Ausfahrt gegenüber freihalten?

Hallo,
wann muß man eine Ausfahrt auch gegenüber freihalten?
Hintergrund: ein bekannter Landwirt kann zwar aus seiner Garage (genauer Maschinenhalle) mit Pkw und Traktor ausfahren, wenn gegenüber geparkt wird, nicht aber mit größerem Gerät (z.B. Mähdrescher) oder einem Traktor mit Anhänger. Der (neu zugezogene) gegenüber Wohnende fährt zwar (nach langem Bitten, bisher) immer weg, aber störend ist das für meinen Bekannten doch auf die Dauer, da die Garage und Zufahrt zu dieser des neuen Mitbewoheners immer leer ist.

Cu Rene

Hi,

ich würde an der Stelle deines Bekannten mal zum Straßenverkehrsamt gehen und das Problem schildern, und würde beantragen, dass gegenüber der Ausfahrt deines Bekannten eine Sperrfläche markiert wird, auf der man nicht parken darf. Das wäre doch die einfachste Lösung. Viel Glück!

Gruß
Nelly

Hi René,
Die StVO sagt in §12Abs.3.3:
„Das Parken ist unzulässig vor Grundstücksein- und ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber.“
Nun könnte man meinen, eine Strasse sei breit genug, wenn ein Traktor mit Anhänger vom Grundstück fahren kann. Nur muss gegenüber einer Ausfahrt, von der auch Traktoren mit grösseren Anhängern/Maschinen ausfahren, genügend Freiraum gelassen werden.
Sollte sich der Fahrer des parkenden Fahrzeugs weiterhin standhaft weigern woanders zu parken, so würde ich ein Gespräch mit der zuständigen Behörde suchen.
Gruss Sebastian