Unbekannte Erben

Hallo
eine Frage zur Erbauseinandersetzung.

Jemand stirbt, einige Erben (2. Ordnung) sind bekannt, einige sind nicht aufzufinden; ob sie noch leben oder wo sie gfls. leben ist unbekannt: Einige Erben sind gar vom Namen nicht bekannt („Ich glaube, da gabs noch einen Sohn…“.

Wer erbt z.B. ein Grundstück ? Wie lange werden potentielle Erben gesucht ? Wird irgendwann deren Anteil auf die bekannten Erben aufgeteilt ? Was passiert, wenn nach x Jahren doch noch ein Erbe auftaucht ?

Gruß Andreas

Hallo Andreas,

auch wenn ich deine Fragen nicht erschöpfend beantworten kann, hier wenigstens einige Hinweise:

Jemand stirbt, einige Erben (2. Ordnung) sind bekannt, einige
sind nicht aufzufinden; ob sie noch leben oder wo sie gfls.
leben ist unbekannt: Einige Erben sind gar vom Namen nicht
bekannt („Ich glaube, da gabs noch einen Sohn…“.

Wer erbt z.B. ein Grundstück ? Wie lange werden potentielle
Erben gesucht ? Wird irgendwann deren Anteil auf die bekannten
Erben aufgeteilt ?

Soweit ich weis, erben auch diejenigen Erben, deren Aufenthalt nicht bekannt ist oder die gar unbekannt sind. In ihrer Gesamtheit bilden sie die sog. Erbengemeinschaft. Eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, d. h. die Aufteilung des Erbes geschieht normalerweise durch einen Vertrag zwischen den Erben. Dies funktioniert aber nicht, wenn nicht alle mitwirken.
Hier gibt es soweit ich weis die Möglichkeit das Erbe zu versteigern und den Erlös aufzuteilen. Dazu genügt der Antrag eines Miterben. Das funktionert auch bei Grundstücken. Selbstvderständlich können die Miterben bei der Versteigerung mitbieten.

Was passiert, wenn nach x Jahren doch noch
ein Erbe auftaucht ?

Der Erlös für die unbekannten Erben wird bei der Staatskasse oder irgendwo eine bestimmte Zeit (mehrere Jahre) hinterlegt.

Für genauere Informationen empfehle ich dir einen Termin bei einem Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichts (Nachlaßsachen oder Grundbuchamt). Ich denke daß du dort eine rechtsverbindliche Auskunft bekommst.

Gruß
Jörg Zabel