Produkthaftung für fehlerhaftes Handy?

Von: , Frage gestellt am Sa, 4. Mai 2002

Hallo liebe www-Rechtsexperten,

ich verfolge seit längerem eine Diskussion im Handy-Forum www.handykult.de, in dem es um einen Bug bei dem Modell Ericsson T39m geht.

Frühe Herstellungsversionen des Gerätes verabschieden sich in großer Anzahl nach ein paar Wochen aufgrund des "Kein-Netz"-Bugs.
Das Problem wurde von Ericsson nie offiziell zugegeben, allerdings wurden zahlreichen Kunden die defekten Telefone gegen Geräte neueren Herstellungsdatums getauscht - wobei auch die nicht immer fehlerfrei waren.
Manchmal kam es auch nur zu Reparaturversuchen, die in aller Regel aber nicht dazu führten daß die Telefone danach ordnungsgemäß funktionierten, was weitere Reklamationen nach sich zog.

Manche der verärgerten Kunden haben ihre Garantieansprüche gegenüber dem Händler, bei dem sie das Gerät gekauft haben, geltend gemacht, andere haben sich direkt an den Ericsson-Service gewand.

Meine Fragen dazu:

1. An wen sollte sich ein Kunde, bei dem der Fehler auftritt, wenden - Ericsson direkt oder den Händler, bei dem er das Telefon erworben hat?
Manche Händler argumentieren nämlich, wenn sie von einem ersten Reparaturversuch bei Ericsson erfahren, daß nun "von dritten an dem Telefon manipuliert" worden sei und da sie nicht überprüfen können wer das war sei ihre Händlergarantie nun nicht mehr gegeben.
Ist so ein Verhalten korrekt, vor allem dann wenn der (Online-)Händler den Kunden zuvor an Ericsson verwiesen hat "weil wir selber keinen Techniker im Haus haben und das Gerät auch nur an Ericsson senden können, was aber länger dauert als wenn Sie das Gerät direkt selber dorthin senden".

2. Wer kommt für die entstehenden Versandkosten auf? Immerhin wohnen die meisten Menschen nicht zufällig neben einem Ericsson Service-Point oder haben ihr Telefon in einem Onlineshop gekauft, und der Versand eines versichterten Paketes schlägt jedes Mal mit 5,62 EUR zu Buche - ohne das auch noch zu besorgende Verpackungsmaterial...

3. Ist es richtig daß der Kunde, wenn der Fehler innerhalb der 2jährigen Garantie mehr als 3 Mal auftritt und 2 Reparaturversuche bzw. Geräte-Tausch durch Ericsson oder den Händler nicht zu einem einwandfreien Telefon geführt haben sein Geld in kompletter Höhe zurückverlangen kann?

4. Können Kunden eine Art "Schadensersatz" für die Zeit, in denen ihnen ihr Telefon nicht zur Verfügung stand, geltend machen und wie sind die Erfolgsaussichten?

5. Wie kann man einen Händler oder Ericsson "zwingen" ihrer Garantiepflicht nachzukommen? Viele Besitzer des Telefons haben den Eindruck daß Ericsson und die Händler das Problem totschweigen, den Fehler auf Fehlbedienung durch den Besitzer zu schieben versuchen oder hoffen daß die Kunden irgendwann aufgeben...

Vielen Dank für die Mühe, mir Antworten zu diesen vielen Fragen zu schreiben!

McFly

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
    Re: Produkthaftung für fehlerhaftes Handy?

    Hallo! 1. An wen sollte sich ein Kunde, bei dem der Fehler auftritt,
    wenden - Ericsson direkt oder den Händler, bei dem er das
    Telefon erworben hat?
    Manche Händler argumentieren nämlich, wenn sie von einem
    ersten Reparaturversuch bei Ericsson erfahren, daß nun "von
    dritten an dem Telefon manipuliert" worden sei und da sie
    nicht überprüfen können wer das war sei ihre Händlergarantie
    nun nicht mehr gegeben.
    Das das Handy bei Übergabe noch nicht mangelhaft war muss der Verkäufer beweisen und nicht der Käufer, der Rest der von dir beschriebenen Argumentation ist Unsinn. Gewährleistung besteht unabhängig davon, ob jemand daran manipuliert hat oder nicht - es geht nur um Beweisfragen - nämlich wer nachzuweisen hat, dass das Handy zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war, das ist nämlich für die Gewährleistung maßgebliche Zeitpunkt. Ist so ein Verhalten korrekt, vor allem dann wenn der
    (Online-)Händler den Kunden zuvor an Ericsson verwiesen hat
    "weil wir selber keinen Techniker im Haus haben und das Gerät
    auch nur an Ericsson senden können, was aber länger dauert als
    wenn Sie das Gerät direkt selber dorthin senden".
    Ob er Techiker hat oder nicht ist dem Verkäufer sein Problem. Er ist zur Gewährleistung verpflichtet, wie er das macht braucht dich nicht zu kümmern. 4. Können Kunden eine Art "Schadensersatz" für die Zeit, in
    denen ihnen ihr Telefon nicht zur Verfügung stand, geltend
    machen und wie sind die Erfolgsaussichten?
    Wenn ein Schaden entstanden ist - ja. Aber nur dann, wenn ein Verschulden vorliegt. Den Händler wird nicht unbedingt ein Verschulden treffen. 5. Wie kann man einen Händler oder Ericsson "zwingen" ihrer
    Garantiepflicht nachzukommen? Viele Besitzer des Telefons
    haben den Eindruck daß Ericsson und die Händler das Problem
    totschweigen, den Fehler auf Fehlbedienung durch den Besitzer
    zu schieben versuchen oder hoffen daß die Kunden irgendwann
    aufgeben...
    Zwingen kann man sie durch das Gericht.

    Gruß
    Tom

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