Hallo,
ich habe eine Frage zum Mietrecht. Nach der Gesetzeslage darf keine Maklercourtage in Rechnung gestellt werden, wenn (unter anderem) der Makler wirtschaftlich mit der Hausverwaltung verbunden ist. Wird in der Praxis davon ausgegangen, daß dies gegeben ist, wenn der Makler Angestellter der Hausverwaltung (bei z.B. GmbH) ist ?
Hi,
ich habe eine Frage zum Mietrecht. Nach der Gesetzeslage darf
keine Maklercourtage in Rechnung gestellt werden, wenn (unter
anderem) der Makler wirtschaftlich mit der Hausverwaltung
verbunden ist. Wird in der Praxis davon ausgegangen, daß dies
gegeben ist, wenn der Makler Angestellter der Hausverwaltung
(bei z.B. GmbH) ist ?
Wenn der Makler (als Angestellter der Hausverwaltung) unter eigenem Namen, in anderen Räumen und unabhängig von der Hausverwaltung, die Geschäfte betreibt, kann er Maklerprovision verlangen.
Entscheidend ist dann aber auch, dass er eine andere Fax und Telefonnummer hat und nicht in den Geschäftsräumen einer Hausverwaltung zu erreichen ist. Er darf auch keine Visitenkarte haben, die auf beiden Unternehmen hinweist. Die Hausverwaltung wiederum darf nicht mit dem Makler werben.
Gruss Günter