Hallo ihr Forum-Leser!
Wie ist das, wenn man sich verpartnerschaftet und dann z.B. ein Bewerbungsformular ausfüllt und da nur die Möglichkeit besteht ledig/verheiratet/verwitwet anzukreuzen? Kann/darf/muß man dann verheiratet ankreuzen? Oder ledig? Oder einfach offen lassen? Und wenn man, aus welchen Gründen auch immer, nicht möchte, das bekannt wird, daß man in einer homosexuellen Partnerschaft lebt? Kann man dann einfach verheiratet oder ledig schreiben? Gibt es überhaupt eine Verpflichtung diesbezüglich Angaben zu machen?
Ich hab schon mit einigen darüber dikutiert und auch im Internet gesucht, aber nichts schlüssiges gefunden. Bin auch dankbar für Hinweise auf Links zu diesem Thema…
Gruß und Danke im voraus,
november
Hallo,
es wird nicht nach sexuellen Neigungen oder Bekanntschaften gefragt, auch nicht, mit wem man gerade Tisch und Bett teilt. Solche Fragen wären auch unzulässig. Es wird gefragt, ob Du verheiratet bist oder nicht, verwitwet oder nicht. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, bist Du weder verheiratet noch verwitwet. Du bist also ledig. Das ist eine Angabe, die auch der Lohnsteuerkarte zu entnehmen ist.
Gruß
Wolfgang
hi,
der BMF hans eichel war ganz schnell gewesen. der dachte, das ggf. die lebenspartnerschaft ein begrenztes splitting bekommt wie es momentan nur ehegatten zusteht.
im vermittlungsausschuss des bundestages sind diese regelungen aber allesamt rausgestrichen worden. dumm nur, das die einkommensteuerformulare für 2001 schon im druck waren. so hast du auf dem mantelbogen eine zeile mit angaben zur eingetragenen lebenspartnerschaft, welche auf die steuer NULL auswirkungen hat…
also nicht wundern 
gruss vom
showbee