuess Marco.

Hallo,

Rechungen per mail und somit ohne Unterschrift sind nur zulässig wenn in den AGB’s darauf hingewiesen wird oder vorher im Vertrag mit dem Kunden eine Vereinbarung abgeschlossen wurde.

Ich würde für mein Unternehmen niemals eine Rechnung per mail akzeptieren, wenn es „vorher“ nicht mit dem Geschäftspartner vereinbart ist, dann stehst Du auf einmal im kurzen Hemd vor dem Finanzamt :smile:)

Die Verhaltensweise von Deinem Chef ist o.k.!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das kommt dann auf die Beweislage an. Kann der Unternehmer beweisen, das die Rechnung per Email bei Dir angekommen ist?
Es reicht für ein Gericht nicht aus, wenn im Ausgangsordner die Email als gesendet deklariert ist. Wichtig ist zu belegen, das die Mail auch wirklich angekommen ist.

Gruß
roland

hallo,

da ich es auch nicht genau wusste hab ich mal wieder papa google gefragt und dabei folgendes gefunden:

http://online-marketing-praxis.de/tipps/artikel/emai… - da steht eigentlich alles was wichtig ist

dann hab ich noch das gefunden:

Akzeptiert das Finanzamt Rechnungen per E-Mail?
„In zunehmendem Maße werden Rechnungen heute nicht mehr mit der Briefpost, sondern per E-Mail zugestellt. Die Rechnungen werden dann von den Empfängern zu Zwecken der Buchhaltung und zur Vorlage beim Finanzamt ausgedruckt. Die Finanzbehörden, so zumindest die Auskunft des Finanzamts Düsseldorf, akzeptieren diese Rechnungen als Buchungsbeleg. Allerdings empfiehlt es sich bei hohen Beträgen (über mehrere tausend Mark) eine Kopie des Kontoauszuges beizulegen, damit das Finanzamt sicher gehen kann, daß auch tatsächlich ein Geldfluß stattgefunden hat.“ (Quelle: A.Zimmermann, Düsseldorfer Rechtsanwalt für Online und Multimediarecht. Homepage: www.a-lex.de)

also alles in allem noch nicht so ganz ausdrücklich geklärt, aber es wird sich wohl durchsetzen, ganz besonders wenn die rechnungen als alle anforderungen erfüllt,

bleibt dann lediglich wieder die frage des beweises des zugangs, aber da haben wir ja schon da ( http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl… ) einiges diskutiert

u.

Hallo!

sind Rechnungen per E-Mail rechtlich zugelassen? Oder sind wir
als unternehmen verpflichtet, auch eine Rechnung per Post
hinterherzuschicken?

Rechnungen per E-Mail sind zugelassen, wenn der Käufer eingewilligt hat. Ich bekomme meine Telefonrechnung nur noch per Mail im PDF-Format, den Einzelverbindungsnachweis kann ich als CSV-Datei downloaden. Zusätzlich kann man jederzeit online seine Daten abrufen oder downloaden und das Ganze ist kostenlos.

-> http://www.telekom.de/rechnung-online

Grüße, Tanja

Hallo,

Rechnungen per E-Mail sind zugelassen, wenn der Käufer
eingewilligt hat.

Das gilt meines Wissens höchstens für Rechnungen an Privatleute.
Da es für Unternehmen die Pflicht einer ordnungsgemäßen Buchführung gibt und dazu auch die rechtlich einwandfreie Archivierung von Buchhaltungsbelegen (wie Rechnungen) gehört, ist das in diesem Bereich ein Problem.

Eigentlich sagt der im vorhergehenden Beitrag gebrachte Link dazu alles. Bekommt ein Unternehmen Rechnungen per e-Mail und ist diese e-Mail ohne qualifizierte, digitale Signatur versehen, könnte das Unternehmen bei späteren Buchprüfungen Probleme bekommen, wenn es nur diese Mail-Rechnungen (ob noch digital oder ausgedruckt) vorweisen kann.
Denn die Unveränderlichkeit und Authenzität dieses „Beleges“ ist nicht zweifelsfrei nachweisbar.

Gruß,
Salzmann