Insolvenz-was jetzt?

Hallo wer-weiß-was-Nutzer!

Wie ich gestern erfahren habe, hat meine Firma letzte Woche Insolvenz angemeldet. Da ich von sowas überhaupt keine Ahnung habe stellen sich mir natürlich tausende von Fragen! Das Gehalt ist für April und Mai über das Arbeitsamt/den Insolvenzverwalter gesichert. Und dann? Wie endet der Vertrag? Ist das dann ein Auflösungsvertrag oder eine Kündigung? Gelten für mich die üblichen Kündigungsfristen(hier die gesetzlichen) wenn ich selbst kündigen möchte oder gibt es da andere Regeln/Möglichkeiten? Außerdem besteht mein Gehalt aus einem tariflichen Grundgehalt(Stundenlohn aus Grundgehalt und Wechselschichtzulage?) plus Zeitzuschläge: was wird über das Insolvenzverfahren gezahlt? Nur das Grundgehalt oder wie bisher alles?
Das sind die allerwichtigsten Fragen erstmal… Ansonsten wäre ich sehr dankbar über jede Antwort, die irgendwas mit Insolvenz zu tun hat, je mehr ich weiß um so besser.
Vielen Dank an alle im vorraus!
Gruß, olly_g

Es

Wie ich gestern erfahren habe, hat meine Firma letzte Woche
Insolvenz angemeldet.

Hallo,

zunächst einmal hat die Firma nicht Insolvenz angemeldet, sondern Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrenz gestellt.

Jetzt wird geprüft (macht ein Gutachter, der später i. d. R. auch Insolvenzverwalter sein wird), ob genug Masse zur Durchführung des Verfahrens vorhanden ist und insbesondere, ob und unter welchen Umständen das Unternehmen weitergeführt werden kann. Jetzt und bei Durchführung des Verfahrens ändert sich für die Mitarbeiter noch nichts. Es kann durchaus sein, daß sich auch später für die Mitarbeiter nicht viel ändert, denn das Insolvenzverfahren soll den Zustand der Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung beenden, aber nicht unbedingt das Unternehmen zerschlagen. Das Insolvenzverfahren muß deshalb nicht zwingend mit der Schließung der Firma enden, sondern kann für das Unternehmen auch eine echte Überlebenschance bieten.

Welchen Weg das Verfahren nehmen wird, kann im Moment kein Außenstehender vorhersagen. Die Anstellungsverträge der Mitarbeiter einschließlich des vollen Gehaltsanspruchs sind vom beantragten und ggfs eröffneten Verfahren noch nicht betroffen. Näheres wird der Insolvenzverwalter mitteilen.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

dein Arbeitsvertrag ist nach wie vor gültig und die Regeln bezüglich Auflösung oder Kündigung des Vertrages sind zunächst die gleichen wie ohne das Insolvenzverfahren.
Wenn du also deinen Job kündigen willst, mußt du die normalen vertraglichen bzw. tariflichen Kündigungsfristen einhalten.
Der Insolvenzverwalter ist ebenfalls daran gebunden. Wenn der Insolvenzverwalter bestellt ist, dann übernimmt er den Posten des Unternehmers/Geschäftsführers.
Wenn es so ist, dass die derzeitigen Lohnzahlungen über das Arbeitsamt „gesichert“ sind, dann gehe ich davon aus, dass du eine Abtretung des Insolvenzgeldes unterschrieben hast.
Das Insolvenzgeld wird für maximal 3 Monate gezahlt. Danach würdest du nicht bezahlte Lohnansprüche zur Tabelle anmelden müssen, also wie jeder andere Gläubiger deines Arbeitgebers. Die Frage ist dann, ob genügend Vermögensmasse zur Verfügung steht, um deine Forderungen in vollem Umfang zu bezahlen. Meistens gibt es in Ermangelung ausreichender Masse nur eine Quote.
Es ist also ein intensiver Kontakt zum Insolvenzverwalter erforderlich, um schnellstmöglich erkennen zu können, wie sich die Risiken hinsichtlich deines Jobs und der Lohnzahlung verändern.

Gruß,
Francesco