Was muß der Hersteller im Garantiefall ersetzen?

Hi,

folgendes Problem:

Ich kaufte Ende Januar dieses Jahres einen Anhänger im Baumarkt (merke: wer billig kauft, kauft teuer, *schluchts*).

Nun ist es so, das ich jede Woche mit diesem Anhänger eine 300 kg-Ladung durch unsere holprigen Stadtstraßen karre (der Anhänger ist für 460 kg Nutzlast zugelassen). Bald zeigte der Anhänger an wichtigen Stellen Risse im Blech, an der Ladebordwand und an tragenden Teilen.

Ich bemängelte die Fehler beim Baumarkt, der kümmerte sich wirklich vorbildlich und der Hersteller des Anhängers meldete sich sehr schnell. Der Hersteller schickte einen Fachmann, der den Schaden begutachtete. Im Gespräch kam raus, das dieser Anhänger üblicherweise diese Fehler aufweise (ab Lasten über 200 kg und häufigem Gebrauch), er wäre nicht für den täglichen Gebrauch und nicht für holprige Straßen gebaut. Eben ein Baumarktteil. Es wurde ein Vergleich mit einer Billig-Bohrmaschine gemacht, was ich denn für 400€ verlange. Ja, wo sind wir denn?

Ich einigte mich mit dem Hersteller über eine Reparatur, was mir ja recht ist. Jedoch nach 2 Wochen (!!) traten erste Risse wieder auf. Ich fragte noch nicht nach Rücknahme und Kaufpreiserstattung, jedoch nach Umtausch gegen ein besseres (teureres) Exemplar mit Aufpreis. Dies wurde kategorisch abgelehnt. Grundsätzlich wurde eine Erstattung des Zeitwertes genannt und der wäre 50%, weil das Teil mit den Fehlern ja eigentlich Schrott ist, außerden zeige der Anhänger Gebrauchsspuren. Bin erst mal sauer. Wer zahlt mir die Abmeldung des Anhängers bei der Zulassungsbehörde, wer zahlt die Zulassung eines besseren Anhängers? Bleib ich nun auf dem Mistteil sitzen?

Jeder Rat ist willkommen!

Gruß
André

Ich kaufte Ende Januar dieses Jahres einen Anhänger im
Baumarkt (merke: wer billig kauft, kauft teuer, *schluchts*).

Im Gespräch kam raus, das dieser
Anhänger üblicherweise diese Fehler aufweise (ab Lasten über
200 kg und häufigem Gebrauch), er wäre nicht für den täglichen
Gebrauch und nicht für holprige Straßen gebaut. Eben ein
Baumarktteil. Es wurde ein Vergleich mit einer
Billig-Bohrmaschine gemacht, was ich denn für 400€ verlange.

Hallo André,

für 400 € kannst Du tatsächlich nur ein Spielzeug verlangen, das man nicht wirklich belasten darf. Aber als Spielzeug würde der Anhänger vermutlich nicht verkauft. Tatsächlich wissen die Hersteller solchen Gelumps ganz genau, daß der private Durchschnittskunde den Anhänger nur gelegentlich benutzt und nicht wirklich hart 'rannimmt. Nun ist es aber passiert, Du hast das Schmuckstück und nun mußt Du da durch und zwar so, daß das bessere Ende für Dich bleibt. Straßentauglich muß der Anhänger nun einmal sein und zwar mit voller Zuladung auch auf holpriger Straße. Bei erneutem Auftreten der Risse verlangst Du wieder Reparatur. Nach zweimaliger Reparatur belastest Du das Teil richtig und gibst Gas. Auf einer möglichst holprigen Straße. Wenn dann wieder etwas reißt, sagst Du:„Schluß mit lustig“ und verlangst Dein Geld zurück. Das muß der Hersteller machen, denn es tritt immer wieder der gleiche Fehler auf und seine Reparaturversuche bleiben erfolglos.

Danach mußt Du - natürlich nicht beim Baumarkt - einen mehrfach höheren Betrag anlegen, um einen alltagstauglichen Anhänger zu bekommen. Ein stabilerer Anhänger hat ein höheres Eigengewicht als die Baumarkt-Konservenbüchse. Kaufe deshalb einen Anhänger mit Auflaufbremse. Auch eine Federung wirkt sich günstig auf das Fahrverhalten aus.

Gruß
Wolfgang

Hi André,
der Anhänger hat laut Anhängerbrief eine gewisse Zuladung und die hat der Anhänger ohne Schäden gefälligst zu tragen. Da die gleichen Schäden nun wiederholt auftraten, kann man schon fast davon ausgehen, das der Anhänger die Allgemeine Betriebserlaubnis auf nicht ganz so legalem Weg bekommen hat. In einem erneuten Gespräch könntest Du ganz sanft anklingen lassen, das Du in dem Fall, das man Dir nicht entgegenkommt, einen unabhängigen Gutachter beauftragen wirst, der nach Deinen Schilderungen feststellen wird, das die Angabe über die Zuladung zu hoch festgesetzt wurde. Denn der Anhänger hat diese Zuladung zu tragen, unabhängig vom Strassenzustand. Sollte (und davon gehe ich mal aus) ein Gutachter tatsächlich feststellen, das die Angabe über die Höhe der Zuladung im Anhängerbrief vom Hersteller definitiv zu hoch ist, so würde der Gutachter eine meldung an das Kraftfahrt-Bundesamt machen. Diese würden daraufhin von Amts wegen eine neue Prüfung veranlassen. Der Hersteller würde hierbei Gefahr laufen, das ihm die ABE entzogen wird. Er müsste alle bisher verkauften Anhänger vom Markt nehmen.
Was das den Hersteller kosten würde, kann der sich ganz schnell ausrechnen. Da der Anhänger von Dir nicht zweckentfremdet genutzt wird, hat er die maximale Zuladung zu tragen und das auch auf schlechter Wegstrecke und auch das immer.
Gruss Sebastian

Hallo Sebastian,

erst mal, Wolfgang hat ja recht, die Konservendose ist klapprig. Merkt man aber erst nach intensivem Gebrauch. Der Hersteller (Stema) will nun den Anhänger zu sich ins Werk nehmen. Ich habe rausbekommen, das diese Baumarkt-Anhänger in Ungarn gebaut werden, jedoch Stema mit der Qualität nicht immer einverstanden ist. Mal werden falsche Teile eingebaut, es gibt Montagefehler, mal sind Schrauben mit zu wenig Drehmoment angezogen (zum Teil Aussagen des Werksvertreters, der sich den Anhänger angesehen hat). Nun werde ich dem Angebot von Stema entsprechen (die wollen den Anhänger in ihrem Werk begutachten und reparieren), sollen die mal machen. Den Anhänger, den ich dann zurückbekomme, lade ich mit voller Last und jage ihn über unsere Dresdner Holperpisten. Wenn dann (ganz sicher) die Risse in allen Teilen des Anhängers auftreten, habe ich auch vor Gericht doch gute Karten (Gutachter, Tippeltappeltour usw.)? Jedenfalls bringe ich den Hersteller in Zugzwang. Gut, der Anhänger ist ein Billigteil, ich kann es als Lehrgeld abhaken, jedoch mein eigenes Ego sträubt sich in diesem konkreten Fall nachzugeben. Lohnt es sich (finanziell) hier den großen Max zu spielen? Ich will die Sache schnell und gründlich erledigt haben, der Hersteller schiebt alles auf die lange Bank.

Gruß
André

Hallo André,
das mag schon sein, das der Zulieferer hier und da Mist baut. Solcherlei Erklärungen höre ich bei Lieferanten öfter. Mein Standardspruch dazu: „Machen sie Ihre Probleme nicht zu meinen“.
Was kannst Du dafür, wenn sich der Vertrieb solche Schlamperei bieten lässt. Es kann ja wohl nicht sein, das der Kunde das auszubaden hat. Ausserdem halte ich es auch nicht gerade für ungefährlich, wenn sich so ein Anhänger auf einer Holperpiste zerlegt, die Ladung auf die Strasse fällt und einen Unfall nach sich zieht. Der Hersteller verkauft einen Anhänger mit einer im wahrsten Sinne des Wortes „verbrieften“ Eigenschaft, nämlich der Zuladung. Eine Einschränkung, das die maximale Zuladung nur auf einer gut asphaltierten Autobahn genutzt werden darf, steht sicherlich nicht im Anhängerbrief. Ich mags halt nicht gern, wenn irgendwelche Qualitätsprobleme auf dem Rücken der Kunden ausgetragen werden, erst recht nicht, wenn es um Sicherheitsrelevante Sachen geht.
Gruss Sebastian