Hallo.
Mein Freund ist nun mit seiner Freundin zusammengezogen.
Ab wann werden sie per Gesetz in einer eheähnlichen Partnerschaft sein? Was sind die Vorraussetzungen?
Welche Rechte/Pflichten wird er/sie haben?
Gibt es auch da so etwas wie „Ehevertrag“?
Danke für die Info!
Hallo.
Mein Freund ist nun mit seiner Freundin zusammengezogen.
Ab wann werden sie per Gesetz in einer eheähnlichen
Partnerschaft sein? Was sind die Vorraussetzungen?
Der mir bekannte Bezug zur eheähnlichen Gemeinschaft ist das Sozialamt, wenn sie Leistungen beanspruchen, weil das gemeinsame Einkommen evtl. nicht ausreicht.
Welche Rechte/Pflichten wird er/sie haben?
Meldepflicht bei Umzug oder Zuzug. Mietvertrag: wer kommt für die Miete auf usw.
Gibt es auch da so etwas wie „Ehevertrag“?
Das kann man auch ganz hochoffiziell beim Notar abschließen, sinnvoll bei Vermögen. Sie müssen aber nichts vertraglich vereinbaren. Allerdings ist es zur gemeinsamen Verständigung sicher besser, sich über das Zusammenleben zu einigen und das auch schriftlich zu fixieren (wer zahlt was, wer macht was, was gehört wem usw.). Erfahrungsgemäß entstehen durch die Alltagsroutine Reibungspunkte!
Vielleicht konnte ich etwas zur Info beitragen.
Ina