Telefongespräche protokollieren

Von: , Frage gestellt am Di, 11. Jan 2000

Hallo,

ich habe heute ein Rundschreiben in der Firma bekommen, der folgenden Wortlaut trägt:

Liebe Mitarbeiter,
Wir haben seit kurzem eine neue Telefonanlage, dia alle ein- und ausgehenden Rufe mit Nummer und dauer aufzeichnet. Laut Bundesdatenschutzgesetz setzen wir euch davon in Kenntnis!

Zur Kenntnis genommen und akzeptiert
Datum, Unterschrift

Hier meine Frage: MU? ich das so akzeptieren? Darf man das nun wirklich? Können rechtliche Komplikationen auftreten und wenn ja, wann? Wenn ich schon mit einem Konkurenten telefoniere oder einem ehem. Mitarbeiter? Das kann ja auch zur Arbeitskontrolle, etc. "verwendet" werden ...




Gruß
H.Heigl

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 17 Stunden hilfreich
    Re: Telefongespräche protokollieren

    Hallo H. Heigl,

    ich unterstelle, dass die Telefonanlage in einem Betrieb/Unternehmen in D installiert wurde. Sofern Ihr keinen Betriebsrat habt, der in dieser Angelegenheit weitreichende Mitbestimmung wahrnehmen kann, dürfte die Firma mit dieser Information ihren Pflichten nachgekommen sein. Dennoch kann man sich natürlich an den Datenschutzbeauftragten, einen Anwalt oder an seine Gewerkschaft wenden . . .

    Relevant finde ich in erster Linie die Frage, was der Arbeitgeber mit den so gewonnen Daten (und Erkenntnissen über seine lieben MitarbeiterInnen und deren Verhalten <und ggf. Leistung>) anstellt: Im Zeitalter von ISDN wird es Dir kaum gelingen (können) die Speicherung (und ggf. Auswertung) der Daten (wirklich) zu verhindern. Bleibt die Frage, ob der Arbeitgeber im Streitfall dumm genug wäre, sich auf gespeicherte Daten und so gewonnene Erkenntnisse über den Mitarbeiter zu berufen. Hier ist meine Erfahrung, dass man dann eben andere Gründe vorschiebt (Wer nach einem Hund werfen will, findet auch Steine!). Ihr solltet ab sofort beim Telefonieren "aufpassen", damit es keinem ergeht wie jenem, der seine Bewerbungsunterlagen auf dem Firmenkopierer vergessen hatte . . .

    Trotzdem "Munter bleiben" rät


    Hubert

  2. Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
    Re: Telefongespräche protokollieren

    Die Protokollierung ist rechtmäßig, allerdings hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht und ist auch vorab darüber zu informieren. Wenn die so gewonnenen Daten also nicht verwendet werden sollen, müßte das schon der BR aushandeln. Wenn Ihr keinen BR habt: Pech! Privattelefonieren auf Kosten des Arbeitgebers ist ein fristloser Kündigungsgrund, insbesondere auch selbst dann, wenn die Privatgespräche erlaubt sind und Privatgespräche getrennt erfaßt und abgerechnet werden, man sich aber nicht daran hält.

    • Antwort von nach 22 Stunden hilfreich
      Re^2: Telefongespräche protokollieren

      Hallo,

      und danke erstmal. Pech! Privattelefonieren auf Kosten des
      Arbeitgebers ist ein fristloser
      Kündigungsgrund, insbesondere auch selbst
      dann, wenn die Privatgespräche erlaubt
      sind und Privatgespräche getrennt erfaßt
      und abgerechnet werden, man sich aber
      nicht daran hält.
      Wie darf ich das denn jetzt verstehen. Bei uns gibt es keinen BR. Privattelefonate sind erlaubt. Es wird aber nicht getrennt nach privat und dienstl. protokolliert. An was soll/darf ich mich denn dann halten ?


      Gruß
      H.Heigl

      • Antwort von nach 23 Stunden hilfreich
        Re^3: Telefongespräche protokollieren

        Hallo H. Heigl,

        klärt haargenau ab (und fixiert das am besten schriftlich) WANN, WER, WIEVIEL usw. privat telefonieren darf. Das ganze kann auch noch steuerrechtlich relevant werden - Stichwort: geldwerter Vorteil!

        Auf alle Fälle ist zu klären, dass so gewonnene Erkenntnisse über die MitarbeiterInnen und deren private Telefonaktivitäten auf keinen Fall an Dritte weitergegeben werden (und nicht arbeitsrechtlich verwertet werden).
        Inhalte von Gesprächen dürfen natürlich NICHT aufgezeichnet werden!

        Munter bleiben


        Hubert

        • Antwort von nach 23 Stunden hilfreich
          Re^4: Telefongespräche protokollieren

          Hallo H. Heigl,

          klärt haargenau ab (und fixiert das am
          besten schriftlich) WANN, WER, WIEVIEL
          usw. privat telefonieren darf. Das ganze
          kann auch noch steuerrechtlich relevant
          werden - Stichwort: geldwerter Vorteil!
          Danke, ich glaube DER Tip ist wirklich gut! Auf alle Fälle ist zu klären, dass so
          gewonnene Erkenntnisse über die
          MitarbeiterInnen und deren private
          Telefonaktivitäten auf keinen Fall an
          Dritte weitergegeben werden (und nicht
          arbeitsrechtlich verwertet werden).
          Inhalte von Gesprächen dürfen natürlich
          NICHT aufgezeichnet werden!
          Aufgezeichnet nicht, das ist klar. Aber da da eben auch "reinkommende" Telefonate drinnensteht ... kommt mir das eben etwas, naja komisch vor. Wie war das mit dem Hund und den Steinen die man nach Ihm werfen will ...

          Gruß
          H.Heigl

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