Schmerzensgeld?

Hallo!

Ich hatte vor 5 Wochen (am Karfreitag) einen Autounfall. Es war ein Auffahrunfall von hinten, wobei mein Auto stand und ich mit ca. 60 km/h gerammt und in das Auto vor mir geschoben wurde. Am hinteren Auto entstand Totalschaden, bei meinem Auto waren es € 6.000, was von der Versicherung des Auffahrenden übernommen wurde, da ich überhaupt keine Schuld an dem Unfall hatte.

Nach dem Aufprall, hatte ich ein leichtes Ziehen im Nacken und die Polizei riet mir, gleich im Krankenhaus nachschauen zu lassen, was ich dann auch gemacht habe. Dort wurde eine leichte HWS-Distorsion diagnostiziert, auf dem Röntgenbild konnte man nichts feststellen. Ich habe mich nicht krank schreiben lassen und arbeite seit Ostern wieder. Das geht auch ganz gut, da ich einen Bürojob habe.

Ein paar Tage nach dem Unfall wurden die Schmerzen schlimmer und ich bin deshalb noch mal zum Arzt gegangen, der mir Krankengymnastik verschrieben hat. Das mache ich seither 2 x die Woche, aber es ist noch nicht besser geworden. Ich habe ständig, insbesondere beim Sitzen, Schmerzen im Nacken und auch im Rücken und kann meinen Kopf kaum nach unten bewegen.

Ich habe bei der Versicherung ein Formular unterschrieben, in dem ich das Krankenhaus, meinen Hausarzt und den Krankengymnast von der Schweigepflich entbunden habe. Was passiert jetzt weiter? Wie hoch wird das Schmerzensgeld ungefähr sein? Wird das dann gleich ausgezahlt oder erst, wenn ich wieder ganz gesund bin?

Mir wurde nun von einigen Leuten geraten, einen Rechtsanwalt zu nehmen, aber lohnt sich das in diesem Fall wirklich?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

Grüße, Tanja

Schleudertrauma!!
Hallo Tanja

Was du schilderst, ist ein erstklassiges Schleudertrauma.
Da die Folgen sehr schlimm sein können, ist der Krankheitsablauf sehr genau m i t Röntgenbildern (CT, oder noch besser: MRI), nebst einer vernunftigen KG zu dokumentieren. Sonst versucht die Versicherung mit Sicherheit, dich über den Tisch zu ziehen. Ein spezialisierten Rechtsanwalt ist ein Muss, alles andere wäre fährlässig. In der Schweiz müsste dafür die Versicherung des Unfallverursachers aufkommen, in Deutschland? Hüte dich, der Versicherung den Wisch „per saldo aller Ansprüche“ zu unterschreiben, die wissen nämlich, was bei einem Schleudertrauma auf sie zukommen kann und versuchen, sich so möglichst billig aus der Verantwortung zu stehlen.
Mit einem Schleudertrauma lässt sich nicht spassen, ich rede aus Erfahrung.

Gruss + gute Genesung
Mäni

Hallo!

Danke für Deine Antwort.

Was du schilderst, ist ein erstklassiges Schleudertrauma.
Da die Folgen sehr schlimm sein können, ist der
Krankheitsablauf sehr genau m i t Röntgenbildern (CT, oder
noch besser: MRI), nebst einer vernunftigen KG zu
dokumentieren.

Die Unterlagen kann ich ja vom Krankenhaus, meinem Hausarzt und der Krankengymnastik-Praxis anfordern, oder?

Ein spezialisierten
Rechtsanwalt ist ein Muss, alles andere wäre fährlässig.

Gibt es eine Frist, in der ich zum Rechtsanwalt gehen muß? Ich würde gerne noch abwarten, bis ich am 21.05. den letzten Krankengymnastik-Termin hatte und danach noch mal beim Arzt war. Wie finde ich solche spezialisierten Rechtsanwälte in meiner Umgebung?

In der Schweiz müsste dafür die Versicherung des
Unfallverursachers aufkommen, in Deutschland?

Und wie ist das in Deutschland? Falls ich die Kosten für den Rechtsanwalt selber tragen müßte, glaub ich nicht, daß sich die Ganze Sache lohnen würde. Ich habe keine Rechtsschutz-Versicherung.

Hüte dich, der
Versicherung den Wisch „per saldo aller Ansprüche“ zu
unterschreiben, die wissen nämlich, was bei einem
Schleudertrauma auf sie zukommen kann und versuchen, sich so
möglichst billig aus der Verantwortung zu stehlen.

Ok, ich habe bis jetzt von der Versicherung noch nichts bekommen, aber ich werde das dann auf keinen Fall unterschreiben.

Viele Grüße,
Tanja

Hallo Tanja

Die Unterlagen kann ich ja vom Krankenhaus, meinem Hausarzt
und der Krankengymnastik-Praxis anfordern, oder?

In der Schweiz müssen sie alle Unterlagen herausrücken. In Deutschland?

Und wie ist das in Deutschland? Falls ich die Kosten für den
Rechtsanwalt selber tragen müßte, glaub ich nicht, daß sich
die Ganze Sache lohnen würde. Ich habe keine
Rechtsschutz-Versicherung.

Da nur mit den Verhältnissen in der CH vertraut, kann ich dir nicht weiterhelfen. Da wäre ein neues Posting mit den konkreten Fragen sicher von Nutzen. Zusätzlich Google-Suche „Schleudertauma“!!
Da die Versicherungen Schleudertrauma-Patienten mehr fürchten als der Teufel das Weihwasser und sich mit allen Tricks um die Leistungspflicht drücken wollen, ist ein spezialisierter Rechtsanwalt dringend nötig. Mit Betonung auf „spezialisierter“.
Dringend, bzw. unerlässlich ist auch der Besuch eines Neurologen. Das Wissen über das Schleudertrauma ist bei Hausärzten relativ gering - meine Erfahrung. Der Schanzsche(?)Kragen genügt nicht…

Befrage deinen Doc über die Spätfolgen, dann wird dir vielleicht klarer, wieso du einen RA brauchst. Die paar Euros würde ich auf jeden Fall investieren - die Reue kann sehr bitter werden!

Gruss
Mäni

Da gibt es nichts mehr
Die ganze Zeit suche ich schon das Urteil und finde es nicht.

Vor wenigen Monaten stand in einer Ausgabe der ADAC Motorwelt ein Grundsatzurteil, das man beim sogenannten Schleudertrauma (wie von dir beschrieben) die Versicherungen heutzutage kein Schmerzensgeld mehr bezahlen müßen.

Ich finde leider den genauen Wortlaut nicht mehr (ich habe über 2000 Urteile gesammelt und noch keine vernünftige Datenbank fürs Internet gefunden) und kann dich nur an den ADAC in der Sache verweisen.

Winni the Pooh