Hallo,
leider habe ich (voreilig) Anfang April einen Mietvertrag unterschrieben, Beginn des Mietverhältnisses ist der 15. Mai.
Auf einen Rücktritt (gegen Unkostenerstattung), also eine Art Aufhebungsvertrag, wollte sich der Vermieter telefonisch nicht einlassen.
Nach diversen Recherchen habe ich ihm schriftlich fristlos gekündigt sowie vorsorglich ordentlich, ohne Anerkenntnis des Vertragsverhältnisses. Dieses Schreiben ging per Einschreiben mit Rückschein raus (welcher mittlerweile zurückgekommen ist).
Falls sich der Vermieter nicht meldet, nach Ablauf welcher Frist kann ich sicher davon ausgehen, dass er meine (fristlose) Kündigung angenommen hat? Muss der Vermieter sein Schreiben ebenfalls per Einschreiben schicken?
Oder gibt es sonst noch eine Möglichkeit, aus diesem Vertrag rauszukommen? Z. B., wenn zu Beginn des Mietverhältnisses kein Schlüssel übergeben werden kann (obwohl der Vermieter über sechs Wochen Zeit zur Anfertigung hatte)? Oder falls die Räume noch nicht vom Treppenhaus abgetrennt sind (es handelt sich um ein Ein-Familienhaus)?
Vielen Dank schonmal,
ElvisTheKing.
hat sich berufsbedingt etwas an meinem jetzigen Wohnort ergeben, deshalb die Kündigung. Und fristlos, um evtl. noch vor Übergabe der Mietsache aus dem Vertrag rauszukommen.