Wieviel Mietminderung bei Baulärm ?

Hallo !
Ich wohne in einem Mehrfamiliennneubau mit Tiefgarage. Seit einer Woche wird in der Tiefgarage der Bodenbelag abgefräst, was einen höllischen Lärm macht. Angekündigt wurden die Reparaturarbeiten 3 Tage vorher. Die Arbeiten ziehen sich bis mindestens Mitte aber wahrscheinlich eher bis Ende Mai hin. Wir ( und alle an´deren der Wohnanlage) können in dieser zeit unsere Terassen / Balkone nicht nutzen und Fenster auf Anweisung des Vermieters ( wegen der Staubentwicklung) nicht öffnen. Vom ununterbrochenen Lärm mal ganz abgesehen. Wir Mieter wollen nun eine Mietminderung beantragen , wissen nur nicht um wieviel Prozent wir die Miete kürzen dürfen ???

liebe Grüße,
Daniela

Hallo,

hier handelt es sich um erheblichen Baulärm. Urteile mit einer Mietminderung von 15 - 100 % liegen vor. In Deinem Fall würde ich nur anraten, mit dem Vermieter wegen des Baulärms wegen der Mietminderung abzusprechen. Hier den - wenn es bei Dir die Witterung erlaubt - zusätzlichen nicht nutzbaren Balkon mit einzubeziehen und eine Mietminderung von 20 % anzuvisieren, höchstens jedoch eine Minderung um 100 EUR. Alles darüber hinaus ist gewagt. Dies muss aber sofort verhandelt werden, die Arbeiten sind schon im Gang, nach Abschluss der Arbeiten ist meist nicht mehr zu machen.

Gruss Günter

Ich wohne in einem Mehrfamiliennneubau mit Tiefgarage. Seit
einer Woche wird in der Tiefgarage der Bodenbelag abgefräst,
was einen höllischen Lärm macht. Angekündigt wurden die
Reparaturarbeiten 3 Tage vorher. Die Arbeiten ziehen sich bis
mindestens Mitte aber wahrscheinlich eher bis Ende Mai hin.
Wir ( und alle an´deren der Wohnanlage) können in dieser zeit
unsere Terassen / Balkone nicht nutzen und Fenster auf
Anweisung des Vermieters ( wegen der Staubentwicklung) nicht
öffnen. Vom ununterbrochenen Lärm mal ganz abgesehen. Wir
Mieter wollen nun eine Mietminderung beantragen , wissen nur
nicht um wieviel Prozent wir die Miete kürzen dürfen ???

liebe Grüße,
Daniela

Hallo,

hier handelt es sich um erheblichen Baulärm. Urteile mit einer
Mietminderung von 15 - 100 % liegen vor.
Gruss Günter

Hallo Günter,

wie verhält es sich bei einem solchen Baulärm (die Wohnung oben drüber wird vollständig umgebaut), wenn man seine eigene Wohnung mit einem zehn Tage alten Kind nutzen will?

Gruß
Gisela

Hallo Gisela,

hier handelt es sich um erheblichen Baulärm. Urteile mit einer
Mietminderung von 15 - 100 % liegen vor.
Gruss Günter

Hallo Günter,

wie verhält es sich bei einem solchen Baulärm (die Wohnung
oben drüber wird vollständig umgebaut), wenn man seine eigene
Wohnung mit einem zehn Tage alten Kind nutzen will?

Zuerst einmal muss folgende Voraussetzung erfüllt sein. Ihr dürft nicht in die Wohnung eingezogen sein als bereits ein Umbau erfolgte. Sonst ist nämlich entscheidend, ob für den Zeitpunkt des Einzuges bis zum Ende des Umbaus ein Vorbehalt vereinbart wurde. Ist dies nicht geschehen, ist eine Mietminderung kaum durchsetzbar.

Bestand der Mietvertrag schon und die Arbeiten wurden erst jetzt begonnen, ist eine Mietminderung nach vorheriger schriftlicher Mängelanzeige gegenüber dem Vermieter möglich. Diese wird etwa auf 20 % festgelegt. Eine höhere Mietminderung ist nicht zu empfehlen, es ist jedoch in der Mängelanzeige ein Vorbehalt zu erklären, dass auch eine höhere Mietminderung vorbehalten bleibt.

Wenn durch die Bauarbeiten nicht nur Lärm entsteht, sondern auch Warmwasser und/oder Wasser, Strom abgeschaltet wird, ist eine Mietminderung von 25 % ansetzbar. Kann die Toilette nicht am Tage oder nur eingeschränkt benutzt werden, fällt Warmwasser zum Duschen oder Baden ganz aus, ist eine Mietminderung bis 50 % der Kaltmiete möglich.

Schmutz im Treppenhaus durch Handwerker ist auf Kosten des Vermieters zu beseitigen. Es wird ein zulässiger Stundenlohn von 7,50 EURO von Gerichten, teilweise auch 10 EURO pro Stunde anerkannt.

Zu beachten ist auch, wenn es sich um Röhrenheizkörper handelt und hier wegen der Arbeiten Wasser abgelassen werden muss, dass diese Kosten für das Wasser, wenn die Heizung nachgefüllt werden muss, vom Vermieter zu tragen sind. Auch Strom, der im Treppenhaus entnommen wird, wenn in einer umgebauten Wohnung der Strom abgestellt ist, hat der Vermieter zu tragen.

Die Mittagsruhe ist ( zu erfragen bei der Ortspolizeibehörde) selbstverständlich einzuhalten. Ebenso sind am Abend ab 20.00 Bauarbeiten einzustellen. Ansonsten wird eine weitere Minderung der Miete fällig.

Gruss Günter

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