Mieterstreit

Hi!

Ich habe gerade Probleme mit dem Mieter über mir. Er trampelt und ist auch sonst sehr laut, z.B. durch Brüllen und gelegentlich auch mal lauter Musik, alles in den Ruhezeiten (oft noch nach zwei Uhr morgens, ging auch schon mal bis vier Uhr morgens).
Ich hatte ihn schon mal darauf hingewiesen, dass mich all diese Dinge stören. Er sagte nur er wolle dies nicht mehr machen, aber es blieb beim alten.
Letzte Nacht hatte ich nun ein weiteres Gespräch, dieses Mal mit seinen Eltern, die zu Besuch waren. Die Eltern sind genauso laut wie ihr Kind.
Nun ich stellte sie also zur Rede, weil sie kurz bevor sie gingen auch noch sehr laut Musik aufgedreht hatten.
Natürlich wird von denen alles abgestritten und ich sei derjenige der sich ohne Grund beschwert.
Mir wurde sogar angedroht, dass das ein Nachspiel haben werde.
Nun sehe ich mich zwar im Recht, aber welche Möglichkeiten hätten die anderen, weil hier doch Wort gegen Wort steht.
Die anderen Mieter in der Umgebung könnten teilweise bestätigen worüber ich mich beschwere.

Danke für eure Zeit.
Gruss,
lutz

Hallo Lutz,

Du hast es schon richtig gemacht und den Nachbarn angesprochen. Wenn dies nun nicht hilft solltest Du ein Protokoll führen, zu welchen Zeiten welcher Lärm auftritt und möglichst Zeugen anführen können. Damit dann zum Vermieter oder wenn auch der nichts erreicht zum Anwalt.

Ruhige Nächte wünscht Dir olli

Hallo Lutz,

da hast Du Dir ja einen, wenn es ganz dumm geht, gegen Dich gerichteten Kündigungsgrund aufgebaut. Dir kann das Mietverhältnis gekündigt werden. Du hast mit Deinem Vorgehen den Hausfrieden und das Zusammenleben mit dem Mieter nachhaltig gestört.

Ich habe gerade Probleme mit dem Mieter über mir. Er trampelt
und ist auch sonst sehr laut, z.B. durch Brüllen und
gelegentlich auch mal lauter Musik, alles in den Ruhezeiten
(oft noch nach zwei Uhr morgens, ging auch schon mal bis vier
Uhr morgens).
Ich hatte ihn schon mal darauf hingewiesen, dass mich all
diese Dinge stören. Er sagte nur er wolle dies nicht mehr
machen, aber es blieb beim alten.
Letzte Nacht hatte ich nun ein weiteres Gespräch, dieses Mal
mit seinen Eltern, die zu Besuch waren. Die Eltern sind
genauso laut wie ihr Kind.
Nun ich stellte sie also zur Rede, weil sie kurz bevor sie
gingen auch noch sehr laut Musik aufgedreht hatten.
Natürlich wird von denen alles abgestritten und ich sei
derjenige der sich ohne Grund beschwert.
Mir wurde sogar angedroht, dass das ein Nachspiel haben werde.
Nun sehe ich mich zwar im Recht, aber welche Möglichkeiten
hätten die anderen, weil hier doch Wort gegen Wort steht.
Die anderen Mieter in der Umgebung könnten teilweise
bestätigen worüber ich mich beschwere.

Du hast als Mieter kein Recht gegen einen Mitmieter vorzugehen ausser durch Lärmbelästigung mit der Polizei. Du darfst ihn auch nicht „zur Rede stellen“. Du musst Deinem Vermieter den Mangel mitteilen und den Vermieter auffordern, dafür zu sorgen, dass Ruhe ist. Wenn Du Dir dieses Recht, das Du nicht hast, nimmst, kann es als Störung des Hausfriedens ausgelegt werden. In § 543 Abs. 1 BGB (ausserordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund) ist dies geregelt. § 569 (2) BGB stellt klar, dass die nachhaltige Störung des Hausfriedens unter Berücksichtigung des Einzelfalles einen Kündigungsgrund darstellt.

Im übrigen ist Dein Vorgehen auch vertragswidrig. Alle Fragen, die die Wohnung betreffen, hast Du auschliesslich mit dem Vermieter zu klären. Tust Du dies nicht, verstösst Du gegen den Mietvetrag. Dort steht nämlich mit Sicherheit, dass alle Mängel an der Mietsache unverzüglich (oder in angemessener Zeit) dem Vermieter schriftlich anzuzeigen sind. Darunter fällt auch Ruhestörung.

Also bitte umgehend den Vermieter schriftlich in Kenntnis setzen udn Abhilfe verlangen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

vielen Dank für die Information. So etwas ähnliches hatte ich mir in meinem Albtraum vorgestellt.
Aber ich muss dazu sagen, dass ich erstmal den Mieter selbst angesprochen hatte, ob er denn die Lärmbelästigung nicht unterlassen könnte. Er hatte mir dann auch versichert es sein zu lassen. Ich war glücklich - zu früh gefreut. Es bliebt alles beim alten.
Mein Vermieter will es übrigens auch genau so. Die Mieter sollen den Mieter um den es geht erstmal persönlich ansprechen. Das hatte er uns sogar mal schriftlich gegeben.
Erst wenn nach persönlichem Ansprechen keine Besserung eintritt, wolle er sich erst einschalten.
Deshalb hatte ich dann dem Vermieter zwei faxe geschickt und dort genau beschrieben worum es geht. Er hatte daraufhin Besserung angekündigt und es wurde tatsächlich ein wenig besser (ich denke das ist schon ein Fortschritt).
Nach einiger Zeit war aber doch wieder alles beim alten.
Und nachdem ich mir das einige Wochen angehört hatte, hatte ich wie schon geschrieben, heute früh die Eltern angesprochen, weil die zufällig aus der Wohnung kamen und kurz davor eine Lärmbelästigung erfolgte.
Daraufhin kam halt die Androhung ich würde halt sehen was ich davon hätte, weil sie meinen dass es keinen Grund für Beschwerden gäbe. Also ich bin bei Trittschall glaube ich als Mieter unter dem Trampelnden leider der einzige der sich wirklich gestört fühlt. Die Lärmbelästigungen die andere Mieter bezeugen können, sind anderer Natur, z.B. Brüllen oder laute Musik (wie gesagt nicht so oft).

Wieso ich die wieder persönlich angesprochen hatte: Ich finde es irgendwie dumm, wenn man nicht miteinander sprechen kann. Das sollte doch zu machen sein, denke ich dann (dachte ich). Aber nachdem Du mir gesagt hast, dass ich damit im Prinzip vertragswidrig handle, werde ich das sicher nie mehr machen.

Gruss,
lutz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Günter,

verstehe ich das richtig, das man bei solchen Sachen (Lärmbelästigung) den Verursacher nicht persönlich darauf ansprechen soll?
Ich war bisher der Meinung, das ein persönliches Gespräch im Vorfeld mehr erreichen kann, als direkt Maßnahmen zu ergreifen.
Nach Deinen Worten zu urteilen, stört man damit den Hausfrieden und gibt dem Vermieter einen Kündigungsgrund in die Hand. Ist das wirklich so oder habe ich Dich da falsch verstanden?

Gruß
roland

Hallo Olli,

danke für Deinen netten Wunsch und Deinen Tipp.
Ich hatte schon zu Beginn der Lärmbelästigungen (als der Mieter eingezogen war) ein Protokoll angefangen. Leider habe ich zwischenzeitlich (nachdem nach intervention des vermieters alles etwas besser geworden war) das Protokoll nicht mehr weitergeführt. Das rächt sich jetzt wahrscheinlich.
Im Moment bin ich etwas geknickt. Ich will eigentlich nur ruhig in meiner Wohnung leben. Dass das mal so weit kommen könnte wie jetzt, hätte ich mir nie gedacht.

Gruss,
lutz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Lutz,

Aber ich muss dazu sagen, dass ich erstmal den Mieter selbst
angesprochen hatte, ob er denn die Lärmbelästigung nicht
unterlassen könnte. Er hatte mir dann auch versichert es sein
zu lassen.

Dies ist üblicherweise auch der einfache Weg. Und oft hilft dies ja auch. Wenn wie bei Dir dann aber gleich jemand droht, wird es für den, er Ruhe möchte gefährlich und es ist sinnvoll, dann eben über den Vermieter zu handeln.

Mein Vermieter will es übrigens auch genau so. Die Mieter
sollen den Mieter um den es geht erstmal persönlich
ansprechen. Das hatte er uns sogar mal schriftlich gegeben.
Erst wenn nach persönlichem Ansprechen keine Besserung
eintritt, wolle er sich erst einschalten.

Gut, wenn der Vermieter dies so will, dann ist es in Ordnung.

Also ich bin bei Trittschall glaube ich als
Mieter unter dem Trampelnden leider der einzige der sich
wirklich gestört fühlt.

Trittschall kann zwar zur Mietminderung in bestimmten Fällen führen. Dieser ist durch einen Mieter nicht zu verantworten. Hier muss der Vermieter Maßnahmen ergreifen (sofern in einem Altbau z.B. möglich). Bei Lärm (Gebrüll, Streit) müsste eine Abmahnung erfolgen, wenn sich nichts ändert. Der Vermieter muss aber, wenn er wirksam mit der Abmahnung etwas erreichen will, hier genau hinweisen, dass weiteren Verstössen mit der Kündigung begegnet wird.

Die Lärmbelästigungen die andere

Mieter bezeugen können, sind anderer Natur, z.B. Brüllen oder
laute Musik (wie gesagt nicht so oft).

Wieso ich die wieder persönlich angesprochen hatte: Ich finde
es irgendwie dumm, wenn man nicht miteinander sprechen kann.
Das sollte doch zu machen sein, denke ich dann (dachte ich).
Aber nachdem Du mir gesagt hast, dass ich damit im Prinzip
vertragswidrig handle, werde ich das sicher nie mehr machen.

Wenn Dir der Vermieter den Auftrag erteilt, zuerst mündlich Klärung zu suchen und wenn es nicht hilft, dass er dann tätig wird, musst Du jetzt den Weg über den Vermieter gehen, um Nachteile abzuwenden. Der neue § im BGB erreicht genau das Gegenteil dessen was er erreichen sollte.

Gruss Günter

Hallo Roland,

wenn man sich gut versteht und es mal gelegentlich zu Lärm kommt, kann natürlich jeder mit dem anderen sprechen. Bei einem Geburtstag kann man z.B. den Mitmieter einladen (mache ihn wenn möglich zum „Mittäter“) oder man geht auf den Nachbarn zu und teilt dem mit, dass es etwas lauter werden kann, wenn es stören sollte, soll er sich bitte melden (da kommt kaum jemand). das trifft zu, wenn man mit dem Nachbarn klar kommt.

Grundsätzlich aber gilt, dass der Mieter nur gegenüber dem Vermieter tätig werden kann und nicht gegenüber einem anderen Mieter. Eine Ausnahme bildet eine nicht zu beseitigende Lärmbelästigung in der Nacht - unter gewissen Voraussetzung bei Tage - wobei hier ein Anruf bei der Polizei die einzige Lösung ist.

verstehe ich das richtig, das man bei solchen Sachen
(Lärmbelästigung) den Verursacher nicht persönlich darauf
ansprechen soll?
Ich war bisher der Meinung, das ein persönliches Gespräch im
Vorfeld mehr erreichen kann, als direkt Maßnahmen zu
ergreifen.
Nach Deinen Worten zu urteilen, stört man damit den
Hausfrieden und gibt dem Vermieter einen Kündigungsgrund in
die Hand. Ist das wirklich so oder habe ich Dich da falsch
verstanden?

Du hast richtig verstanden. Im neuen Mietrecht haben wir diesen neuen Sachverhalt der „Störung des Hausfriedens“. Hier wurde das „Kind mit dem Bade ausgeschüttet“. Was als Schutz gedacht war vor immer wieder kehrenden unliebsamen Mitnachbarn führt in der Zwischenzeit dazu, dass der Mieter, der sich belästigt fühlt und den lärmenden Nachbarn auffordert dies zu unterlassen riskiert, dass er zuerst mal die Kündigung erhält und notfalls in einem Kündigungsrechtsstreit beweisen muss, dass der andere durch Lärm erheblich stört.

Man kann sich jetzt schon freuen, wenn die Grillsaison beginnt, wie wieder gestritten wird. Dieser neue § führt dazu, dass in Einzelfällen genau denen geholfen wird, denen eigentlich die rote Karte gezeigt werden müsste.

Gruß
Günter

Hallo,
aus eigener Erfahrung - die einzige saubere Lsg. ist bei
den nächsten Belästigungen ohne weitere Worte zu verlieren
die Polizei anzurufen. Die teilt das üblicherweise Deinen
Vermieter mit. Ich wende mich zwar auch nur ungerne in
die „Freund(e) und Helfer“ in Grün, aber alles andere kann
sehr schnell zu einem Eigentor werden.

Gruss
Enno

Hallo nochmal,

das finde ich ja wirklich sehr interessant und eigentlich garnicht so schlecht. Mir kommt diese Regelung zugute, da ich selber von diesem Problem betroffen bin.
Unter mir wohnt eine Dame, die regelrecht die Flöhe husten hört. Da passiert es schonmal, das sie Mitten in der Nacht (jüngstes Beispiel, 3 Uhr morgens) im Garten rumläuft, zu mir hochbrüllt, ich solle gefälligst den Fernseher ausmachen. Davon aufgewacht, natürlich ohne das der Fernseher lief, ist man erstmal etwas verwirrt. Wer weiss, wo die Frau irgendwas gehört haben will, ich habe auf jeden Fall nichts gehört. Sowas macht sie ständig, auch bei den anderen Hausbewohnern. Ihr Vermieter kennt das Problem mit ihr und sagt, da könne man nichts machen.
Jetzt sieht die Sache ja ganz anders aus.
Vielen Dank für die Info.

Gruß
roland