Hallo,
ich bin gerade dabei, mir eine kleine Wohnung zu mieten und habe folgende Fragen:
Die Wohnung wurde mir in einer Sitzung der Wohnungsverwaltung zum 15. Mai zugesprochen. Das hat man mir schriftlich mitgeteilt. Ich habe aber noch keinen Mietvertrag - der wird nachgereicht. Ich wohne übrigens noch nicht in der Wohnung. Ich soll nun Miete und NK für den halben Mai zahlen; dabei ist mir nicht ganz wohl - so ohne Mietvertrag.
Weitehin wurde mir in dem Schreiben bereits mitgeteilt, dass die Nebenkosten PAUSCHAL abgerechnet werden. Genannt sind Strom (ca. 23.-/Mon.), Wasser+Abwasser (ca. 12.-/Mon.). NK für Gas (ca. 30.-/Mon.) werden nur von Okt.-Apr. fällig. Offenbar erfolgt die Umlage nach Köpfen pro Wohneinheit und - individuell betrachtet - verbrauchsunabhängig. Zähler für die einzelnen Wohnungen gibt es nicht. Da stellt sich mir die Frage, ob so etwas zulässig ist. Gibt es Ausnahmeregelungen für Wohnungen ohne Zähler? Sind Kopfumlagen in solchen Fällen üblich? Versteht mich bitte nicht falsch - kann ja sein, dass sich die Sache für mich rechnet. Glaube ich aber eher nicht.
Danke für Infos, Gruß
Andreas