Eigenbeteiligung im Mietvertrag

Von: , Frage gestellt am Di, 11. Jan 2000

Hi,
ist eine Klausel im Mietvertrag, die besagt, dass der Mieter bei Reparaturen einen Eigenbetrag (100 DM) zu zahlen hat, gültig? Und falls nicht, gilt so etwas auch, wenn schon unterschrieben wurde?
Alex

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 10 Stunden hilfreich
    Re: Eigenbeteiligung im Mietvertrag

    Hi!

    Die Klausel ist gültig und auch im angemessenen Rahmen!

    Gruß

    Bernd [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 19 Stunden hilfreich
      Ergänzung

      Gilt aber nicht unbegrenzt.
      Höchstens 4mal im Jahr.
      Gruß
      Roland

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Re: Ergänzung

        Gilt aber nicht unbegrenzt.
        Höchstens 4mal im Jahr.
        Gruß
        Roland
        Das AG Heidelberg hat die Kleinreparaturklausel gekippt. Im übrigen stimmt es so nicht (4 x im Jahr). Es ist - außer in HD - von den anderen Gerichten anerkannt, dass die Reparaturen im Jahr 1 Monatsmiete (kalt) nicht übersteigen dürfen. Außerdem ist es nicht so, dass du bei jeder Reparatur DM 100,00 dazu zahlen musst. sondern nur dann, wenn die Gesamtreparatur DM 100,00 nciht übersteigt.

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