Hi Leute. Hab riesen Stress mit Vodafone: im August habe ich mein (Vertrags)handy ner Bekannten geliehen. Die Telefonkosten sollte sie ersetzen. 1.Rechnung 24.08.-23.09.01: 29 €, 2. rechnung 24.09.-23.10.01: 73 €. soweit ok.
Lange Zeit nichts mehr von D2 gehört…
Dann schickt Vodafone im Februar! diesen Jahres ne Rechnung über 2.251 € für den Zeitraum 24.10-25.12.01, im März nochmal zusätzliche 1.099 € für den Zeiraum 26.12.01-25.01.02.
Karte wurde am 25.01.02 gesperrt.
Als Krönung obendrauf eine Rechnung im April über 306 € für den Zeitraum 26.01.-25.02.02. Mit Gesprächsnachweisen für einen Zeitraum, in dem die Karte bereits gesperrt war.
Gesamtforderung von D2: 3.809 €.
Herzinfarkt habe ich überwunden, nun werde ich gegen D2 einen (Muster)prozess führen, das anwaltliche Vorspiel ist in vollem Gange…
Bin für jeden Tipp dankbar! Insbesondere suche ich Hinweise:
- wo ein monatlicher Abrechnungszeitraum vorgeschrieben ist (AGB’s von D2 lavieren sich da streng drum herum)
- gibt es zu ähnlichen Fällen schon Urteile von Amtsgerichten?
Besten Dank im voraus. mfg Daniel
rehi,
- wo ein monatlicher Abrechnungszeitraum vorgeschrieben ist
(AGB’s von D2 lavieren sich da streng drum herum)
eine meinung hierzu werde ich nicht vertreten, nur soviel, das kein telekomdienstleister (m.E.) verpflichtet ist monatlich abzurechnen. dies stellt eigene verpflichtung dar. die abrechnung muss allerdings nachvollziehbar sein (mit einem kurzbericht reichts).
ausser für die gebühren nach sperrung seh ich wenig hoffnung für dich…
gruss vom
showbee
Hallo,
kann Dir leider keine Hilfe bieten, aber ich wünsche Dir viel Glück!
Daniel
Hallo,
was ich nicht ganz verstehe: Du hast das Mobil-Tel. doch einer Bekannten geliehen. Was sagt die denn dazu? Es scheint mir doch ganz vernünftig, anzunehmen, daß die damit ein bißchen telephoniert hat und das vielleicht dann auch bezahlen sollte.
Und noch eins: Gibt es Einzelverbindungsnachweise?
Gruß
Christian
Falscher ‚Gegner‘ !
Wie andere sehe ich leider auch keine Chancen für dich - unstrittig ist, dass Telekommunikationsdienstleistungen in der berechneten Höhe in Anspruch genommen wurden, selbstverständlich hat der Dienstleister einen berechtigten Anspruch auf die Vergütung.
Dass im 4. Quartal 2001 kein Einzelrechnungsversand erfolgte, lag an der Euroumstellung des dortigen Systemes und hat wohl fast alle Kunden betroffen.
Du bist zu jeder Zeit, in der ein Vertragsverhältnis mit Vodafone besteht, verantwortlich für alle im Zusammenhang mit der dir ausgehändigten Karte und dem Zugang zum Mobilfunknetz entstehenden Kosten, davon bist du auch nicht entbunden, wenn du die Karte an Dritte aushändigst. Daran ändert auch ein verzögerter oder nicht erfolgter Rechnungsversand nichts.
Freilich musst du die Kosten, die nach der bestätigten Simkartensperrung aufliefen, nicht tragen. Inwiefern hier ein eventueller Selbstbehalt gilt, wird aus den AGB´s hervorgehen, doch die Höhe dürfte kaum mehr als 100 Euro betragen.
Vielmehr ist es jetzt an dir, die aufgelaufenen Kosten von deiner Bekannten einzufordern. DAS wird natürlich u.U. ein Problem werden, wenn diese so gerissen ist und bestreitet, jemals im Besitz deiner Karte gewesen zu sein - das nämlich musst m.E. du ihr nachweisen. Selbst Zeugen bei der Übergabe könnten dir nichts nützen, denn die Bekannte kann ja behaupten, dir die Karte eine Stunde später wiedergegeben zu haben … das Beste ist, so schnell wie möglich zu einem schriftlichen Eingeständnis deiner Bekannten zu gelangen, ansonsten ist die Kohle für dich verloren. Falls nicht möglich - Am Besten verwickelst du die Bekannte im Beisein von tauglichen Zeugen in eine Debatte, in der sie u.U. beiläufig oder unüberlegt ihre Schuld zugibt. Den Wortlaut des Gespräches am Besten sofort schriftlich niederhalten und von den Zeugen bestätigen lassen !
Viel Glück !
HM