Nutzungsausfall für Autos in Österreich

Im vergangenen Jahr ist mir in Österreich ein Verkehrsunfall passiert (worden)! Einem LKW ist von einem Reifen ein großer Teil der Lauffläche weggeflogen und hat mein Auto schwer beschädigt. Der Unfall wurde von der Gendamerie aufgenommen und der Unfallhergang ist unbestritten. Die Versicherung des Unfallverursachers bezahlt auch die Reparatur von ca. 5000 Euro, jedoch keinen Nutzungsausfall für die Zeit der Raparatur (ca 250 Euro). Die Versicherung gibt an, daß es im österreichischen Recht keinen Nutzungsausfall gibt. Wer kennt sich aus und kann mir einen Rat geben, ob sich ein Rechtsstreit lohnt?

Hallo!

Ich gehe mal davon aus, dass der Fall nach österreichischem Zivilrecht zu lösen ist.

Zu allererst sei gesagt, dass es sich um eine in der Lehre strittige Frage handelt, ich werde aber mal versuchen, dass ganze nach der OGH Judikatur darzustellen.

Dem Lenker wird wohl kein Verschulden anzulasten sein, weshalb ein Schadenersatzanspruch nach §§ 1293ff ABGB ausscheidet. Denkbar ist ein Anspruch nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeugehaftpflichtgesetz (EKHG), das eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Halters normiert. Ersatz geleistet wird nach dem EKHG für den sogenannten materiellen positiven Schaden. Zu klären ist jetzt, ob der bloße Nutzungsausfall des Autos ein positiver Schaden ist. Die Jud verneint dies! Ein positiver Schaden ist ein solcher, der tatsächlich entstanden ist - setzt also eine Schädigung des Vermögens voraus. Der bloße Entgang der potentiellen Nutzung eines Vermögenswertes ist aber noch kein tatsächlicher Schaden. Gehst du statt mit dem Auto zu fahren zu Fuß, so musst du zwar dich körperlich stärker anstrengen und hast einen Schaden, dieser ist aber ein immaterieller Schaden, für den nach dem EKHG kein Ersatz zu leisten ist. (Würdest du darüber hinaus noch Geld bekommen, dann würde für Schadenersatz für einen materiellen Schaden zugesprochen werden, den es gar nicht gibt - du wärst dann sogar bereichert.)
Etwas anderes ist, wenn du während der Reparaturzeit ein Mietauto mietest. Dann entsteht tatsächlich ein positiver Vermögensschaden -> diese Mietwagenkosten kannst du von der Versicherung fordern. Mietest du kein Auto und gehst statt dessen zu Fuß gibts für die Beeinträchtigung der Gebrauchsmöglichkeit alleine tatsächlich keinen Schadenersatz.

Gruß
Tom

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Hallo Tom,
vielen Dank für Deine schnelle und einleuchtende Anwort!

Ich denke, ich werde wohl auf einen Rechtstreit verzichten und die Sache auf sich beruhen lassen.

Schade, daß der Unfall nicht 30 Kilometer weiter auf deutschem Staatsgebiet geschehen ist, dann wäre mir der Nutzungsausfall zugestanden. In Österreich gehen eben die Uhren anders, Österreich-Urlauber sollten immer daran denken!

Guss

Waldemar

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Hallo!

Das mit dem Rechtsstreit ist so eine Sache: wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast und die das Risiko deckt, dann spricht ja nichts dagegen, einen Rechtsstreit trotzdem zu führen -> vielleicht gibt’s einen Vergleich und du bekommst noch ein bisschen was.

Schade, daß der Unfall nicht 30 Kilometer weiter auf deutschem
Staatsgebiet geschehen ist, dann wäre mir der Nutzungsausfall
zugestanden. In Österreich gehen eben die Uhren anders,
Österreich-Urlauber sollten immer daran denken!

Es gibt aber soviel ich weiß auch andere Länder wo der bloße Nutzungsausfall nicht ersetzt wird - das sollte man auch nicht vergessen.

Gruß
Tom