Eigenbeteiligung im Mietvertrag

Hi,
ist eine Klausel im Mietvertrag, die besagt, dass der Mieter bei Reparaturen einen Eigenbetrag (100 DM) zu zahlen hat, gültig? Und falls nicht, gilt so etwas auch, wenn schon unterschrieben wurde?
Alex

Hi!

Die Klausel ist gültig und auch im angemessenen Rahmen!

Gruß

Bernd

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Ergänzung
Gilt aber nicht unbegrenzt.
Höchstens 4mal im Jahr.
Gruß
Roland

Gilt aber nicht unbegrenzt.
Höchstens 4mal im Jahr.
Gruß
Roland

Das AG Heidelberg hat die Kleinreparaturklausel gekippt. Im übrigen stimmt es so nicht (4 x im Jahr). Es ist - außer in HD - von den anderen Gerichten anerkannt, dass die Reparaturen im Jahr 1 Monatsmiete (kalt) nicht übersteigen dürfen. Außerdem ist es nicht so, dass du bei jeder Reparatur DM 100,00 dazu zahlen musst. sondern nur dann, wenn die Gesamtreparatur DM 100,00 nciht übersteigt.