Hi,
wie kann man herausbekommen, ob Unterrichtsentwürfe, wie sie
z.B. von Lehramts-Prüflingen verfasst werden müssen dem
Urheberrecht unterliegen?
es scheint doch so zu sein, dass Unterrichtsentwürfe dem Urheberrecht unterliegen - jedenfalls wenn sie angemessen ausgearbeitet sind, denn:
§ 2 UrhR verzeichnet als "Geschützte Werke" unter Punkt 7 "Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen".
Ich sehe keine Einschränkung für Prüfungsarbeiten, es sei denn, du hättest etwas Derartiges bei der Anmeldung zur Prüfung unterschrieben.
Allerdings gibt es in § 46 UrhR für den Schul- und Unterrichtsgebrauch die Erlaubnis der Vervielfältigung und Verbreitung, wenn es sich nur um Teile "von geringem Umfang" handelt, die in Sammlungen aufgenommen werden. Allerdings muss dieser Gebrauch dem Urheber mitgeteilt werden, und es besteht ein Anspruch auf Vergütung.
Herzliche Grüße
Thomas Miller