Hallo Paula,
wir haben gerade ein Haus gekauft und jetzt erst festgestellt,
dass eine ziemlich große Thermoglasscheibe kaputt ist, d.h. es
ist (wahrscheinlich durch Steinschlag) ein kleines Stückchen
rausgebnrochen, durch das die Scheibe Luft gezogn hat.
Die Frage, die zur Beurteilung herangezogen werden muss ist nun, ob der Schaden bei Besichtigung des Hauses vorhanden war.
War er nicht vorhanden und ist im Zeitraum zwischen der Besichtigung und dem notarilelen Vertrag der Schaden neu aufgetreten, haftet der Verkäufer. Er hätte spätestens im Notariatstermin hinweisen müssen, dass seit der Besichtigung ein Schaden entstanden ist.
War der Schaden schon bei der Besichtigung vorhanden, kommt es auf den Vertragstext an. Da es keine alterbedingten Schäden sind, erhebt sich die Frage, ob der Schaden bei blosser Besichtigung erkennbar gewesen ist. Wenn ja, dann ist es Euer Problem.
Im Kaufvertrag steht, dass der Verkäufer für alterungsbedingte
Schäden nicht haftet, worum es sich in diesem Fall aber nicht
handelt. Er haftet nur für Schäden, die er verschwiegen hat,
wie es immer so schön heisst.
Wie ist hier die rechtliche Situtation? Können wir von den
Verkäufern den Ersatz der Scheibe verlangen?
Das Problem, das es hier zu lösen gilt ist, dass zuerst geklärt werden muss, ob der Schaden schon bei der Besichtigung vorlag oder erst nach der Besichtigung eingetreten ist. Daraus wird man dann die Rechtslage und die Folgen ableiten können. Ihr seid in diesem Fall beweispflichtig. Da sehe ich das Hauptproblem. Ihr könnt nämlich nicht genau beweisen, ob ihr den Schaden übersehen habt oder ob er erst später entstanden ist.
Wenn ihr nicht vollständig bezahlt habt, könnt ihr versuchen, in diesem Fall wenigstens die Hälfte der Kosten von Vorbesitzer zu erhalten. Sagt er aber nein, sollte aus Kostengründen auf einen Streit verzichtet werden.
Gruss Günter