Re: Vergaberecht und Ausschreibungen
Moin moin,
kennt sich jemand mit Vergaberecht aus, welche
Gesetzesgrundlagen gelten, wo kann man eine Art Checkliste
bekommen etc.?
Für Privatleute/Firmen gilt das übliche Vertragsrecht nach BGB. Beide Seiten haben Vertragsfreiheit, d.h. sie können sich den Gegenüber frei raussuchen. Ansonsten ist das Gewährleistungsrecht (nach BGB) zu beachten. Ansonsten können die Verträge für Leistungen frei ausgehandelt werden. Firmen können andere Bedingungen/leistungsanforderungen aushandeln als im BGB steht. Bei Privatmenschen-Firma dürfen einige Mindestforderungen des BGBs nicht unterschritten werden (Stichwort: Gewährleistung, AGBs).
Wo finde ich MusterAGB für Ausschreibungsveranstalter, z. B.
wenn man Ausschreibungen u. a. für die öffentliche Hand
durchführen will.
Für die öffentliche Hand sind die VOL/A und VOB/A und die HAO massgeblich. Diese findest Du in jedem guten Buchladen.
Der Anwendungsbereich differiert nach Art der Leistung resp. den Leistungerbringer (HAO ist für Architekten- und Ing.leistung)
Tip:
VOL VOB HAO Vergabe googeln
Tschuess Marco.