Ich habe mal eine Frage:
Im Jahr 2001 habe ich einen Dachausbau geplant. Das Angebot der Zimmerleute betrug ca. 9000 DM! Jetzt habe ich die Endrechnung erhalten. Diese betrug 8500 EURO!!
Ich habe Rücksprache mit dem Architekten gehalten und die Begründung warum der Preis so hoch geworden war: Die Statik war zum Zeitpunkt des Angebots nicht vorhanden und deshalb waren im Angebot keine Stahlträger eingerechnet, die in der Gaube eingebaut werden mußten.
Jetzt stellt sich mir die Frage:
Muß den überhöhten Preis bezahlen?
Kann ich dem Architekten etwas vom Preisunterschied in Rechnung stellen, oder vom seinem Endpreis abhalten?
Wer kann mir weiterhelfen?
Wie sieht die Rechtsprechung aus?
Gruß Dirk
Hallo Dirk!
Im Jahr 2001 habe ich einen Dachausbau geplant. Das Angebot
der Zimmerleute betrug ca. 9000 DM! Jetzt habe ich die
Endrechnung erhalten. Diese betrug 8500 EURO!!
Der Rechnungspreis darf lediglich um eine geringe Prozentzahl vom Angebotspreis abweichen. Leider weiss ich nicht mehr genau, wieviel das ist, aber ich habe hier was von 20% im Ohr.
Ich habe Rücksprache mit dem Architekten gehalten und die
Begründung warum der Preis so hoch geworden war: Die Statik
war zum Zeitpunkt des Angebots nicht vorhanden und deshalb
waren im Angebot keine Stahlträger eingerechnet, die in der
Gaube eingebaut werden mußten.
Gab es im Angebot einen Hinweis darauf? Meistens irgendwo noch kleingedruckt mit dem Vermerk darauf, dass die Statik noch nicht vorlag und eine genaue Preisangabe erst im nachhinhein gemacht werden kann? Hast Du während der Umbauarbeiten eine Mitteilung bzw. Schreiben vom Architekten oder ausführenden Handwerksbetrieb erhalten, dass aufgrund der Statik nun zusätzliche Stahlträger eingebaut werden müssen? Alle zusätzlichen Kosten müssen schriftlich beim Auftraggeber angemeldet werden! Hast Du ansonsten zusätzliche Stundenzettel der Handwerker unterschrieben? Diese sind meistens nicht im Angebot enthalten und werden separat abgerechnet. Diese Lohnarbeiten werden im Angebot unter „Stundenarbeiten für nicht vorhersehbare Arbeiten“ deklariert und nur mit einem EP ausgeworfen.
Im Grunde würde ich Dir raten, mit dem Architekten zu sprechen. Er soll Dir darlegen, wo Du Dein Einverständnis für den Einbau der Stahlträger gegeben hast bzw. auf einen Hinweis, dass erhebliche Mehrkosten nach Vorliegen der Statik auf Dich zukommen könnten.
Wenn er dies nicht kann, einige Dich mit ihm auf eine Summe, die Du zu zahlen bereit bist. Allerdings würde ich hier in Betracht ziehen, dass der Einbau der Stahlträger für einen ordnungsgemässen Ausbau unumgänglich war. Die goldene Mitte ist hier immer ratsam. Wer letztendlich dann die Differenz bezahlt (ob der Architekt oder der Handwerker selber) soll nicht Dein Problem sein.
Gruss,
SylviaM