Recht, Unterhalt wer erklärt mir's ?

Hallo liebe MitUser,

ich hab da ein Verständnisproblem:

Ich werde alls Alleinverdiener ein unterhaltszahlender Vater werden. Dabei sagt mir die Düsseldorfer Tabelle, das ich pro Kind 254 Euro zahlen soll, davon aber doch wieder 44 Euro vom Kindergeld dieses Kindes „in die Tasche stecken darf“ (die Mutter selbst darf nochmal 33 Euro für sich vom Kindergeld „einstecken“)

Die Mutter sieht nun das Wort Kindergeld und meine Übersetzung einstecken, ich „klaue“ den Kindern also Kindergeld.

Nun bin ich hin und hergerissen, einerseits zwischen klauen andererseits weis ich nicht wielange ich noch so gut verdiene und möchte auch nicht einfach nur viel Arbeiten gehn um meine Rechnungen begleichen zu können und das wars.

Verdiene ich weniger wird mir weniger Kindergeld zuteil, verdiene ich mehr werde ich nicht mehr Kindergeld bekommen.

Warum diese Regelung ? Warum dagt der Gesetztgeber nicht direkt zahle nur 177 € und dafür bekommst Du nichts vom Kindergeld ?

Oder muß ich das Kindergeld als Einkommen der Kinder sehn so wie auch bei der Mutter, welches mir auch angerechnet wird?

Woher kommt der Regelsatz der Kinder (100%) 188€ heißt dass das Kind kann damit in der heutigen Zeit eine angemessene Erziehung erhalten ?

Könnt ihr mir helfen ???

Danke

Etronic

Hallo Etronic,

Kindergeld und Unterhalt für das Kind sind zweierlei. Kindergeld erhält Derjenige, bei dem das Kind dauerhaft lebt. Das kann auch eine Großmutter sein oder Pflegeeltern o. ä. Der Unterhalt für das Kind, das Derjenige zu zahlen hat, der nicht mehr bei dem Kind lebt, also auch nicht für die Kosten des Kindes aufkommt, berechnet sich nach seinem Einkommen. Hierbei ist die „Düsseldorfer Tabelle“ heranzuziehen, wobei auch noch zwischen Ost und West unterschieden wird.

Ich werde alls Alleinverdiener ein unterhaltszahlender Vater
werden. Dabei sagt mir die Düsseldorfer Tabelle, das ich pro
Kind 254 Euro zahlen soll, davon aber doch wieder 44 Euro vom
Kindergeld dieses Kindes „in die Tasche stecken darf“ (die
Mutter selbst darf nochmal 33 Euro für sich vom Kindergeld
„einstecken“)

Das verstehe ich hier nicht so wirklich…

Nun bin ich hin und hergerissen, einerseits zwischen klauen
andererseits weis ich nicht wielange ich noch so gut verdiene
und möchte auch nicht einfach nur viel Arbeiten gehn um meine
Rechnungen begleichen zu können und das wars.

Erwirke einen Titel beim Jugendamt, in dem der zukünftige Kindesunterhalt genau festgelegt wird. Der ist ja auch altersabhängig der Kinder geregelt. Sollte sich Dein Verdienst ändern (oder auch die Lebensumstände der Mutter, zum Beispiel, wenn sie einen neuen Lebensgefährten hat, der mit zum Familieneinkommen beiträgt), dann kannst Du gegen diesen Titel vorgehen und einen neuen erwirken.

Warum diese Regelung ? Warum dagt der Gesetztgeber nicht
direkt zahle nur 177 € und dafür bekommst Du nichts vom
Kindergeld ?

Naja, prinzipiell gesehen sagt er das ja. Es gibt einen geregelten Mindestunterhalt für das Kind und einen Höchstunterhalt.

Oder muß ich das Kindergeld als Einkommen der Kinder sehn so
wie auch bei der Mutter, welches mir auch angerechnet wird?

Kindergeld und Kindesunterhalt sind Einkünfte des Kindes. Da dieses jedoch nicht geschäftstüchtig ist, wird es vom Empfänger verwaltet. Sollte das Kind volljährig sein und einen eigenen Hausstand haben, so kann es unter bestimmten Bedingungen selbst das Kindergeld und/oder den Unterhalt erhalten.

Woher kommt der Regelsatz der Kinder (100%) 188€ heißt dass
das Kind kann damit in der heutigen Zeit eine angemessene
Erziehung erhalten ?

Die Regelsätze richten sich nach dem Lebenshaltungsindex. So ähnlich wie bei einem Sozialhilfeempfänger. Wie das ganz genau berechnet ist, kann ich Dir leider nicht sagen.

Könnt ihr mir helfen ???

Ich hoffe, das habe ich.

Viele Grüße
Jana

Hallo Etronic,

Kindergeld und Unterhalt für das Kind sind zweierlei.
Kindergeld erhält Derjenige, bei dem das Kind dauerhaft lebt.
Das kann auch eine Großmutter sein oder Pflegeeltern o. ä. Der
Unterhalt für das Kind, das Derjenige zu zahlen hat, der nicht
mehr bei dem Kind lebt, also auch nicht für die Kosten des
Kindes aufkommt, berechnet sich nach seinem Einkommen. Hierbei
ist die „Düsseldorfer Tabelle“ heranzuziehen, wobei auch noch
zwischen Ost und West unterschieden wird.

Ich werde alls Alleinverdiener ein unterhaltszahlender Vater
werden. Dabei sagt mir die Düsseldorfer Tabelle, das ich pro
Kind 254 Euro zahlen soll, davon aber doch wieder 44 Euro vom
Kindergeld dieses Kindes „in die Tasche stecken darf“ (die
Mutter selbst darf nochmal 33 Euro für sich vom Kindergeld
„einstecken“)

Das verstehe ich hier nicht so wirklich…

nun die D-Tabelle, sagt bei meinem Einkommen das ich 254€ Unterhalt an das Kind zahle (135% des Regelsatzes) aber gleichzeitig die Hälfte des Kindergeldes „anrechnen“ darf da ich mind 135% zahle. Dies ergibt für das Kind eine gesamte „Einnahme“ von Unterhalt (254€) + Kindergeld (154€) - Anrechnung an mich (77€) = 331€ . Diesen Ausdruck „Kindergeld anrechnen“ übersetzt die Muter mit Kindergeld klauen. Ich möchte begreifen, klaue ich oder sehe ich das KiGe nur als „Einkommen“ des Kindes, wo mir ein Teil von angerechnet wird wie auch wenn die Mutter selbst verdienen würde mir dort ein Teil angerechnet wird ?

Die 77€ pro Kind werden übrigens dann nachher nochmals auf mich und meine Frau (siebtelmäßig) aufgeteilt.

Nun bin ich hin und hergerissen, einerseits zwischen klauen
andererseits weis ich nicht wielange ich noch so gut verdiene
und möchte auch nicht einfach nur viel Arbeiten gehn um meine
Rechnungen begleichen zu können und das wars.

Erwirke einen Titel beim Jugendamt, in dem der zukünftige
Kindesunterhalt genau festgelegt wird. Der ist ja auch
altersabhängig der Kinder geregelt. Sollte sich Dein Verdienst
ändern (oder auch die Lebensumstände der Mutter, zum Beispiel,
wenn sie einen neuen Lebensgefährten hat, der mit zum
Familieneinkommen beiträgt), dann kannst Du gegen diesen Titel
vorgehen und einen neuen erwirken.

Warum diese Regelung ? Warum dagt der Gesetztgeber nicht
direkt zahle nur 177 € und dafür bekommst Du nichts vom
Kindergeld ?

Naja, prinzipiell gesehen sagt er das ja. Es gibt einen
geregelten Mindestunterhalt für das Kind und einen
Höchstunterhalt.

Oder muß ich das Kindergeld als Einkommen der Kinder sehn so
wie auch bei der Mutter, welches mir auch angerechnet wird?

Kindergeld und Kindesunterhalt sind Einkünfte des Kindes. Da
dieses jedoch nicht geschäftstüchtig ist, wird es vom
Empfänger verwaltet. Sollte das Kind volljährig sein und einen
eigenen Hausstand haben, so kann es unter bestimmten
Bedingungen selbst das Kindergeld und/oder den Unterhalt
erhalten.

Woher kommt der Regelsatz der Kinder (100%) 188€ heißt dass
das Kind kann damit in der heutigen Zeit eine angemessene
Erziehung erhalten ?

Die Regelsätze richten sich nach dem Lebenshaltungsindex. So
ähnlich wie bei einem Sozialhilfeempfänger. Wie das ganz genau
berechnet ist, kann ich Dir leider nicht sagen.

Könnt ihr mir helfen ???

Ich hoffe, das habe ich.

Ja, ich bin für jede Meinung und Erklärung dankbar !
Vielleicht verstehst Du nach meinem Kommentar auch was ich oben meine und hast auch dafür eine Erklärung…

Vielen, vielen Dank !

Ralf

Viele Grüße
Jana

Hallo Ralf,

also von Klauen kann keine Rede sein.
Da ihr beide zu gleichen Teilen ( wenn auch nicht auf gleiche Art und Weise) das Kind unterhaltet, steht jedem von Euch das halbe Kindergeld zu. Wie ja auch jedem der halbe Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte zusteht.
Das sind zwei Paar Schuhe Unterhalt und Kindergeld. Es wird nur üblicherweise gleich aufgerechnet. Sonst müßte Deine Frau dir ja das halbe Kindergeld überweisen.

Ich kann mich auch nur dem Rat anschließen, einen Titel zu erwirken. Dann ist Schluß mit Diskutieren.

Grüße

Heike

Hallo Ralf,

also von Klauen kann keine Rede sein.
Da ihr beide zu gleichen Teilen ( wenn auch nicht auf gleiche
Art und Weise) das Kind unterhaltet, steht jedem von Euch das
halbe Kindergeld zu. Wie ja auch jedem der halbe Freibetrag
auf der Lohnsteuerkarte zusteht.

Danke Heike !!!
ich glaube das ist eine Erklärung die ich, so glaube ich, Verstehen kann.

Das sind zwei Paar Schuhe Unterhalt und Kindergeld. Es wird
nur üblicherweise gleich aufgerechnet. Sonst müßte Deine Frau
dir ja das halbe Kindergeld überweisen.

Ich verstehe dadurch daß ich das Kindergeld nicht als Geldgeschenk des Staates an die Kinder sehen muß, sondern als Unterstützung an die Eltern zum Ausgleich gegenüber Kinderlosen Paaren ?

Ich kann mich auch nur dem Rat anschließen, einen Titel zu
erwirken. Dann ist Schluß mit Diskutieren.

Danke für den Tip von Euch, aber ich muß mal abwarten ob es zu einer langen Disskussion kommt. Es geht mir darum zu „verstehen“ um eine Entscheidung meinerseits treffen zu können, die ich den Kindern gegenüber verantworten kann.
Sollte es jedoch dadurch so großen Ärger geben das es sich auf die Kinder auswirkt, dann halte ich eure Idee für eine Möglichkeit es auch meiner Frau klar zu machen. Ich mußte nämlich nach langem hin und herrechnen feststellen das ich auf dieses Geld echt angewiesen bin. Außerdem habe ich den umgekehrten Fall gerechnet nämlich das ich in der Lage meiner Frau wäre. Auch sie hat es nicht einfach, jedoch hat wohl unterm Strich mehr wie ich trotz Kinder „belastung“. Wir können beide froh sein das ich noch so „gut“ verdiene. Aber ich glaube nicht einzusehen für das was ich ihnen schon mehr bieten kann (was ich gerne tue!) nochmal einen draufzulegen um dann selbst rumzukrebsen und garnichts von diesem „Mehrverdienst“ zu haben.

Ich wehre mich jedoch etwas das Jugendamt aufzurütteln, es muß nicht so sein aber man hört nicht immer nur Gutes für die Kinder von dort. Da hab ich ein wenig Angst vor…

Ich hoffe nur das dieses „VERDAMMTE“, „KRAFTRAUBENDE“ gezerre um den Mammon bald aufhört damit die Kinder all unsere Kraft haben können !

Vielen Dank !

Ralf

Grüße

Heike

Hallo Ralf,

ich hab da noch ein paar Bemerkungen am Rande.

Nach meinen Erfahrungen ist die Höhe der Unterhaltszahlungen nicht unwichtig. Viel wichtiger war für mich aber immer, daß die Zahlungen pünktlich und regelmäßig kamen. Nur dann kann man vernünftig damit wirtschaften.
2.
Trefft klare Abmachungen, was in diesen Unterhaltszahlungen enthalten sein soll. Rein Rechtlich ist da alles drin. Klassenfahrt, neue Schuhe, Reitunterricht, neuer Kleiderschrank, Spielzeug. Alles.
Das wirst Du wohl nicht durchhalten, wenn Du Kontakt zu Deinen Kindern hast. Kläre das JETZT. Sonst gibt es wirklich immer wieder neue Diskussionen, wobei der eine sich dann als Bittsteller und der andere als ausgenommene Gans fühlt.
3.
Ich persönlich habe nur gute Erfahrungen mit dem Jugendamt gemacht. Ich hab dort echte Hilfe und echten Rat gekriegt.
4.
Deine Kinder haben keinen Anspruch auf eine heile Welt. Nur auf liebevolle Eltern.

Viel Glück dabei

Heike

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