Hallo Gisela,
hier handelt es sich um erheblichen Baulärm. Urteile mit einer
Mietminderung von 15 - 100 % liegen vor.
Gruss Günter
Hallo Günter,
wie verhält es sich bei einem solchen Baulärm (die Wohnung
oben drüber wird vollständig umgebaut), wenn man seine eigene
Wohnung mit einem zehn Tage alten Kind nutzen will?
Zuerst einmal muss folgende Voraussetzung erfüllt sein. Ihr dürft nicht in die Wohnung eingezogen sein als bereits ein Umbau erfolgte. Sonst ist nämlich entscheidend, ob für den Zeitpunkt des Einzuges bis zum Ende des Umbaus ein Vorbehalt vereinbart wurde. Ist dies nicht geschehen, ist eine Mietminderung kaum durchsetzbar.
Bestand der Mietvertrag schon und die Arbeiten wurden erst jetzt begonnen, ist eine Mietminderung nach vorheriger schriftlicher Mängelanzeige gegenüber dem Vermieter möglich. Diese wird etwa auf 20 % festgelegt. Eine höhere Mietminderung ist nicht zu empfehlen, es ist jedoch in der Mängelanzeige ein Vorbehalt zu erklären, dass auch eine höhere Mietminderung vorbehalten bleibt.
Wenn durch die Bauarbeiten nicht nur Lärm entsteht, sondern auch Warmwasser und/oder Wasser, Strom abgeschaltet wird, ist eine Mietminderung von 25 % ansetzbar. Kann die Toilette nicht am Tage oder nur eingeschränkt benutzt werden, fällt Warmwasser zum Duschen oder Baden ganz aus, ist eine Mietminderung bis 50 % der Kaltmiete möglich.
Schmutz im Treppenhaus durch Handwerker ist auf Kosten des Vermieters zu beseitigen. Es wird ein zulässiger Stundenlohn von 7,50 EURO von Gerichten, teilweise auch 10 EURO pro Stunde anerkannt.
Zu beachten ist auch, wenn es sich um Röhrenheizkörper handelt und hier wegen der Arbeiten Wasser abgelassen werden muss, dass diese Kosten für das Wasser, wenn die Heizung nachgefüllt werden muss, vom Vermieter zu tragen sind. Auch Strom, der im Treppenhaus entnommen wird, wenn in einer umgebauten Wohnung der Strom abgestellt ist, hat der Vermieter zu tragen.
Die Mittagsruhe ist ( zu erfragen bei der Ortspolizeibehörde) selbstverständlich einzuhalten. Ebenso sind am Abend ab 20.00 Bauarbeiten einzustellen. Ansonsten wird eine weitere Minderung der Miete fällig.
Gruss Günter