Hallo!
Am 8.2.2002 bei einer Schreinerei bestellte Fenster sollten Mitte April eingebaut werden. Dabei stellte sich heraus, daß nicht nur die Farbe der Holzlasur, sondern auch die Glasscheiben nicht der Bestellung entsprachen. Aufgrund der Reklamation wurden die Fenster wieder zurückgenommen. In Rücksprache mit dem Lieferanten wurde Nachbesserung zugesagt und für ca. 3 Wochen später ein neuer Termin vereinbart. Der Termin verstrich, und auf meine tel. Nachfrage erhielt ich die Auskunft, der Glaslieferant habe die richtigen (ursprünglich bestellten) Scheiben noch nicht liefern können, der Einbau der Fenster sei nun am kommenden Mittwoch, den 22.5. vorgesehen.
Meine Frage: Wenn dieser Termin erneut platzt, kann ich - wenn ja, wann - von diesem Vertrag zurücktreten? Welche Fristen müssen eingehalten werden?
Gruß
Karl
hi,
also nach dem was ich lese hast du bis jetzt (fast) alles richtig gemacht:
du hast ne frist zur Nachbesserung gesetzt (bzw. angenommen)eine Nachfrist gesetzt (bzw. angenommen) und den Termin musst du noch abwarten, sollte jetzt wieder irgendetwas nicht in ordnung sein z.b. zu spät oder mangelhaft hast du mehrere möglichkeiten, unter anderem kannst du auch den vertrag kündigen und zurücktreten und schadenersatz verlangen (z.b. einen anderen tischler beauftragen und die mehrkosten weiterreichen) - so mal ganz grob - aber du kannst auch versuchen, wenn alles soweit o.k. ist oder du die türen/ fenster von dem tischler haben willst einen preisnachlass verlangen ec., bitte spezifiziere mal deine ziele und wünsche und dann helf ich dir weiter
uwe
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