Schadenregulierung durch Versicherung in Frankreic

Von: , Frage gestellt am Sa, 4. Mai 2002

Hallo, liebe Experten!

Mein - mittlerweile längst verschrottetes - Auto wurde vor zwei
Jahren in Frankreich unverschuldet in einen Unfall verwickelt.
Der Unfallverursacher hat seine Versicherung bekanntgegeben, von
der Polizei wurde ein Protokoll geschrieben und zurück hier in
Deutschland wurde der Wagen fotografiert und von einem Gutachter
sachverständig untersucht, um die Schadenhöhe zu definieren.
Diese Unterlagen wurden der Versicherung in Frankreich
eingereicht, die sich erwartungsgemäß nicht ein einziges Mal bei
mir gemeldet hat.

Wie kann ich denn jetzt vorgehen, um doch noch an mein Geld zu
kommen (immerhin fast 3000 Euro)?

Habe ich auch ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes eine
Chance? Ich habe nämlich keine Rechtsschutzversicherung und
fürchte, daß mir da evtl. Kosten entstehen, die in keinem
Verhältnis zur Schadenhöhe stehen.

Wer weiß hier bescheid?

Vielen Dank und viele Grüße,

Bea

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: Schadenregulierung durch Versicherung in Frank

    Hallöchen,

    mein Kollege hatte letztes Jahr im Sommer auch einen Unfall in Frankreich. Der Schaden lag ebenfalls bei rund € 3000. Seine Bemühungen bzw. die seiner deutschen Versicherung, über die franz. Versicherungsgesellschaft an sein Geld zu kommen, waren bisher nicht von Erfolg gekrönt. Bisher ist er auf der Selbstbeteiligung seiner Vollkasko sitzen geblieben. Insofern ist Dein Problem kein außergewöhnliches.

    Wenn es Dir ein Trost ist: Nach einer EU-Richtlinie müssen europäische Autoversicherer ab 2003 in jedem EU-Land einen Ansprechpartner benennen, der sich um die Regulierung von Schäden kümmert.

    Ich fürchte, daß ich Dir eine wirklich positive Antwort nicht geben kann. Wenn Du ADAC-Mitglied bist, kannst Du vielleicht bei der nächsten Geschäftsstelle noch ein paar Tips bekommen.

    Gruß
    Christian

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