Mietvertrag - fristlose Kündigung, Rücktritt, ...?

Hallo,

leider habe ich (voreilig) Anfang April einen Mietvertrag unterschrieben, Beginn des Mietverhältnisses ist der 15. Mai.
Auf einen Rücktritt (gegen Unkostenerstattung), also eine Art Aufhebungsvertrag, wollte sich der Vermieter telefonisch nicht einlassen.
Nach diversen Recherchen habe ich ihm schriftlich fristlos gekündigt sowie vorsorglich ordentlich, ohne Anerkenntnis des Vertragsverhältnisses. Dieses Schreiben ging per Einschreiben mit Rückschein raus (welcher mittlerweile zurückgekommen ist).

Falls sich der Vermieter nicht meldet, nach Ablauf welcher Frist kann ich sicher davon ausgehen, dass er meine (fristlose) Kündigung angenommen hat? Muss der Vermieter sein Schreiben ebenfalls per Einschreiben schicken?
Oder gibt es sonst noch eine Möglichkeit, aus diesem Vertrag rauszukommen? Z. B., wenn zu Beginn des Mietverhältnisses kein Schlüssel übergeben werden kann (obwohl der Vermieter über sechs Wochen Zeit zur Anfertigung hatte)? Oder falls die Räume noch nicht vom Treppenhaus abgetrennt sind (es handelt sich um ein Ein-Familienhaus)?

Vielen Dank schonmal,

ElvisTheKing.

hi,

warum hast du fristlos gekündigt?? Gab es dazu einen Grund (außer dass du dich vertan hast?)

Grundsätzlich müssen Verträge eingehalten werden, d.h. die ordentliche Kündigung geht in Ordnung, die fristlose nicht.

Wenn der Vermieter dir am 15.Mai keinen Schlüssel aushändigt (vorher muss er das nicht, aber unbedingt fragen) dann kannst du davon ausgehen, dass er mit der fristlosen Kündigung einverstanden ist.
Wenn die Räume bis dahin noch nicht abgetrennt sind, kann er den Mietgegenstand nicht zur Verfügung stellen und du könntest dann (nach Fristsetzung) fristlos kündigen und sogar Schadensersatz verlangen - den Weg hast du dir allerdings selbst verbaut.

Gruß
HaWeThie

Guten Morgen, HaWeThie,

warum hast du fristlos gekündigt?? Gab es dazu einen Grund
(außer dass du dich vertan hast?)

Leider :smile: hat sich berufsbedingt etwas an meinem jetzigen Wohnort ergeben, deshalb die Kündigung. Und fristlos, um evtl. noch vor Übergabe der Mietsache aus dem Vertrag rauszukommen.

Grundsätzlich müssen Verträge eingehalten werden, d.h. die
ordentliche Kündigung geht in Ordnung, die fristlose nicht.

Pacta sunt servanda, wie der Anwalt wohl sagt… (obwohl nie Latein gehabt…)
Aber wie ist es mit einer Nicht-Reaktion auf mein Kündigungsschreiben? Bei allen Arten von Verträgen (oder Kündigungen) gibt es doch (stillschweigend) eine Frist, nach der die Vertragspartner Änderungen etc. anerkennen?!?

Wenn der Vermieter dir am 15.Mai keinen Schlüssel aushändigt
(vorher muss er das nicht, aber unbedingt fragen) dann kannst
du davon ausgehen, dass er mit der fristlosen Kündigung
einverstanden ist.
Wenn die Räume bis dahin noch nicht abgetrennt sind, kann er
den Mietgegenstand nicht zur Verfügung stellen und du könntest
dann (nach Fristsetzung) fristlos kündigen und sogar
Schadensersatz verlangen - den Weg hast du dir allerdings
selbst verbaut.

Wie lange wäre eine Frist anzusetzen (wie gesagt, der Vermieter hatte seit Anfang April Zeit zur „Abtrennung“)?

Gruß
HaWeThie

Gruß zurück,
ElvisTheKing.

Hallo,

Deine fristlose Kündigung ist leider völlig unbegründet. Du musst noch heute ordentlich mit einer Frist von drei Monaten schriftlich kündigen. Das machst Du nach Möglichkeit so, dass Du die Kündigung mit einem Zeugen im Briefkasten des Vermieters einwirfst.

leider habe ich (voreilig) Anfang April einen Mietvertrag
unterschrieben, Beginn des Mietverhältnisses ist der 15. Mai.
Auf einen Rücktritt (gegen Unkostenerstattung), also eine Art
Aufhebungsvertrag, wollte sich der Vermieter telefonisch nicht
einlassen.
Nach diversen Recherchen habe ich ihm schriftlich fristlos
gekündigt sowie vorsorglich ordentlich, ohne Anerkenntnis des
Vertragsverhältnisses. Dieses Schreiben ging per Einschreiben
mit Rückschein raus (welcher mittlerweile zurückgekommen ist).

Falls sich der Vermieter nicht meldet, nach Ablauf welcher
Frist kann ich sicher davon ausgehen, dass er meine
(fristlose) Kündigung angenommen hat?

Nein selbstverständlich nicht a.o.

Muss der Vermieter sein

Schreiben ebenfalls per Einschreiben schicken?
Oder gibt es sonst noch eine Möglichkeit, aus diesem Vertrag
rauszukommen? Z. B., wenn zu Beginn des Mietverhältnisses kein
Schlüssel übergeben werden kann (obwohl der Vermieter über
sechs Wochen Zeit zur Anfertigung hatte

Was heisst hier kann, hast Du einen Schlüssel erhalten oder nicht ? Wenn Dir der Zutritt zur Wohnung verweigert wird, wäre die Rechtslage nämlich nochmals eine andere.

Oder falls die Räume

noch nicht vom Treppenhaus abgetrennt sind (es handelt sich um
ein Ein-Familienhaus)?

Ist dies vereinbart worden und gibt es dafür Zeugen ?

Noch ein Hinweis, wenn alles in Ordnung ist und nur Du nicht einziehen willst, musst Du sogar die vereinbarte Kaution leisten. Betriebskosten, soweit diese personenbezogen sind, können reduziert werden. Andere Betriebskosten nicht. Heizkosten können wegen der Sommermonate erheblich reduziert werden.

Vorzeitig kann der Vertrag nur in gegenseitigem Einvernehmen aufgehoben werden. Achtung, wenn Du heute nicht kündigst, spätestens zum 31.07.2002 läuft der Vertrag bis 31.08.2000.

GRuss Günter

Hallo Günter,

Deine fristlose Kündigung ist leider völlig unbegründet. Du
musst noch heute ordentlich mit einer Frist von drei Monaten
schriftlich kündigen. Das machst Du nach Möglichkeit so, dass
Du die Kündigung mit einem Zeugen im Briefkasten des
Vermieters einwirfst.

wie erwähnt, auch die ordentliche Kündigung ist beim Vermieter eingegangen (Einschreiben mit Rückschein).

Was heisst hier kann, hast Du einen Schlüssel erhalten oder
nicht ? Wenn Dir der Zutritt zur Wohnung verweigert wird, wäre
die Rechtslage nämlich nochmals eine andere.

Die Schlüssel sind noch nicht übergeben (das sollte Anfang Mai passieren, spätestens natürlich aber zu Beginn des Mietverhältnisses).

Oder falls die Räume

noch nicht vom Treppenhaus abgetrennt sind (es handelt sich um
ein Ein-Familienhaus)?

Ist dies vereinbart worden und gibt es dafür Zeugen ?

Dies ist eine (mündliche) Vereinbarung unter Zeugen - sonst würde es sich ja auch nicht um eine Wohnung handeln, sondern eher um vom Treppenhaus für jeden frei begehbare Räume…

Noch ein Hinweis, wenn alles in Ordnung ist und nur Du nicht
einziehen willst, musst Du sogar die vereinbarte Kaution
leisten. Betriebskosten, soweit diese personenbezogen sind,
können reduziert werden. Andere Betriebskosten nicht.
Heizkosten können wegen der Sommermonate erheblich reduziert
werden.

Danke für den Hinweis. Also kann ich am 15. dort auf der Matte stehen, die Kaution übergeben, im Gegenzug die Schlüssel verlangen sowie die Abtrennung überprüfen - und falls es da Probleme gibt, nach Setzen einer Frist (wie lange?) fristlos kündigen…?!?

Vorzeitig kann der Vertrag nur in gegenseitigem Einvernehmen
aufgehoben werden. Achtung, wenn Du heute nicht kündigst,
spätestens zum 31.07.2002 läuft der Vertrag bis 31.08.2000.

Mit einer Aufhebung/Rücktritt war der Vermieter nicht einverstanden; und dafür gibt es ja wohl auch keine rechtliche Grundlage…

Danke für die Antwort,
ElvisTheKing.

Hallo Elvis,

Dies ist eine (mündliche) Vereinbarung unter Zeugen - sonst
würde es sich ja auch nicht um eine Wohnung handeln, sondern
eher um vom Treppenhaus für jeden frei begehbare Räume…

Das ist dann trotzdem eine Wohnung.

Danke für den Hinweis. Also kann ich am 15. dort auf der Matte
stehen, die Kaution übergeben,

Nein, natürlich nicht so. Du hast das Recht, die Kaution in drei Monatsraten zu übergeben. Du zahlst die Kaution auf ein Sparbuch ein, das auch Dich ausgestellt ist, dieses händigst Du an den Vermieter aus. Du gibst ihm natürlich keinen Pfennig bar in die Hand von der Kaution. Du überweist auch nichts auf das Konto des Vermieters, was mit der Kaution zu tun hat.

im Gegenzug die Schlüssel

verlangen sowie die Abtrennung überprüfen - und falls es da
Probleme gibt, nach Setzen einer Frist (wie lange?) fristlos
kündigen…?!?

Du solltest einen Tag zuvor hin. Wenn dann die Abtrennung fehlt, sofort unter Zeugen zur Einhaltung der Zusagen auffordern, ihm einen Termin auf zwei Tage setzen und wenn dann nichts gemacht ist, weder die Kaution zahlen noch sonst etwas, sondern wegen arglistiger Täuschung den Vertrag fristlos kündigen, ersatzweise Anfechtung erklären.

Günstiger wäre es natürlich, wenn er Dir die Herausgabe der Schlüssel wegen der Kündigung verweigert. Dann must Du ihn auffordern, Dir die Schlüssel ohne weiter Verzögerung auszuhändigen. Weigert er sich weiter, dann sofort schriftlich fristlos wie oben kündigen. Zeugen mitnehmen zu persönlichen Gesprächen.

Vorzeitig kann der Vertrag nur in gegenseitigem Einvernehmen
aufgehoben werden. Achtung, wenn Du heute nicht kündigst,
spätestens zum 31.07.2002 läuft der Vertrag bis 31.08.2000.

Mit einer Aufhebung/Rücktritt war der Vermieter nicht
einverstanden; und dafür gibt es ja wohl auch keine rechtliche
Grundlage…

Gruss Günter