Verkauf eines Pfändbaren TITELS

Ich versuche seit 6 Jahren an Geld zu kommen das mir jemand schuldet (ca. 1.100 Euro). Der Schuldner wurde vor 6 Jahren rechtskräftig zur Zahlung an mich verurteilt. Seitdem leistet er alle 3 Jahre einen Offenbahrungseid (fliegt aber fröhlich mit seiner Freundin in Urlaub, gönnt sich Luxusrestaurants und nur beste Anzüge etc.) und drückt sich so vor einer Zahlung an mich. Meine Kosten (durch Pfändungsversuche) werden natürlich immer höher. Nun habe ich gehört, daß es VEREINE gibt, die solche rechtskräftigen Titel aufkaufen (natürlich mit einem dicken Abschlag- aber was solls) und somit die Ansprüche gegen den Schuldner übernehmen. WER VON EUCH kann mir die Adresse eines solchen Vereins nennen? damit ich wenigstens noch einen Teil meines geldes wiedersehe.

Hallo KVH,

es gibt zwar wohl Käufer für uneinbringliche Forderungen aber der „Kaufpreis“ beträgt nach dem was ich gehört habe meist nur 3 -5 % der Forderungssumme ( Hauptforderung ohne angefallene Kosten ), und weiterhin werden nur größere Pakete mit etlichen Forderungen und etlichen Schuldnern aufgekauft (mehrere zig-Tausend € ) um die Ausfallquoten und Streuverluste zu minimieren .

Und es tummeln sich natürlich auch etliche "weniger seriöse Unternehmen " in diesem Bereich , die in der Regel versuchen mit „schlagenden Argumenten“ Forderungen einzutreiben. Damit habe ich jedoch keine Erfahrungen.

Eine solche Forderung wie Du sie hast ist meiner Meinung nach absolut unverkäuflich.

Mein Tip : entweder Forderung vergessen und nicht weiter ärgern ( Prinzip vergossene Milch ),
oder ab und zu ein wenig Geld investieren für Taschenpfändungen durch den Gerichtsvollzieher im Lieblings-Luxusrestaurant , mit zweifelhaftem Erfolg - aber ärgert den Schuldner doch tierisch und ist sehr peinlich.

Manchmal klappt es auch bei Schuldnern die nur den pfändungsfreien Betrag verdienen beim Arbeitgeber am Ende des Jahres die Lohnsteuerkarte zu pfänden und die Ansprüche aus dem Lohnsteuerjahresausgleich im Pfändungswege beim Finanzamt zu kassieren.

Gruß

HC

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Geht mir genauso / Ein paar Urteile zum pfänden
Das Problem habe ich auch schon seit über 10 Jahren.

Der Offenbarungseid muß ja (was viele nicht wissen) alle 3 Jahre neu abgelegt werden bzw alle 3 Jahre kann ich meine Forderungen neu stellen.

Da habe ich so einen Typ in Kassel, der lebt 3 Jahre in wunderbaren Verhältnissen und wenn ich wenn den Gerichtsvollzieher wieder hinschicke (was Gericht, Gerichtsvollzieher und Staat in erster Linie beschäftigt, mehr wie mich, für DM 1000,-) macht keiner auf, der Gerichtsvollzieher läßt einen Benachrichtigung da und eine Woche später zeigt der Typ wieder einen neuen Offenbarungseid vor.

Irgendwann hatte ich keine Lust mehr und laße es jetzt schon 4 Jahre liegen und darauf hoft der wohl, oder was soll das?

Gerade bei einem Offenbarungseid muß sich einer vollständig darlegen und diese Unterlagen dürfte ich als Schuldner einsehen, was mir aber das Gericht seltsamerweise noch nicht einmal beantwortet, wenn ich da die nötige Schriftliche Anforderung stelle.

Alles Mist, denke ich, an so Typen kommt man nicht ran, außer mal abends vor seiner Tür stehen …

Hier ein paar Urteile :

Taschengeld und/oder Unterhalt ist pfändbar :
ZDF, Montag dem 03.09.2001, Sendung „Streit um Drei“.
Als Musterbeispiel wurde folgendes genannt. Es hatte jemand Schulden und konnte nicht zahlen. Das Gericht entschied, das einem Familienteil das kein Einkommen hat, mindestens 5% des Nettogehaltes des verdienenden Familienteils als „Taschengeld“ zusteht und dieser Anteil ist pfändbar. Der Schuldner verklagt darauf den verdienenden Familienteil (in dem genannten Fall die Ehefrau) um diese 5% „Taschengeld“ und lies dieses dann pfänden.

Unterhalt: Auch Gewinne aus Skatrunden kommen der „Ex“ zu Gute :
Erzielt ein geschiedener Mann - wie während der Zeit seiner Ehe - durch regelmäßiges Skatspielen Gewinne, so hat seine Ex-Frau im Rahmen der Unterhaltsberechnung einen Anspruch auf einen Teil der Einnahmen - auch wenn sie im umgekehrten Falle nicht an den Verlusten aus Skatrunden Ihres Verflossenen „teilhat“.
Oberlandesgericht Düsseldorf AZ 4 UF 102/92

Dispositionskredit ist pfändbar :
Mit Urteil vom 29.März 2001 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der vertraglich vereinbarte Dispositionskredit bei der Bank der Pfändung unterliegt. Durch die Vereinbarung eines Kredits, so die Richter, entstehe ein Rechtsanspruch gegen die Bank, der wie jede andere Forderung pfändbar ist.
Bundesgerichtshof AZ IX ZR 34/00

Grabstein-Pfändung ist nicht „pietätlos“ :
Nicht die Pfändung eines Grabsteins auf dem Friedhof ist „pietätlos“, sondern die vorangegangenen Zahlungsverweigerungen der Auftraggeber.
Oberlandesgericht Köln AZ 2 W 193/90

Fernseher plus Radio ist ziemlich bescheiden :
Ein Farbfernsehgerät gehört zu einer „bescheidenen Lebensführung“ und ist deshalb auch dann nicht pfändbar, wenn der Schuldner außerdem noch ein Radio besitzt.
Finanzgericht Münster, XVI 1817/89 AO

Ex-Partner muss über die neue Liebe informiert werden :
Lebt ein Unterhaltsgläubiger über längere Zeit mit einem neuen Partner eheähnlich zusammen, kann eine Verpflichtung bestehen, den Unterhaltsschuldner hiervon in Kenntnis zu setzen. Bei Verletzung der Pflicht kann in Verbindung mit der weiteren Entgegennahme des titulierten Ehegattenunterhalts eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Unterhaltsschuldners zu sehen sein, die zum Schadenersatz
verpflichtet.
Oberlandesgericht Koblenz, 11 WF 566/87

Winni the Pooh