Mündlicher Vertrag
Von: , Frage gestellt am Mo, 10. Jan 2000
Ende letzten Jahres wollten wir ein Geschäft eröffnen und zu diesem Zweck einen Laden anmieten. Der Vermieter, mit dem wir uns mündlich geeinigt hatten, hat uns mit dem Vertrag ca. 1 1/2 Wochen warten lassen; d.h. er hat uns den Laden versprochen (Zitat: "Mein Wort zählt", etc.). Er hätte keine Zeit, den Vertrag auszufüllen, dieser würde aber gelten.
Daraufhin haben wir bereits Investitionen für die Einrichtung getätigt.
Er hat uns schließlich den ausgefüllten Vertrag ohne Unterschrift zur Durchsicht mitgegeben. Vier Tage später entschuldigte er sich, er habe keine Zeit, den Vertrag nochmals zusammen durchzugehen. Das gleiche am 5., 6. und 7. Tag danach.
Nach ca. 1 Woche hat er uns abgesagt.
Nun unsere Frage:
Gibt es eine Möglichkeit, das Geld für die bereits gekaufte Einrichtung irgendwie zurückzufordern (Zeitausfall, etc.)? Wir haben nämlich jetzt auch einen kleineren Laden, in den nicht die komplette Einrichtung passt.
Wir sind übrigens zu zweit und er hat in Anwesenheit von uns beiden diese Bemerkungen wie "Der Vertrag steht" gemacht.
Vielen Dank für Eure Antwort.
Lars Gabrysch
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