Hallo!
Ich habe mit dem Kleingedruckten in meiner Krankenhaustagegeldversicherung wohl nicht so ganz aufgepaßt. Weil ich selbst damals keinen Durchschlag oder sonstwas zu der Versicherung bekommen habe, konnte ich es nichtmal nachschauen, habe es erst im Nachhinein erfahren. Da steht also drin, dass ich mit in Einreichung eines Schadensfalles die ärztliche Schweigepflicht aller in den Unterlagen genannten Ärzte aufhebe.
Ich finde das ziemlich hart und frage mich, ob sowas überhaupt zulässig ist. Ich Naivling bin davon ausgegangen, dass sich die Versicherung bei mir meldet, wenn aus den Entlassungspapieren was noch unklar ist. Stattdessen haben sie einen weiteren vollständigen Bericht bei meinem Hausarzt angefordert (und ohne mein Wissen bekommen). Ich finde das hart - oder bin ich da zu kleinlich?
Viele Grüße,
Snoef
Hallo!
Hallo zurück,
Ich habe mit dem Kleingedruckten in meiner
Krankenhaustagegeldversicherung wohl nicht so ganz aufgepaßt.
Gerade ins Kleingedruckte sollte man schauen. Da steht sooo viel wichtiges drin.
Weil ich selbst damals keinen Durchschlag oder sonstwas zu der
Versicherung bekommen habe, konnte ich es nichtmal
nachschauen, habe es erst im Nachhinein erfahren.
Dir hätte bei Vertragsabschluss eine Durchschrift ausgehändigt werden müssen. Da ist ein Anhaltspunkt für eine Kündigung des Vertrages - aber:
Im Versicherungsschein, den du erhalten hast, steht das mit der Schweigepflicht auch noch mal drin (bei mir zumindest), somit hast du die Bedingung „konkludent“ (durch schlüssiges Handeln = Bezahlen der Prämien) akzeptiert. Schau mal unter „Obliegenheitspflichten“ oder so.
Da steht
also drin, dass ich mit in Einreichung eines Schadensfalles
die ärztliche Schweigepflicht aller in den Unterlagen
genannten Ärzte aufhebe.
Das ist normal.
Ich finde das ziemlich hart und frage mich, ob sowas überhaupt
zulässig ist. Ich Naivling bin davon ausgegangen, dass sich
die Versicherung bei mir meldet, wenn aus den
Entlassungspapieren was noch unklar ist. Stattdessen haben sie
einen weiteren vollständigen Bericht bei meinem Hausarzt
angefordert (und ohne mein Wissen bekommen). Ich finde das
hart - oder bin ich da zu kleinlich?
Tja - da gilt: Vertrag ist Vertrag
(neudeutsch: Pacta sunt servanda)
Du kannst natürlich deinem Hausarzt sagen, dass er der Versicherung keine Unterlagen mehr überlassen soll, aber dann wirde diese auch nicht zahlen.
Gruß
HaWeThie
Hallo Swantje,
ich sehe die Sache ein wenig anders als HaWeThie… Und nicht nur ich sondern auch Ärzte und Juristen…
Hierzu einige Links:
http://www.medikus.de/Schweigepflicht/default.htm
http://www.brennecke-lechler.de/html/schweigepflicht…
Dem Patienten kann man raten, den Versicherungsantrag mit der Entbindung von der Schweigepflicht der Ärzte zu unterschreiben und nach Annahme des Vertrages durch die Versicherung den Widerruf der Entbindung von der Schweigepflicht gegenüber dem Versicherer zu erklären.
http://www.bundesaerztekammer.de/20/05Rechte/10Grund…
2.5 Patientengeheimnis und ärztliche Schweigepflicht
Grundlage einer freien und vertrauensvollen Beziehung zwischen Patient und Arzt ist das Patientengeheimnis. Das Gebot der ärztlichen Schweigepflicht darf nur in Ausnahmefällen, beispielsweise bei überragendem Gemeinschaftsinteresse, durch eng umschriebene gesetzliche Regelungen durchbrochen werden. Gesetzliche Mitteilungspflichten müssen auf das medizinisch unerläßlich Notwendige beschränkt sein. Abgelehnt werden alle Versuche, das Patientengeheimnis im System der gesetzlichen Krankenversicherung zu durchbrechen, insbesondere die Absicht, „Transparenz“ über medizinische Behandlungsverläufe bei Patienten zu schaffen. Die privaten Versicherungen dürfen vom Kunden keine generellen Freistellungsklauseln von der ärztlichen Schweigepflicht verlangen, der Arzt darf sie nicht anerkennen. Bei der Nutzung der EDV zur Erfassung, Speicherung und Weitergabe von Patientendaten muß grundsätzlich die Einwilligung des Patienten eingeholt werden. Dabei sind besondere Vorkehrungen zu treffen, um einen mißbräuchlichen Zugriff auf gespeicherte Daten zu verhüten.
Und schließlich besonders interessant:
http://www.kvberlin.de/STFrameset165/index.html?/Hom…
Beste Grüße
Tessa
Hallo nochmal!
Gerade ins Kleingedruckte sollte man schauen. Da steht sooo
viel wichtiges drin.
Du hast recht. Ich beisse mir auch selbst schon dafür in den A… *aus Schaden gelernt hat*
Dir hätte bei Vertragsabschluss eine Durchschrift ausgehändigt
werden müssen. Da ist ein Anhaltspunkt für eine Kündigung des
Vertrages - aber:
Kündigung - oder kann ich den Vertrag dann ganz anfechten?
Im Versicherungsschein, den du erhalten hast, steht das mit
der Schweigepflicht auch noch mal drin (bei mir zumindest),
Habe keinen Versicherungschein bekommen. Ist eine Gruppenversicherung über den AG. Der hat die ganzen Unterlagen. Ich habe davon nicht gesehen. Und der hat natürlich auch bezahlt.
Tja - da gilt: Vertrag ist Vertrag
(neudeutsch: Pacta sunt servanda)
Versicherung keine Unterlagen mehr überlassen soll, aber dann
wirde diese auch nicht zahlen.
Das ist mir inzwischen egal. Wenn sie mir gesagt hätten, dass die Infos, die sie haben ihnen zum zahlen nicht ausreichen hätte ich das auch akzeptiert. Aber ich möchte halt immer noch selbst bestimmen, welche Infos wohin gehen. *schnief*
Liebe Grüße & Danke!
Snoef