Haftung des Verkäufers bei Immobilien

Hallo,
wir haben gerade ein Haus gekauft und jetzt erst festgestellt, dass eine ziemlich große Thermoglasscheibe kaputt ist, d.h. es ist (wahrscheinlich durch Steinschlag) ein kleines Stückchen rausgebnrochen, durch das die Scheibe Luft gezogn hat.

Im Kaufvertrag steht, dass der Verkäufer für alterungsbedingte Schäden nicht haftet, worum es sich in diesem Fall aber nicht handelt. Er haftet nur für Schäden, die er verschwiegen hat, wie es immer so schön heisst.

Wie ist hier die rechtliche Situtation? Können wir von den Verkäufern den Ersatz der Scheibe verlangen?

Liebe Grüße
Paula

Hallo !

Dieser Schaden war bei der Hausbesichtigung zu sehen!!
Der Verkäufer muß Euch auf sichtbare Schäden nicht auch noch aufmerksam machen.
Lt. Vertrag muß er nur verdeckte, ihm bekannte Schäden, offenlegen!

Grüße Max.

Hallo Paula,

wir haben gerade ein Haus gekauft und jetzt erst festgestellt,
dass eine ziemlich große Thermoglasscheibe kaputt ist, d.h. es
ist (wahrscheinlich durch Steinschlag) ein kleines Stückchen
rausgebnrochen, durch das die Scheibe Luft gezogn hat.

Die Frage, die zur Beurteilung herangezogen werden muss ist nun, ob der Schaden bei Besichtigung des Hauses vorhanden war.

War er nicht vorhanden und ist im Zeitraum zwischen der Besichtigung und dem notarilelen Vertrag der Schaden neu aufgetreten, haftet der Verkäufer. Er hätte spätestens im Notariatstermin hinweisen müssen, dass seit der Besichtigung ein Schaden entstanden ist.

War der Schaden schon bei der Besichtigung vorhanden, kommt es auf den Vertragstext an. Da es keine alterbedingten Schäden sind, erhebt sich die Frage, ob der Schaden bei blosser Besichtigung erkennbar gewesen ist. Wenn ja, dann ist es Euer Problem.

Im Kaufvertrag steht, dass der Verkäufer für alterungsbedingte
Schäden nicht haftet, worum es sich in diesem Fall aber nicht
handelt. Er haftet nur für Schäden, die er verschwiegen hat,
wie es immer so schön heisst.

Wie ist hier die rechtliche Situtation? Können wir von den
Verkäufern den Ersatz der Scheibe verlangen?

Das Problem, das es hier zu lösen gilt ist, dass zuerst geklärt werden muss, ob der Schaden schon bei der Besichtigung vorlag oder erst nach der Besichtigung eingetreten ist. Daraus wird man dann die Rechtslage und die Folgen ableiten können. Ihr seid in diesem Fall beweispflichtig. Da sehe ich das Hauptproblem. Ihr könnt nämlich nicht genau beweisen, ob ihr den Schaden übersehen habt oder ob er erst später entstanden ist.

Wenn ihr nicht vollständig bezahlt habt, könnt ihr versuchen, in diesem Fall wenigstens die Hälfte der Kosten von Vorbesitzer zu erhalten. Sagt er aber nein, sollte aus Kostengründen auf einen Streit verzichtet werden.

Gruss Günter

Ja, zu sehen schon, wenn man auch in die Ecken kriecht. Der Schaden war durch eine Gardine verdeckt. Das zählt wohl nicht, oder?

Gruß Paula

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Ja, zu sehen schon, wenn man auch in die Ecken kriecht. Der
Schaden war durch eine Gardine verdeckt. Das zählt wohl nicht,
oder?

Gruß Paula

Hallo !

Auch von Draußen?
Bevor Ihr klagt, fragt lieber einen Glaser, was die Scheibe kostet. Thermopenscheiben sind sehr billig!!

Grüße Max.

Wenn mans weiß, sieht mans von draußen gut. Aber wie gesagt, die Stelle ist nicht sehr groß.

Klagen wollen wir eh nicht, sondern nur etwas in der Hand haben, wenn wir mit den Verkäufern verhandeln. Für die Scheibe habe ich schon 2 Angebote, die sich sehr unterscheiden und auch nicth so furchtbar preiswert sind.

Vielen Dank für deine Hilfe
Paula