Neue Garantieregelungen, Gewährleistungsrecht
Von: , Frage gestellt am Mo, 6. Mai 2002
Ich hatte meinen Organizer (Psion) im September 2001 zur Reparatur (Kabelbruch) eingeschickt. Bereits im Januar 2002 war das Gerät an der selben Stelle wieder kaputt, wurde aber anstandslos unter Garantie repariert. Jetzt ist schon wieder das gleiche Kabel gebrochen, ich erhielt aber die Information, daß die 6-monatige Gewährleistungspflicht (seit Sep. ’01) auf so ein „Verschleißteil“ abgelaufen ist und ich die Reparatur selbst bezahlen muß. Auf das neue Teil vom Januar diesen Jahres gäbe es nicht die Garantie von sechs Monaten. Ist des rechtens, dann könnten die ja ein gebrauchtes Teil eingebaut haben, was nicht mehr lange hält. Bitte um Hilfe! Vielen Dank, Johannes
