Neue Garantieregelungen, Gewährleistungsrecht

Von: , Frage gestellt am Mo, 6. Mai 2002

Ich hatte meinen Organizer (Psion) im September 2001 zur Reparatur (Kabelbruch) eingeschickt. Bereits im Januar 2002 war das Gerät an der selben Stelle wieder kaputt, wurde aber anstandslos unter Garantie repariert. Jetzt ist schon wieder das gleiche Kabel gebrochen, ich erhielt aber die Information, daß die 6-monatige Gewährleistungspflicht (seit Sep. ’01) auf so ein „Verschleißteil“ abgelaufen ist und ich die Reparatur selbst bezahlen muß. Auf das neue Teil vom Januar diesen Jahres gäbe es nicht die Garantie von sechs Monaten. Ist des rechtens, dann könnten die ja ein gebrauchtes Teil eingebaut haben, was nicht mehr lange hält. Bitte um Hilfe! Vielen Dank, Johannes

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Re: Neue Garantieregelungen, Gewährleistungsrecht

    Ja, das ist Rechtens. Zum Zeitpunkt des Kaufes galt eben noch eine 6-monatige Gewährleistungsfrist.

    Werden im Rahmen einer Nachbesserung Teile ersetzt, berührt dies nicht die Fortdauer der Gewährleistungsfrist. Ebenso beginnt für während im Rahmen der Gewährleistung ersetzte Bauteile explizit für diese keine neue Gewährleistungsfrist oder Garantie. Ebenso erfährt der Ablauf der Gewährleistungsfrist während der Dauer der Nachbesserung keine Unterbrechung.

    Nun trägt es sich so zu dass, folgt man deiner Schilderung, offensichtlich der gleiche Mangel innerhalb kurzer Zeit zum wiederholten Male aufgetreten ist. Zunächst würde ich auf den Hersteller zutreten, mit der Bitte um eine Lösung kulanzhalber ohne Bestehen von Rechtsgrundlagen.

    Was ist das denn für ein Kabel ? Ist das außen oder innen ?

    Gruß

    HM [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Neue Garantieregelungen, Gewährleistungsrech

      Hallo Herr Meyer,

      erst mal vielen Dank für die klare - wenn auch negative - Antwort. Es handelt sich um das Displaykabel an einem Psion 5mx. Es ist eine allgemein bekannte Schwachstelle dieser Geräte. Leider hat die Firma Psion nie Interesse daran gehabt, diese Fehlkonstruktion zu beheben. Der Reparaturservice gehört nicht zur Herstellerfirma, daher ist deren Kulanz auch nur sehr begrenzt.......
      Gruß Johannes

    • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Neue Garantieregelungen, Gewährleistungsrech

      Noch eine Frage:
      wie ist es mit der Garantie auf Service-Leistungen, d.h. wenn ich zwar ein neues Kabel zahlen muß, aber nicht den Einbau?
      Grüße Johannes

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Neue Garantieregelungen, Gewährleistungsrech

        Noch eine Frage:
        wie ist es mit der Garantie auf Service-Leistungen, d.h. wenn
        ich zwar ein neues Kabel zahlen muß, aber nicht den Einbau?
        Grüße Johannes
        Nunja ....... nunmehr tritt für den Werkvertrag "Instandsetzung eines Gerätes" für diesen eine neue Gewährleistungsfrist an. Inwiefern eine Dienstleister seine Kosten umlegt auf Material und Arbeitsleistung dürfte m.E. unberührt von seiner Gewährleistungspflicht sein. Da nunmehr diese Reparatur in 2002 erfolgte, bist du vorerst fein raus: Binnen der ersten 6 Monate muss dir der Werkunternehmer nachweisen, dass das gelieferte Werk von Anbeginn mängelfrei war, also nicht du musst nachweisen dass der neuerliche Defekt ( sofern der in Zukunft noch auftritt ) auf einer mangelhaften Arbeit seinerseits beruht. Hierzu gibt es wohl aufgrund der kurzen Zeit seit Beginn des Jahres 2002 keine Urteile auf die man sich beziehen könnte.

        Dennoch ist keine Lösung, das Teil aller paar Monate in die Servicewerkstatt einzuschicken, die Dinger sind zum Benutzen gedacht und nicht zum andauernden Hin- und herschicken - würde an deiner Stelle dennoch den Hersteller bzw dessen deutsche Vertretung mit der Bitte um eine einvernehmliche Lösung kontaktieren.

        Gruß

        HM

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