Umgansrecht & akoholismus

umgansrecht & akoholismus

mein mann und ich leben schon zwei jahre von einander getrennt.
mein mann ist alkohliker und war ca. für 1 1/2 jahre trocken,
seit september letzten jahres nicht mehr.
bislang gestaltete sich der kontakt im großen und ganzen normal
und auch das umgangsrecht für unseren sohn, war gut geregelt.
nun stellt sich seit september eine neue situation dar, nämlich
die, dass ich kein gutes gefühl mehr habe, wenn ich unseren sohn
zum papa gebe.
ich habe große angst, dass irgendwann durch entsprechenden
alkoholeinfluß und verminderter reaktionsfähigkeit mal was
passiert.
nach einem wochenende, wo sehr viel alkohol im spiel war, habe
ich dann gesagt, dass unser sohn zwar weiterhin die
„papawochenenden“
wahrnehmen soll, aber ohne übernachtung.
darauf hat der papa natürlich nicht freudig reagiert und beharrt
natürlich auf sein recht, seinen sohn zu sehen, inklusiver
übernachtung.
gespräche bringen nicht wirklich viel, weil jeder auf seinem
standpunkt beharrt, und das problem des alkoholkonsums, vorerst
nicht bewältigt werden kann und will.

im grunde geht es auch nicht darum, das umgangsrecht zu
unterbinden, sondern eine lösung zu finden, bei der alle
beteiligten ein gutes gefühl haben und bei der vor allen dingen
unser sohn nicht zu schaden kommt.

das problem ist nur, ich weiß nicht, wie ich da hingelange…

kann mir jemand helfen???
hat jemand ähnliche erfahrungen???
wie würdet ihr reagieren?
bewerte ich das problem vielleicht über?
gibt es zu umgansrecht & akoholismus rechtliche aspekte oder
vorgaben?

ich freue mich über eventuelle  meinungen dazu!

anke

Hallo Anke,

ich habe einmal ähnliche Erfahrungen gemacht. Die erste Frage ist: Hast Du das alleinige Sorgerecht? Dann bist nämlich Du Diejenige, die zu entscheiden hat, was der Entwicklung des Kindes förderlich ist und was nicht.

Wende Dich doch mal an das Jugendamt und verabrede einen Gesprächstermin (ohne Kind) zwischen Dir, Deinem Mann und einem Jugendamtmitarbeiter, wo über all das gesprochen wird.

Ansonsten würde ich das Kind mit dem Mann erstmal nicht allein lassen. Sei dabei, wenn das Papa-Wochenende ist, unterbinde vorläufig eine Übernachtung, so lange der Mann trinkt.

Hat er etwas dagegen, muss ER die Initiative ergreifen…

Alles Gute
Jana

Hallo Anke,

wie alt ist denn das Kind?

Gibt´s im Haushalt des Vaters eine andere erwachsene Person (neue Freundin, Eltern etc.?)

Gruß
Gisela

Hallo Gisela

„wie alt ist denn das Kind?“

Das Kind wird bald 5 Jahre.

„Gibt´s im Haushalt des Vaters eine andere erwachsene Person
neue Freundin, Eltern etc.?)“

Nein.

Viele Gruesse von Anke