Produkthaftung für fehlerhaftes Handy?
Von: , Frage gestellt am Sa, 4. Mai 2002
Hallo liebe www-Rechtsexperten,
ich verfolge seit längerem eine Diskussion im Handy-Forum www.handykult.de, in dem es um einen Bug bei dem Modell Ericsson T39m geht.
Frühe Herstellungsversionen des Gerätes verabschieden sich in großer Anzahl nach ein paar Wochen aufgrund des "Kein-Netz"-Bugs.
Das Problem wurde von Ericsson nie offiziell zugegeben, allerdings wurden zahlreichen Kunden die defekten Telefone gegen Geräte neueren Herstellungsdatums getauscht - wobei auch die nicht immer fehlerfrei waren.
Manchmal kam es auch nur zu Reparaturversuchen, die in aller Regel aber nicht dazu führten daß die Telefone danach ordnungsgemäß funktionierten, was weitere Reklamationen nach sich zog.
Manche der verärgerten Kunden haben ihre Garantieansprüche gegenüber dem Händler, bei dem sie das Gerät gekauft haben, geltend gemacht, andere haben sich direkt an den Ericsson-Service gewand.
Meine Fragen dazu:
1. An wen sollte sich ein Kunde, bei dem der Fehler auftritt, wenden - Ericsson direkt oder den Händler, bei dem er das Telefon erworben hat?
Manche Händler argumentieren nämlich, wenn sie von einem ersten Reparaturversuch bei Ericsson erfahren, daß nun "von dritten an dem Telefon manipuliert" worden sei und da sie nicht überprüfen können wer das war sei ihre Händlergarantie nun nicht mehr gegeben.
Ist so ein Verhalten korrekt, vor allem dann wenn der (Online-)Händler den Kunden zuvor an Ericsson verwiesen hat "weil wir selber keinen Techniker im Haus haben und das Gerät auch nur an Ericsson senden können, was aber länger dauert als wenn Sie das Gerät direkt selber dorthin senden".
2. Wer kommt für die entstehenden Versandkosten auf? Immerhin wohnen die meisten Menschen nicht zufällig neben einem Ericsson Service-Point oder haben ihr Telefon in einem Onlineshop gekauft, und der Versand eines versichterten Paketes schlägt jedes Mal mit 5,62 EUR zu Buche - ohne das auch noch zu besorgende Verpackungsmaterial...
3. Ist es richtig daß der Kunde, wenn der Fehler innerhalb der 2jährigen Garantie mehr als 3 Mal auftritt und 2 Reparaturversuche bzw. Geräte-Tausch durch Ericsson oder den Händler nicht zu einem einwandfreien Telefon geführt haben sein Geld in kompletter Höhe zurückverlangen kann?
4. Können Kunden eine Art "Schadensersatz" für die Zeit, in denen ihnen ihr Telefon nicht zur Verfügung stand, geltend machen und wie sind die Erfolgsaussichten?
5. Wie kann man einen Händler oder Ericsson "zwingen" ihrer Garantiepflicht nachzukommen? Viele Besitzer des Telefons haben den Eindruck daß Ericsson und die Händler das Problem totschweigen, den Fehler auf Fehlbedienung durch den Besitzer zu schieben versuchen oder hoffen daß die Kunden irgendwann aufgeben...
Vielen Dank für die Mühe, mir Antworten zu diesen vielen Fragen zu schreiben!
McFly
