Hallo Experten!
Die Mutter meiner Mutter wird voraussichtlich bald in ein
Pflegeheim kommen, weil sie sich nicht mehr selber versorgen
kann. Das kann in 3 Monaten, aber auch in einem Jahr der Fall
sein. Meine Mutter und ihre Mutter haben bereits seit vielen
Jahren keinen persönlichen Kontakt mehr.
Meiner Mutter fürchtet nun, für die Kosten der
Pflegeunterbringung aufkommen zu müssen. Wir nehmen an, daß das
einkommensabhängig ist. Wie hoch ist denn hier ihr Selbstbehalt?
Und wird auch das Ersparte meiner Mutter für den Unterhalt ihrer
Mutter herangezogen? Es handelt sich hier lediglich um einige
Tausend Euro. Meine Mutter meint, daß der „Fiskus“ wüßte,
wieviel Geld sie auf Sparkonten angelegt habe. Würde sie dieses
Geld nun an uns, ihre Kinder, verschenken, würde es trotzdem im
Falle einer Vollpflege angerechnet. Kann das wirklich sein? Wo
doch nicht einmal klar ist, zu welchem Zeitpunkt ein Pflegeheim
in Frage kommt? Bisher wird meine Großmutter meines Wissens noch
nicht einmal ambulant gepflegt.
Wer weiß hier bescheid?
Vielen Dank schon einmal und viele Grüße,
Bea
Hallo Bea,
das würde ich erst mal in Ruhe abwarten. Zunächst wird zur Kostendeckung die Rente und das evtl. Vermögen Deiner Großmutter in Anspruch genommen. Sollte sich dann ein Restbetrag ergeben, so müssen hierfür die Kinder (also deine Mutter) aufkommen, und zwar aus ihren laufenden Einnahmen. Der Selbstbehalt rechnet sich in etwa so: Einnahmen ./. Ausgaben zum Lebensunterhalt (Miete,Versicherungen, Telefon, Versicherungen, evtl. Kreditabzahlungen, Regelsatz für Lebensmittel usw.) und von dem verbleibenden Rest ist dann der Beitrag zur Pflege zu leisten. Allerdings gibt es Ausschlußfälle, wobei die Frage interessant ist warum Deine Mutter und die Großmutter keinerlei persönlichen Kontakt mehr haben. Ich würde mich mal bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsberatung erkundigen. Wenn Deine Mutter das Ersparte als Notgroschen für die eigene Altersversorgung angelegt hat, ist dies Geld eigentlich sicher. Aber es stimmt schon, eine Schenkung die noch keine 10 Jahre zurück liegt, würde mit in die Unterhaltspflichten eingerechnet werden.
Schau doch mal hier in der Expertensuche nach. Vielleicht wirst Du da fündig.
Tschüß
Inge