Re: Mieterstreit - Kündigungsgrund
Hallo Lutz,
da hast Du Dir ja einen, wenn es ganz dumm geht, gegen Dich gerichteten Kündigungsgrund aufgebaut. Dir kann das Mietverhältnis gekündigt werden. Du hast mit Deinem Vorgehen den Hausfrieden und das Zusammenleben mit dem Mieter nachhaltig gestört.
Ich habe gerade Probleme mit dem Mieter über mir. Er trampelt
und ist auch sonst sehr laut, z.B. durch Brüllen und
gelegentlich auch mal lauter Musik, alles in den Ruhezeiten
(oft noch nach zwei Uhr morgens, ging auch schon mal bis vier
Uhr morgens).
Ich hatte ihn schon mal darauf hingewiesen, dass mich all
diese Dinge stören. Er sagte nur er wolle dies nicht mehr
machen, aber es blieb beim alten.
Letzte Nacht hatte ich nun ein weiteres Gespräch, dieses Mal
mit seinen Eltern, die zu Besuch waren. Die Eltern sind
genauso laut wie ihr Kind.
Nun ich stellte sie also zur Rede, weil sie kurz bevor sie
gingen auch noch sehr laut Musik aufgedreht hatten.
Natürlich wird von denen alles abgestritten und ich sei
derjenige der sich ohne Grund beschwert.
Mir wurde sogar angedroht, dass das ein Nachspiel haben werde.
Nun sehe ich mich zwar im Recht, aber welche Möglichkeiten
hätten die anderen, weil hier doch Wort gegen Wort steht.
Die anderen Mieter in der Umgebung könnten teilweise
bestätigen worüber ich mich beschwere.
Du hast als Mieter kein Recht gegen einen Mitmieter vorzugehen ausser durch Lärmbelästigung mit der Polizei. Du darfst ihn auch nicht "zur Rede stellen". Du musst Deinem Vermieter den Mangel mitteilen und den Vermieter auffordern, dafür zu sorgen, dass Ruhe ist. Wenn Du Dir dieses Recht, das Du nicht hast, nimmst, kann es als Störung des Hausfriedens ausgelegt werden. In § 543 Abs. 1 BGB (ausserordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund) ist dies geregelt. § 569 (2) BGB stellt klar, dass die nachhaltige Störung des Hausfriedens unter Berücksichtigung des Einzelfalles einen Kündigungsgrund darstellt.
Im übrigen ist Dein Vorgehen auch vertragswidrig. Alle Fragen, die die Wohnung betreffen, hast Du auschliesslich mit dem Vermieter zu klären. Tust Du dies nicht, verstösst Du gegen den Mietvetrag. Dort steht nämlich mit Sicherheit, dass alle Mängel an der Mietsache unverzüglich (oder in angemessener Zeit) dem Vermieter schriftlich anzuzeigen sind. Darunter fällt auch Ruhestörung.
Also bitte umgehend den Vermieter schriftlich in Kenntnis setzen udn Abhilfe verlangen.
Gruss Günter