Ruhestörung

Von: , Frage gestellt am Mo, 10. Jan 2000

Hi, weiss jemand, was an Lärm vertretbar ist und was nicht mehr als annehmbar hingenommen werden muss?
Mein Übermieter schaut nämlich des Nachts meiner Meinung nach sehr laut Fern oder hört Musik, dass ich jedes Wort verstehe. Nun sind die Wohnungen allerdings auch ziemlich hellhörig und er behauptet steif und fest, es sei Zimmerlatstärke.
Alex

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Stunden hilfreich
    Re: Ruhestörung

    Hallöchen Alexander,

    ich versuche dir zu helfen, da ich selber mit so einer Sache betroffen war (ich war der Verursacher):
    1. Schau erstmal in deinen Mietvertrag rein, wann die Nachtzeiten sind.
    2. Versuche in einem ruhigen Ton, deinen Nachbarn anzusprechen, daß er die Lautstärke eingrenzen möge .... vielleicht klappt es, naja .. fast bei jedem
    3. Im Härtefall, würde ich eine einige Zeit die Vorfälle beobachten und aufschreiben (mit Zeiten), wenn du die Zeit überstanden hast, kannst du ja mit dem Zettel zu deinem Nachbarn gehen und auf diese Tatasachen aufmerksam machen (alles in guter Laune ... sonst geht das schief) ..... nach der Vorlesung würde ich ihnen Warnen, daß eine Anzeige gegen Ruhestörung gemacht wird .... (natürlich auch mit einer ruhigen Stimme *lol*) ... bevor du das sagst würde ich ihn fragen, ob er *Höhrschwierigkeiten habe (*achte auf das Sternchen, die Erläuterung kommt später)
    ---- dann noch eine Zeit warten, es sei denn, er habe bei dem letzten Gespräch nicht mit dir in ruhigen Ton geredet -----
    4. Gehe dann mit dem Zettel zum Hausverwalter, der ist dazu verpflichtet, diesen anderen Bewohner auf den Mietvertrag aufmerksam zu machen oder sogar eine Mahnung ausspricht ...... oder
    5. gehe mit diesem Zettel zur POLIZEI und erstatte Anzeige, vergiss nicht den Zettel mitzunehmen .... er wird darauf hin eingeladen und vernommen ... die erste Anzeige hat er ..... es sei denn *er habe einen Attest vom Arzt (der nicht älter sein soll, als über ein 1/2 Jahr) zur Ladung mitgebracht, wo die Bestätigung ist, daß er Höhrschwierigkeiten hat ===> dann sieht es Daniel halb-halb schlimm aus für dich, wenn er so ein Attest nicht hat ... hat der Angeklagte Pech, aber wenn er den Attest hat, kann der Angeklagte GegenAnzeige erstatten wegen Verleumdnung (oder so ähnlich) ... achso, aber wenn er den Attest der Polizei vorlegen kann, wird er verdonnert, daß er Kopfhörer oder andere Hörgehilfen nehmen müßte ... um die bla bla Lautstärke des Mietvertrages einzuhalten ....

    ---------- The End --------------

    Dies war mein Problem ... ich war Angeklagte in diesen Fall ... der Beschädigte hatte Pech, da ich so ein Attest hatte und keine anderen Fernseher, wo man Kophörer anschließen kann und ich hatte Gegenanzeige erstatten gegen Verl. ...
    der hatte abgekotzt .... cooooool und die Anzeige gegen mich wurde zurückgezogen ...

    Also, ich hoffe ich habe dir sehr geholfen ... würde mich auf ne Antwort freuen ... bye bye [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 18 Stunden hilfreich
    Re: Ruhestörung


    Erhebliche Lärmbelästigungen durch das Verhalten eines Nachbarn im Wohnhaus -20% Mietminderung.
    LG Chemnitz WM 94, 68.

    Erheblicher nächtlicher Lärm, lautstarke Musik usw. durch Wohngemeinschaft im selben Haus - 50% Mietminderung.
    AG Braunschweig WM 90,147.

    Erheblicher und intensiver Lärm aus der Nachbarwohnung bis hin in die Nachtzeit -40 % Mietminderung.
    AG Flensburg 63 b C 33196.

    Das sind ein paar Auszüge aus der Mietminderungsliste des Mieterbundes.
    Such Dir aus, was auf Dich zutrifft und melde dem Vermieter den Mangel der Wohnung.
    Gib ihm 14 tage Zeit, den Mangel zu beheben, danach musst Du dann die Miete kürzen und denk daran, du brauchst nicht die Erlaubnis des vermieters. Ich habe auch die Erfahrung mit so einem Arbeitslosen Idioten gemacht, der meinte, wenn er morgens nicht raus muss, dann brauchen die anderen auch keinen Schlaf. Wenn Du willst, schick ich Dir noch was darüber.
    Gruß
    Roland

  3. Antwort von nach 19 Stunden hilfreich
    Re: Ruhestörung

    Hallo,

    ich würde Zimmerlautstärke folgendermaßen definieren:
    Eine Lautstärke, die nur im Zimmer gehört werden kann.
    Und somit kann der Typ noch so steif und fest behaupten, es sei Zimmerlautstärke, so lange Du es hörst, ist es eben mehr als Zimmerlautstärke.
    Ansonsten kann ich mich den anderen nur anschließen.

    Viel Erfolg

    Matthias [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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