Versicherungsbetrug ?

Hallo Leute,

heute habe ich zufällig von einer Sache erfahren und möchte von euch mal hören, wie ihr reagieren würdet:

Im Januar hatte mein Vater einen selbstverschuldeten Verkehrsunfall bei dem sein Mondeo einen Totalschaden erlitt. Er kaufte sich bei einem Händler ein neues Fahrzeug, für das alte (wie gesagt Totalschaden) bekam er € 500 von diesem Händler.

Heute nun zufällig bekomme ich an meiner Arbeitsstelle einen Kfz.-Brief in die Hand der mir deswegen sofort auffiel ,weil als Erstbesitzer in diesem Brief der Name meines Vaters eingetragen war.

Ich habe mir deshalb die Akte natürlich näher angesehen und stellen folgendes fest:

Das ehemalige Fahrzeug meines Vaters (wie gesagt Unfall im Januar) wurde im Februar angeblich an einen Polen hier in Deutschland verkauft. Dieses Fahrzeug wurde - angeblich - vor zwei Wochen in geparktem Zustand gerammt. Unfallverursacher ein anderer Pole. Schaden € 2.700,00.

Es liegt ein Gutachten vor, nach dem der Wert vor diesem (2.) Unfall € 4.400,00 betragen haben soll. Als Vorschaden ist eingetragen: leichter Blechschaden am Heck. Fotos liegen diesem Gutachten nicht bei !!!

Mir drängt sich nun der Verdacht auf, dass der Händler damals das Auto ohne Brief entweder verschrottet oder - wie er auch angab - nach Polen verkauft hat.

Mit dem Brief wird hier nun möglicherweise ein Schaden „konstruiert“. Das würde aber bedeuten, dass zumindest Käufer, Unfallverursacher u n d Sachverständiger unter einem Hut stecken müssten.

Sehe ich da „weiße Mäuse“???

Leider kann ich - da ich unter Schweigepflicht stehe - wohl nicht selbst bei Polizei oder Staatsanwaltschaft vorstellig werden.

Was würdet ihr tun???
Gruß
Gisela

Hallo,

unterstellt, dass Du diese Kenntnisse als Sachbearbeiterin bei einer Zulassungsstelle erfahren hast oder im Beruf als Mitarbeiterin, solltest Du mit Deinem Vorgesetzten sprechen und den Sachverhalt darlegen.

Was Du darstellst scheint tatsächlich sich wie ein Versicherungsbetrug abzuspielen. Und da ist im übrigen kein Arbeitnehmer der Schweigepflicht unterworfen. Du bist auf jeden Fall verpflichtet, den Vorgesetzten aufmerksam zu machen. Dieser hat den Vorgang der Polizei zur Kenntnis zu geben.

Und sollte da sogar ein Gutachter mitspielen, gehört diesem ohnehin das Handwerk ganz schnell gelegt.

Gruss Günter

heute habe ich zufällig von einer Sache erfahren und möchte
von euch mal hören, wie ihr reagieren würdet:

Im Januar hatte mein Vater einen selbstverschuldeten
Verkehrsunfall bei dem sein Mondeo einen Totalschaden erlitt.
Er kaufte sich bei einem Händler ein neues Fahrzeug, für das
alte (wie gesagt Totalschaden) bekam er € 500 von diesem
Händler.

Heute nun zufällig bekomme ich an meiner Arbeitsstelle einen
Kfz.-Brief in die Hand der mir deswegen sofort auffiel ,weil
als Erstbesitzer in diesem Brief der Name meines Vaters
eingetragen war.

Ich habe mir deshalb die Akte natürlich näher angesehen und
stellen folgendes fest:

Das ehemalige Fahrzeug meines Vaters (wie gesagt Unfall im
Januar) wurde im Februar angeblich an einen Polen hier in
Deutschland verkauft. Dieses Fahrzeug wurde - angeblich - vor
zwei Wochen in geparktem Zustand gerammt. Unfallverursacher
ein anderer Pole. Schaden € 2.700,00.

Es liegt ein Gutachten vor, nach dem der Wert vor diesem (2.)
Unfall € 4.400,00 betragen haben soll. Als Vorschaden ist
eingetragen: leichter Blechschaden am Heck. Fotos liegen
diesem Gutachten nicht bei !!!

Mir drängt sich nun der Verdacht auf, dass der Händler damals
das Auto ohne Brief entweder verschrottet oder - wie er auch
angab - nach Polen verkauft hat.

Mit dem Brief wird hier nun möglicherweise ein Schaden
„konstruiert“. Das würde aber bedeuten, dass zumindest Käufer,
Unfallverursacher u n d Sachverständiger unter einem Hut
stecken müssten.

Sehe ich da „weiße Mäuse“???

Leider kann ich - da ich unter Schweigepflicht stehe - wohl
nicht selbst bei Polizei oder Staatsanwaltschaft vorstellig
werden.

Was würdet ihr tun???
Gruß
Gisela

Da kann ich nur zustimmen.
Auf zum Vorgesetzten. Sowas muss gemeldet werden!

zero

Hi!

Ich schließe mich hier den Vorrednern an. Ab zum Vorgesetzten. Im übrigen bezieht sich die Schweigepflicht in Deinem Fall nicht auf illegale Handlungen.

Ich selbst hatte vor ein paar Jahren einen ähnlichen Fall.
Ich habe meinen Golf auf der Autobahn „zusammengeschossen“. Das Abschleppunternehmen, welches den Wagen dann eingesammelt hat, bot mir einen Kaufpreis von DM 400 an, zufällig war er auch VW-Händler. Angesichts der irreparablen Beschädigung des Fahrzeuges (an dem Wagen waren wirklich nur noch Heizgebläse und Radio zu gebrauchen, sogar die Sitzgestelle waren verbogen und alle Scheiben raus spwie ausnahmslos jedes Blechteil beschädigt) nahm ich das Angebot gerne an. 2 Jahre später erhielt ich dann einen Anruf von der Grenzstation Philipsreuth. Man fragte mich, ob ich besagtes Fahrzeug besessen habe und ob es gestohlen worden sei. Ich schilderte den Fall und der Grenzbeamte meinte nur, der Wagen sähe zwar etwas mitgenommen aus, wäre aber fahrtüchtig.
Ein Tscheche hatte sich die Kiste wieder hingebastelt, auf welche Weise auch immer. Es waren keine Manipulationen an der Fahrgestellnummer erkennbar.

Solche Fälle müssen also nicht immer illegal sein, dennoch würde ich der Sache nachgehen (lassen).

Grüße,

Mathias

Hallo Gisela,
dieses Spiel ist altbekannt. Man kauft sich einen Unfallwagen für kleines Geld (möglichst neues Baujahr) und lässt den von einem anderen Fahrzeug rammen. Ob der Sachverständige in diesem Fall am „Gewinn“ beteiligt ist, möchte ich noch nicht einmal behaupten. Oftmals ist es bei den Sachverständigen sorglosigkeit bei der Erstellung so eines Gutachtens. Der Besitzer wird lediglich nach Vorschäden befragt. Geprüft wird da weiter nichts. So geht der Gutachter nach dem Listenwert und zieht vielleicht ein paar Punkte ab für leichte Vorschäden. So gesehen erklärt sich unter anderem auch, warum sich Unfallfahrzeuge so großer Beliebtheit erfreuen. Die Schäden, die den Versicherungsgesellschaften auf diese Weise enstehen (und somit eben auch der Allgemeinheit) gehen jährlich in die Millionen. Ich würde ebenfalls auf jeden Fall mit dem Vorgesetzten sprechen. So etwas gehört in die Hände der Staatsanwaltschaft.
Gruss Sebastian

Das Spiel geht auch anders, und hat inszwischen einen ganzen industriezweig aus dem boden gestampft.
Und zwar werden autos, die wirklich nichtmehr zu retten sind (Ausgebrannt, Überschlagen und sonstwie bis auf die letzte schraube zerdeppert), wie schon gesagt, möglichst neuen baujahrs aufgekauft, wobei das eigentliche auto ruhig da bleiben kann wo es ist. Der Brief ist, was zählt. Und mit der fahrgestellnummer wird dann ein gestohlenes Auto „überstempelt“ und mit den, nun gültigen, Papieren nach ost-europa geschafft!

gruß, Zero