höhe der Gebühr einer Rücküberweisung

Hallo Ihr Lieben,

habe an einen Gläubiger eine Zahlung doppelt geleistet. Auf meine tel. Nachfrage hin bekam ich nach 2 Wochen eine Zahlung zurück. Ist es rechtens mir für diese Rücküberweisung 8 € zu berechnen und von der Summe abzuziehen??? Ich finde das mehr als überzogen! Gibt es da keine Richtlinien?

Gruß Petra

Hallo,

Pauschalen sind hier nicht zulässig. Die tatsächlichen Kosten, die im Bereich um 1,00 € liegen, mußt du in Kauf nehmen. Die abgezogene Pauschale ist schlichtweg eine Frechheit.

Gruß,
Francesco

Hallo Francesco,

Pauschalen sind hier nicht zulässig. Die tatsächlichen Kosten,
die im Bereich um 1,00 € liegen, mußt du in Kauf nehmen. Die
abgezogene Pauschale ist schlichtweg eine Frechheit.

dazu 2 Fragen: Wieso sind Pauschalen nicht rechtens und wieso ist die Höhe des Entgeltes eine Frechheit? Eine Rücküberweisung ist durchaus nicht unaufwendig. Mal abgesehen davon, daß diese manuell bearbeitet und veranlaßt werden muß, ist darüber hinaus eine Rücksprache mit dem Kunden (=dem ursprünglichen Empfänger) notwendig. Entsprechende Auslagen gehen dabei natürlich zu Lasten des Auftraggebers. Ein Betrag von 8 Euro erscheint mir bei dem damit verbundenen Aufwand nicht zu hoch gegriffen.

Die Frage ist allerdings auch, wer da welche Gebühren verlangt hat, schließlich sind an der Aktion zwei Institute beteiligt.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

dazu 2 Fragen: Wieso sind Pauschalen nicht rechtens und wieso
ist die Höhe des Entgeltes eine Frechheit? Eine
Rücküberweisung ist durchaus nicht unaufwendig. Mal abgesehen
davon, daß diese manuell bearbeitet und veranlaßt werden muß,
ist darüber hinaus eine Rücksprache mit dem Kunden (=dem
ursprünglichen Empfänger) notwendig.

Hä? welcher ursprüngliche Empfänger? Ich hatte (noch nicht mal durch meine Schuld, aber das wäre jetzt zu umfangreich)die Summe doppelt überwiesen. Also nur Rückzahlung an mich.

Entsprechende Auslagen

gehen dabei natürlich zu Lasten des Auftraggebers. Ein Betrag
von 8 Euro erscheint mir bei dem damit verbundenen Aufwand
nicht zu hoch gegriffen.

welche Auslagen? Alle Telefonate etc. habe ich geführt und damit auch selbst bezahlt.

Die Frage ist allerdings auch, wer da welche Gebühren verlangt
hat, schließlich sind an der Aktion zwei Institute beteiligt.

Nein, die Überweisung war abgeschlossen, d.h. es können max. die Kosten einer normalen Überweisung angefallen sein.

Kann es sein, das Du das ganze mit einer nicht eingelösten Lastschrift verwechselst??

Gruß Petra

Hallo Francesco,

erst mal danke dass ich mit meiner Meinung nicht alleine dastehe. Aber - wie sich dagegen wehren?

Gruß Petra

Hi Petra,

Hä? welcher ursprüngliche Empfänger? Ich hatte (noch nicht mal
durch meine Schuld, aber das wäre jetzt zu umfangreich)die
Summe doppelt überwiesen. Also nur Rückzahlung an mich.

Da du die Summe ja an jemanden überwiesen hast, ist das der ursprüngliche Empfänger, auch wenn es eine falsche Überweisung war. Das bedeutet auch das eine 2. Bank (nämlich die des Empfängers) eventuell Arbeit damit gehabt hat.

welche Auslagen? Alle Telefonate etc. habe ich geführt und
damit auch selbst bezahlt.

Da aus deinem Ursprungsposting nicht der Zeitraum der ganzen Aktion steht, gehe ich mal davon aus das es etwas gedauert hat bis du deinen Fehler bemerkt und deiner Bank gemeldet hast.

Unter diesen Umständen wäre das Geld vermutlich schon bei dem Empfänger bei der anderen Bank angekommen (Eigentlich darf es dann laut dem neuen Überweisunggesetzt nicht mehr storniert werden).

Das heist das deine Bank irgendwei Kontakt mit der Empfängerbank aufnehmen muss damit das Geld zurück überwiesen werden kann (Fax-, Telefonkosten) Das ganze muss natürlich ein Mitarbeiter manuell veranlassen und das dauert bestimmt seine 30 Minuten inkl. der Telefonate mit dir und der anderen Bank.

Wer arbeitet schon für 1 Euro 30 Minuten?

Selbst wenn du den Fehler gleich nach dem Überweisungsauftrag (richtig heist es eigentlich Überweisungsvertrag) bemerkt und deine Bank informiert hast, kann es trotzdem sein das der Auftrag schon außer Haus war und dann die Empfängerbank auch benachrichtig werden muss.

Viele Grüße
Michael

Hallo Petra,

die Erläuterungen wurden ja nun schon größtenteils gegeben, ich schreib es aber in meinen Worten, damit nichts verloren geht.

Ab dem Augenblick, ab dem der von Dir überwiesene Betrag dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wurde, befindet es sich in dessen Eigentum. Damit darf die Bank nicht einfach wüst rumbuchen, sondern braucht die ausdrückliche Genehmigung (was mit dem neuen Überweisungsgesetz nichts zu tun hat) des Kontoinhabers. Je nach Tageszeit oder Kunde (Unternehmen, Privatperson) kann diese Rücksprache schon etwas dauern.

ist darüber hinaus eine Rücksprache mit dem Kunden (=dem
ursprünglichen Empfänger) notwendig.

Hä? welcher ursprüngliche Empfänger? Ich hatte (noch nicht mal
durch meine Schuld, aber das wäre jetzt zu umfangreich)die
Summe doppelt überwiesen. Also nur Rückzahlung an mich.

Wenn die Erlaubnis des Empfängers da ist, geht die Rücküberweisung u.U. (je nach Software Deiner Bank) automatisch. Trotzdem haben den Vorgang noch mindestens 2 Personen in der Hand (Erfasser, Freigeber). Wenn sich der zeitliche Aufwand der ganzen Operation unter 30 Minuten bewegt, wäre es schon schnell.

welche Auslagen? Alle Telefonate etc. habe ich geführt und
damit auch selbst bezahlt.

Hier waren die Auslagen der Bank des Empfängers gemeint, d.h. Anruf beim Kontoinhaber usw.

Die Frage ist allerdings auch, wer da welche Gebühren verlangt
hat, schließlich sind an der Aktion zwei Institute beteiligt.

Nein, die Überweisung war abgeschlossen, d.h. es können max.
die Kosten einer normalen Überweisung angefallen sein.

Eben das gerade nicht. Zahlungsverkehr ist teuer und in den meisten Häusern ohnehin ein defizitäres Produkt. Sobald irgendein Vorgang von einem echten Menschen bearbeitet wird, schnellen die Kosten in die Höhe. Nicht zuletzt aus diesem Grunde sind Auslandsüberweisungen übrigens auch so teuer und Überweisungen per Internet auch so günstig.

Kann es sein, das Du das ganze mit einer nicht eingelösten
Lastschrift verwechselst??

Nein, das halte ich für ausgeschlossen. :wink:

Gruß
Christian

P.S.

Eigentlich sollte ich mal ausrechnen, was die Beantwortung Deiner Frage und die zwischenzeitlich vorgenommene Recherche im Hause meinen Arbeitgeber gekostet hat. Mit 8 Euro kommen wir da siucherlich auch nicht aus. :wink:

alles noch im Rahmen…
Hallo,
weder die Dauer noch die Höhe der Gebühr halte ich für unangemessen. Vielleicht wäre es schneller und billiger gewesen, den Gläubiger zu bitten, das Geld zurückzuüberweisen als Deine Bank damit zu beauftragen, die Üw zurückzuholen. Oder hat der Zahlungsempfänger die 8 € berechnet und nicht die Bank?
Sonnigen Abend
Nils

Hallo Michael,

Es ist 2mal der gleiche Betrag überwiesen worden, statt einmal. Meine Bank hat nichts zurückgeholt, sondern der Gläubiger hat mir den zuviel bezahlten Betrag (minus 8€ Bearbeitungsgebühr) zurücküberwiesen. Also kein Bankstorno oder ähnliches.

Gruß Petra

Liebe Leute,

ich glaube, wir reden hier von verschiedenen Dingen.
Petras Fall hat nichts mit Bankgebühren zu tun, sondern mit vom ehemaligen Gläubiger berechneten Pauschalkosten.
Das ist und bleibt nicht zulässig.
Er hätte dies vorher vertraglich mit dir vereinbaren müssen, ansonsten kann er nur seine tatsächlichen Aufwendungen berechnen.

Ich würde ihn ansprechen und versuchen, mit ihm eine gütige Lösung zu finden. Jeder Rechtsstreit käme beide Seiten zu teuer.

Gruß,
Francesco

HZallo nochmal,

ich glaube, wir reden hier von verschiedenen Dingen.
Petras Fall hat nichts mit Bankgebühren zu tun, sondern mit
vom ehemaligen Gläubiger berechneten Pauschalkosten.

wenn es so sein sollte, hast Du vollkommen recht. Ich habe es jedoch anders verstanden (s.u.). Da sag ich mal: Klassischer Fall von mißverstandener Frage.

Gruß
Christian

Hallo Niels,

weder die Dauer noch die Höhe der Gebühr halte ich für
unangemessen. Vielleicht wäre es schneller und billiger
gewesen, den Gläubiger zu bitten, das Geld zurückzuüberweisen
als Deine Bank damit zu beauftragen, die Üw zurückzuholen.

aber genau das habe ich doch getan.

Oder hat der Zahlungsempfänger die 8 € berechnet und nicht die
Bank?

genau das ist passiert.

Sonnigen Abend
Nils

dito Petra

Hallo Francesco,

ich glaube, wir reden hier von verschiedenen Dingen.
Petras Fall hat nichts mit Bankgebühren zu tun, sondern mit
vom ehemaligen Gläubiger berechneten Pauschalkosten.
Das ist und bleibt nicht zulässig.
Er hätte dies vorher vertraglich mit dir vereinbaren müssen,
ansonsten kann er nur seine tatsächlichen Aufwendungen
berechnen.

Danke, genau das ist der Fall.

Ich würde ihn ansprechen und versuchen, mit ihm eine gütige
Lösung zu finden. Jeder Rechtsstreit käme beide Seiten zu
teuer.

ja, sehe ich auch so, allerdings kann ich eine gütige Regelung vergessen. Auf meine Frage ob es nicht für alles Seiten schneller und günstiger gewesen wäre mir eine Mahnung zu schicken statt eine Kontopfändung durchzuführen bekam ich die Antwort: wenn wir jeden Schuldner extra anschreiben würden hätten wir ja viel zu tun…
Ich finde es bloß generell frech den Leuten die eh schon kaum was haben auf diese Art und Weise das Geld aus der Tasche zu ziehen. Und wie schon gesagt: wer rennt wegen 8€ schon zum Anwalt.

trotzden danke für Deine Mühe

Gruß Petra

Yup,

leider falsch verstanden, ich bin davon ausgegangen das die Rücküberweisung von den Banken aus gelaufen ist.

Viele Grüße
Michael