Hund beisst hund

mein bruder hat den hund eines freundes gassi geführt ohne leine. dabei hat dieser hund einen anderen hund gebissen. nun verlangt der andere hundebesitzer von meinem bruder schadensersatz für tierbehandlungskosten usw. und hat einen anwalt eingeschaltet, weil der eigentliche halter nicht versichert ist und ohne wohnsitz.

sagt mir bitte, was ihr darüber denkt.

Wenn der andere hund an der Leine war, hat das m.e.seine Richtigkeit.
Gruß
Roland

Wenn der andere hund an der Leine war,
hat das m.e.seine Richtigkeit.
Gruß
Roland

Nein, hier gilt die Tierhalterhaftung und die ist eben keine Verschuldens- sondern Gefährdungshaftung. Da - liegt kein absoluter SOnderfall vor (ein Hund angeleint, der andere nicht reicht da nicht)- auch von dem anderen Hund die potentielle Tiergefahr ausgeht, kommt es in 99% der Fälle zur jeweils hälftigen Kostenhaftungspflicht.

D.h. wurde nur der andere Hund verletzt, ist die Hälfte der Behandlungskosten zu ersetzen. Wird auch der eigene Hund verletzt, hat man wiederum einen Anspruch auf Ersatz der Hälfte hiervon.

Wenn der andere hund an der Leine war,
hat das m.e.seine Richtigkeit.
Gruß
Roland

könntest du mir bitte die abkürzung m.e. erklären?

cu marcus

Nein, hier gilt die Tierhalterhaftung und
die ist eben keine Verschuldens- sondern
Gefährdungshaftung. Da - liegt kein
absoluter SOnderfall vor (ein Hund
angeleint, der andere nicht reicht da
nicht)- auch von dem anderen Hund die
potentielle Tiergefahr ausgeht, kommt es
in 99% der Fälle zur jeweils hälftigen
Kostenhaftungspflicht.

D.h. wurde nur der andere Hund verletzt,
ist die Hälfte der Behandlungskosten zu
ersetzen. Wird auch der eigene Hund
verletzt, hat man wiederum einen Anspruch
auf Ersatz der Hälfte hiervon.

danke St.Barz
aber gilt das in der regel für den halter oder auch für den, der vorübergehend die aufsicht für das tier übernommen hat (in diesem Fall mein bruder). und: ist dabei die tatsache von bedeutung das der halter (nicht mein bruder, sondern dessen bekannter) weder versicherung für den hund noch wohnsitz besitzt?

cu marcus

Ich schreib es mal so meine persönlichen Erlebnisse; nicht juristisch:

  1. Der Nachbarhund hat meinen Hund angegriffen. Der Nachbar wurde über meinen Anwalt dazu gebracht, daß seine Versicherung zahlte.
  2. Mein Schäferhund hat einen Fremdling, der netterweise sein Rad unmittelbar an das Schild „Vorsicht bissiger Hund“ (was rechtlich übrigens keine Bedeutung hat!) hingestellt. Er wollte Schadensersatz, den die Versicherung ablehnte. Aus Kulanzgründen hat sie dann 50% seiner Forderungen bezahlt; wegen erheblichem Mitverschulden (ich bin mir bis heute nicht sicher, ob der einen Einbruch ausbaldowern wollte - nunja, die „Alarmanlage“ hat funktioniert)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

aber gilt das in der regel für den
halter oder auch für den, der
vorübergehend die aufsicht für das tier
übernommen hat (in diesem Fall mein
bruder). und: ist dabei die tatsache von
bedeutung das der halter (nicht mein
bruder, sondern dessen bekannter) weder
versicherung für den hund noch wohnsitz
besitzt?

Den Tierhalter trifft eine (unwiderlegbare) Gefährdungshaftung gem. § 833 BGB. Den sog. Tieraufseher - in deinem Fall wohl der Bruder als NichtHalter - trifft nach § 834 nur eine Haftung nach vermutetem Verschulden. D.h. es wird zunächst eine (Mit)Verursachung angenommen. Kann der Tieraufseher allerdings nachweisen, dass er bei der Führung des Tieres die erforderliche Sorgfalt beobachtet hat bzw. dass der Schaden auch entstanden wäre, hätte er die erforderliche Sorgfalt beobachtet, so haftet er nicht. In diesem Fall der Aufseherhaftung kann es dann schon von Bedeutung sein, ob der Hund angeleint war oder nicht. In jedem Fall braucht man zur genauen Quotelung alle Angaben zum genauen Geschehen.

könntest du mir bitte die abkürzung m.e.
erklären?

cu marcus

m. E. heisst : meines Erachtens
oder in Neudeutsch: IMO

Meiner Kenntnis nach ist die Haftung/ Gefährdungshaftung bei Hund beisst Hund recht schwierig, alle Beiträge hier erwähnen und diskutieren ja verschiedene Fälle und Möglichkeiten, von denen, soweit ich sehe, keine ganz falsch ist.
Ich kann nur raten, eine Privathaftpflicht abzuschliessen, die das „Führen fremder Hunde“ beinhaltet, ist auch nicht teuerer als der normale Deckungsumfang, und jedem Hundefreund, der auch mal den Liebling anderer Menschen Gassi führt, dringend anzuraten.
Im aktuellen Fall hier sollte der Schaden der eigenen Privathaftpflicht gemeldet werden, so ungewöhnlich ist diese Zusatzleistung( führen fremder Hunde mitversichert) heutzutage nicht mehr.
Gruss, Peter