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Re: Mietrecht: Geruchsbelästigung auf Balkon
Hallo, hier ein Auszug aus dem Mieterlexikon des Mieterbundes.
ich hoffe, es kann helfen.
Nur extreme Geruchsbelästigungen können rechtliche Konsequenzen hervorrufen. Haushaltsübliche Kochgerüche müssen auch im Treppenhaus hingenommen werden (AG Hamburg WM 93, 39). Anders ist das, wenn aus der Mieterwohnung dringender Gestank dazu führt, daß "man den Hausflur kaum noch ohne Gasmaske betreten kann". Hier, so das AG Köln (221 C 409/91), ist der Vermieter zur Kündigung berechtigt. Normalerweise dürfte es aber ausgeschlossen sein, daß es bei einer geschlossenen Wohnungstür und einem normal konstruierten Gebäude zu übermäßigen Belästigungen der Mitmieter durch Kochgerüche und Tabakrauch kommt (AG Aachen 12 C 478/93).
Aber: In einer Wohnungseigentümeranlage wurde,ein Wohnungseigentümer zum Einbau einer Dunstabzugshaube verurteilt, damit der über ihm wohnende Nachbar nicht weiter durch Küchengerüche belästigt werde (OLG Köln WM 97, 453). Allerdings betonte das Gericht auch, daß normalerweise Kochgerüche ortsüblich seien und der Einbau einer Dunstabzugshaube allenfalls in Sonderfällen gefordert werden könne.
Geruchsbelästigungen aus einer benachbarten Pizzeria können aber eine Mietminderung in Höhe von 15% rechtfertigen (AG Köln WM 90, 338). Hier war den Richtern bei einer Ortsbesichtigung nach 15 Minuten schlecht geworden. Ein Bußgeld droht, wenn im Rahmen einer Grillparty der durch die verglühende Holzkohle entstehende Qualm in offenstehende Fenster der Nachbarwohnungen dringt . Das OLG Düsseldorf (WM 96, 56) verurteilte den Gastgeber zu 200 DM Geldbuße. Allerdings kam en hier noch Lärmstörungen hinzu, die Feier dauerte bis in den frühen Morgen.
In Extremfällen können Geruchsbelästigungen, z. B. einer städtischen Kläranlage, den Mieter sogar zu einer fristlosen Kündigung berechtigen (LG Augsburg WM 86,137) .