Hallo zusammen,
vielleicht weiß ja jemand, wie lang ein Carport, welches auf der Grenze steht, mit oder ohne Geräteschuppen, in NRW sein darf.
Klar, ich könnte auch das Bauamt direkt anrufen.
Mein Problem ist nur, das Ding steht schon.
Das Carport wurde mir auch schon genehmigt und abgenommen.
Nur der Schuppen, den ich vor ein paar Tagen drangebaut habe, ist noch nicht genehmigt.
Ich hielt das auch nicht für notwendig, da ich eine Liste mit genehmigungsfreien Gebäuden habe, und da steht der Geräteschuppen nun mal drauf.
Jetzt bin ich aber etwas unsicher, und möchte es mir nachträglich genehmigen lassen.
Die Gesamtlänge ist jetzt übrigens 8,91 Meter (ohne Überstand).
Danke im Voraus
Gruß
Tom
hi,
also so wie du das schilderst gibts da wohl keine probleme, also das carport genehmigt und abgenommen, einen geräteschuppen der genehmigungsfrei ist aufgebaut, wo liegt jwtzt das problem, weil das ganze jetzt ein gebäude ist,
wieso ist das gebäude jetzt eins?, du hast ein carport und einen geräteschuppen und der geräteschuppen steht aus platzmangel direkt am carport und irgendwie musst du da ja reinkommen,
so würd ich das sehn, ohne gewähr
u.
Hallo zusammen,
Auch hallo,
hier die entspr. Stelle aus der LBO (NRW): §6 abs. 11:
(11) In den Abstandflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandfläche sind zulässig
- an der Nachbargrenze gebaute überdachte Stellplätze und Garagen bis zu einer Länge von 9,0
m einschließlich darauf errichteter Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie sowie Parabolantennen
und sonstige Antennenanlagen, jeweils bis zu 1,5m Höhe sowie Gebäude mit
Abstellräumen und Gewächshäuser mit einer Grundfläche von nicht mehr als 7,5m2; die
mittlere Wandhöhe dieser Gebäude darf nicht mehr als 3,0m über der Geländeoberfläche an
der Grenze betragen, die Grenzbebauung darf entlang einer Nachbargrenze 9,0m und
insgesamt 15,0m nicht überschreiten.
Daraus ergibt sich m.E: die Antwort.
Gruß
Harry