In-Kommission-geben

Hallo zusammen,

ich hoffe, mir kann man weiterhelfen. Folgender Fall

vor einem 3/4 Jahr habe ich ein HiFi-Gerät bei einem Second Hand-Laden in Kommission gegeben. Dafür habe ich eine Quittung erhalten, auf der auch der gewünschte Mindestverkaufspreis stand.

Die Wochen und Monate darauf konnte ich durch das Ladenfenster immer sehen, dass mein Gerät noch nicht verkauft war.

Vor 3-4 Wochen stand es nun nicht mehr im Regal, so dass ich in den Laden ging, um mir mein Geld abzuholen. Der Händler lachte mich aber beinahe aus und zeigte mir seine AGB, die ich davor noch nicht gesehen hatte. Dort stand, dass Kommissionssachen nach drei Monaten automatisch in den Besitz des Händlers übergeben.

Er meinte zwar, er wolle sehen, was er für mich machen kann. Aber auch bei zwei weiteren Besuchen sah ich kein Geld. Der Händler redete sich nur raus („Ich habe jetzt keine Zeit“ …).

Ist das rechtens, was er mit mir macht?

Vielen Dank schon mal jetzt,
Björn

Hallöchen,

ohne daß ich den Fall nach den wenigen Infos genau beurteilen könnte, sehe ich da doch die Worte „unwirksame Klausel“ am Horizont leuchten. Vorschlagen könnte ich in diesem Zusammenhang § 3 AGB-Gesetz (Überraschende Klauseln)
http://www.gesetze.2me.net/agbg/agbg0003.htm

und § 9 AGB-Gesetz (unangemessene Benachteiligung)
http://www.gesetze.2me.net/agbg/agbg0009.htm

Allerdings kenne ich mich mit den Gepflogenheiten bei Komissionsgeschäften nicht aus. Insofern ist die Frage, ob derartige Klauseln nicht doch möglicherweise zum Standard in dem Gewerbe gehören.

Außerdem lassen sich Kaufleute mit Privatpersonen dummerweise kaum auf Diskussionen über ihre AGB ein. Insofern kann es so weit kommen, daß Du doch einen Anwalt hinzuziehen mußt.

Gruß
Christian

Hallo,

die Frage ist, wie dieses „In-Kommission-Nehmen“ zustande kam. Hast du einen Vertrag gemacht? Wurden dir die AGBs ausgehändigt? Kannst du nachweisen, dass du das Gerät dem Händler gegeben hast?

Der Händler muss dir die AGBs zur Kenntnis bringen. Du musst sie nicht erst vom Händler einfordern (ein Hinweis im Vertrag „es gelten unsere AGBs“ ist nichtig, wenn der Kunde nicht die Möglichkeit hat, ohne größere Probleme an die AGBs zu kommen). Möglicherweise kann das aber auch durch gut sichtbaren Aushang geschehen. Prüf mal deine Unterlagen, ob die AGBs Vertragsbestandteil (als Papierdokument) sind. Wenn ja, dann hast du sie unterschrieben. Wenn nein, dann ist diese Klausel nicht Bestandteil des Vertrages. Auf jeden Fall würde ich mal zum Verbraucherschutz gehen (bzw Anwalt nehmen, wie bereits gesagt wurde).

Gruss, Niels

Hallo Björn,

es ist sicher kein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz hier mal ganz klar zu sagen, dass solche Klauseln absoluter Nonsens sind. Ein entschädigungsloser Eigentumsverlust kann so niemals eintreten und es ist somit vollkommen egal was in AGB drin steht oder ob diese Dir zugänglich gemacht worden sind. Schlage beim nächsten Mal mit der Polizei dort auf (die mischen sich zwar nicht in zivilrechtliche Streitigkeiten ein, würden hier aber wegen Verdacht auf Unterschlagung wohl doch eingreifen müssen). Ansonsten bemühe einen Anwalt.

Gruß vom Wiz

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