Hi, habe eine knappe frage für einen freund.
Er hat eine 125er, mit dieser hat er einen freund fahren lassen, welcher dann einen unfall gebaut hat. Hat mein freund, der eigentümer, schadensersatzansprüche an den fahrer?
danke schonmal…
zero
Hi, habe eine knappe frage für einen freund.
Er hat eine 125er, mit dieser hat er einen freund fahren lassen, welcher dann einen unfall gebaut hat. Hat mein freund, der eigentümer, schadensersatzansprüche an den fahrer?
danke schonmal…
zero
Hi Zero,
im Prinzip recht einfach. Unabhängig davon, ob bei dem Unfall Dritte Schadensersatzansprüche anmelden, die über die Haftpflicht des Mopeds abgedeckt wären, hat Dein Freund Anspruch auf Schadenersatz am beschädigten Moped gegen den Fahrer. Nur müssten diese auf zivilrechtlichem Weg gegen den Fahrer durchgesetzt werden, da hierfür die Privathaftpflicht des Fahrers nicht aufkommt. Sowas ist immer ärgerlich und ich habe schon erlebt, das bei so einem Fall scnell Schluss mit der Freundschaft ist.
Gruss Sebastian
Ja, ist mir klar. Ich bin froh dass ich nicht betroffen bin bei der sache, aber ich denke bei beträgen um die 2000 Euro, hört sich die freundschaft auf. Das ist keine summe auf der man aus nächstenliebe sitzenbleiben kann.
weiterhin gehört es für mich auch zur freundschaft, für den mist den man gebaut hat geradezustehen, oder?
Und in diesem speziellen fall, gibt derjenige von dem wir es ja sogar schon genau wissen, nichtmal zu, dass ers gewesen ist…
Scheisse find ich sowas
aber danke für die rasche antwort!
zero
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Der Fahrer haftet natürlich nicht ohne weiteres, sondern nur bei schuldhaftem Verhalten für den Schaden (während die Haftpflicht gegenüber geschädigten Dritten auch ggf. ohne Verschulden des Fahrers haftet).
Den Beweis, dass der Fahrer den Schaden verusacht und schuldhaft gehandelt hat, muß der Geschädigte führen.