Vergaberecht und Ausschreibungen

Von: , Frage gestellt am Mo, 13. Mai 2002

Moin moin,

kennt sich jemand mit Vergaberecht aus, welche Gesetzesgrundlagen gelten, wo kann man eine Art Checkliste bekommen etc.?

Wo finde ich MusterAGB für Ausschreibungsveranstalter, z. B. wenn man Ausschreibungen u. a. für die öffentliche Hand durchführen will.

Da ich völlig ahnungslos bin, wäre ich an allem interessiert.

Besten Dank

Gruß

ALex

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Vergaberecht und Ausschreibungen

    Moin moin,

    kennt sich jemand mit Vergaberecht aus, welche
    Gesetzesgrundlagen gelten, wo kann man eine Art Checkliste
    bekommen etc.?
    Für Privatleute/Firmen gilt das übliche Vertragsrecht nach BGB. Beide Seiten haben Vertragsfreiheit, d.h. sie können sich den Gegenüber frei raussuchen. Ansonsten ist das Gewährleistungsrecht (nach BGB) zu beachten. Ansonsten können die Verträge für Leistungen frei ausgehandelt werden. Firmen können andere Bedingungen/leistungsanforderungen aushandeln als im BGB steht. Bei Privatmenschen-Firma dürfen einige Mindestforderungen des BGBs nicht unterschritten werden (Stichwort: Gewährleistung, AGBs). Wo finde ich MusterAGB für Ausschreibungsveranstalter, z. B.
    wenn man Ausschreibungen u. a. für die öffentliche Hand
    durchführen will.
    Für die öffentliche Hand sind die VOL/A und VOB/A und die HAO massgeblich. Diese findest Du in jedem guten Buchladen.
    Der Anwendungsbereich differiert nach Art der Leistung resp. den Leistungerbringer (HAO ist für Architekten- und Ing.leistung)

    Tip:
    VOL VOB HAO Vergabe googeln

    Tschuess Marco.

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