Mietvertrag und pauschale NK

Hallo,
ich bin gerade dabei, mir eine kleine Wohnung zu mieten und habe folgende Fragen:

Die Wohnung wurde mir in einer Sitzung der Wohnungsverwaltung zum 15. Mai zugesprochen. Das hat man mir schriftlich mitgeteilt. Ich habe aber noch keinen Mietvertrag - der wird nachgereicht. Ich wohne übrigens noch nicht in der Wohnung. Ich soll nun Miete und NK für den halben Mai zahlen; dabei ist mir nicht ganz wohl - so ohne Mietvertrag.

Weitehin wurde mir in dem Schreiben bereits mitgeteilt, dass die Nebenkosten PAUSCHAL abgerechnet werden. Genannt sind Strom (ca. 23.-/Mon.), Wasser+Abwasser (ca. 12.-/Mon.). NK für Gas (ca. 30.-/Mon.) werden nur von Okt.-Apr. fällig. Offenbar erfolgt die Umlage nach Köpfen pro Wohneinheit und - individuell betrachtet - verbrauchsunabhängig. Zähler für die einzelnen Wohnungen gibt es nicht. Da stellt sich mir die Frage, ob so etwas zulässig ist. Gibt es Ausnahmeregelungen für Wohnungen ohne Zähler? Sind Kopfumlagen in solchen Fällen üblich? Versteht mich bitte nicht falsch - kann ja sein, dass sich die Sache für mich rechnet. Glaube ich aber eher nicht.

Danke für Infos, Gruß
Andreas

Hallo Andreas,

„Pauschal“ bedeutet, dass Du keine Nachforderungen hast, aber wenn Du zuviel zahlst auch kein Anspruch auf ein Guthaben. Es ist erlaubt solche Mietverträge abschliessen.

Die Wohnung wurde mir in einer Sitzung der Wohnungsverwaltung
zum 15. Mai zugesprochen. Das hat man mir schriftlich
mitgeteilt. Ich habe aber noch keinen Mietvertrag - der wird
nachgereicht. Ich wohne übrigens noch nicht in der Wohnung.
Ich soll nun Miete und NK für den halben Mai zahlen; dabei ist
mir nicht ganz wohl - so ohne Mietvertrag.

Weitehin wurde mir in dem Schreiben bereits mitgeteilt, dass
die Nebenkosten PAUSCHAL abgerechnet werden. Genannt sind
Strom (ca. 23.-/Mon.),

für was soll das sein, sicher nicht für Deine Wohnung insgesamt.

Wasser+Abwasser (ca. 12.-/Mon.).

reciht üblicherweise auch nicht. Es werden mindestens 15 DM gerechnet.

NK für

Gas (ca. 30.-/Mon.) werden nur von Okt.-Apr. fällig.

Hast Du nur 15 Quadratmeter Wohnfläche ? Diese Kosten stimmen hinten wie vorne nicht bei einer Gasversorgung mit den heutigen Gaspreisen.

Offenbar

erfolgt die Umlage nach Köpfen pro Wohneinheit und -
individuell betrachtet - verbrauchsunabhängig.

Wasser kann tagegenau abgerechnet werden. Grundsteuer, Versicherungen sind z.B. nur nach Fläche abzurechnen.

Zähler für die

einzelnen Wohnungen gibt es nicht. Da stellt sich mir die
Frage, ob so etwas zulässig ist. Gibt es Ausnahmeregelungen
für Wohnungen ohne Zähler? Sind Kopfumlagen in solchen Fällen
üblich? Versteht mich bitte nicht falsch - kann ja sein, dass
sich die Sache für mich rechnet. Glaube ich aber eher nicht.

Was mich stört ist, dass Du von ca. Preisen postest. Dies bedeutet nämlich für mich, wenn ich einen Mietvertrag oder einen Vorvertrag sehe nur, dass in dieser Höhe eine Vorauszahlung erfolgt und nach der Verbrauchsperiode trotzdem abgerechnet wird. Was genau wurde vereinbart. Besorge Dir ganz schnell den Mietvertrag.

Gruss Günter

Danke für Infos, Gruß
Andreas

Herzlich Willkommen im Euroland

Wasser+Abwasser (ca. 12.-/Mon.).

reciht üblicherweise auch nicht. Es werden mindestens 15 DM
gerechnet.

Die Beträge sind mit Sicherheit in Euro angegeben.

-)

NK für

Gas (ca. 30.-/Mon.) werden nur von Okt.-Apr. fällig.

Hast Du nur 15 Quadratmeter Wohnfläche ? Diese Kosten stimmen
hinten wie vorne nicht bei einer Gasversorgung mit den
heutigen Gaspreisen.

Offenbar

erfolgt die Umlage nach Köpfen pro Wohneinheit und -
individuell betrachtet - verbrauchsunabhängig.

Wasser kann tagegenau abgerechnet werden. Grundsteuer,
Versicherungen sind z.B. nur nach Fläche abzurechnen.

Zähler für die

einzelnen Wohnungen gibt es nicht. Da stellt sich mir die
Frage, ob so etwas zulässig ist. Gibt es Ausnahmeregelungen
für Wohnungen ohne Zähler? Sind Kopfumlagen in solchen Fällen
üblich? Versteht mich bitte nicht falsch - kann ja sein, dass
sich die Sache für mich rechnet. Glaube ich aber eher nicht.

Was mich stört ist, dass Du von ca. Preisen postest. Dies
bedeutet nämlich für mich, wenn ich einen Mietvertrag oder
einen Vorvertrag sehe nur, dass in dieser Höhe eine
Vorauszahlung erfolgt und nach der Verbrauchsperiode trotzdem
abgerechnet wird. Was genau wurde vereinbart. Besorge Dir ganz
schnell den Mietvertrag.

Gruss Günter

Danke für Infos, Gruß
Andreas

Hast recht.

Gruss Günter

Hallo Andreas,

„Pauschal“ bedeutet, dass Du keine Nachforderungen hast, aber
wenn Du zuviel zahlst auch kein Anspruch auf ein Guthaben. Es
ist erlaubt solche Mietverträge abschliessen.

Hier ist die Korrektur erforderlich, da ich versehentlich die DM-Beträge genommen habe. In Verb. mit EURO nochmals ein Versuch.

Weitehin wurde mir in dem Schreiben bereits mitgeteilt, dass
die Nebenkosten PAUSCHAL abgerechnet werden. Genannt sind
Strom (ca. 23.-/Mon.),

für was soll das sein, sicher nicht für Deine Wohnung
insgesamt.

Auch bei EURO ist der Betrag sehr gering.

Wasser+Abwasser (ca. 12.-/Mon.).

reicht üblicherweise auch nicht. Es werden mindestens 15 DM
gerechnet.

Rechne pro Person bei einem Wasser-/Abwasserpreis, Zählergebühren und MwSt pro Kubikmeter von ca. 3,70 € - 4,00 € mit monatlich 7,50 € bis 10,00 €.

NK für

Gas (ca. 30.-/Mon.) werden nur von Okt.-Apr. fällig.

Und was geschieht, wenn es ein kalter Frühling, ein zeitweise kalter Abend im Sommer ist ? Oder wird dann einfach nicht beheizt ? Was im übrigen, selbet wenn dies im Mietvertrag vereinbart wäre, unwirkam ist. Der Vermieter muss auch im Sommer bei entsprechenden Temperaturen heizern.

Kann ich davon auszugehen, dass Deine Wohnung nicht mehr als 35-40 Qudratmeter hat.

Diese Kosten stimmen hinten wie vorne nicht bei einer Gasversorgung mit den heutigen Gaspreisen.

Offenbar

erfolgt die Umlage nach Köpfen pro Wohneinheit und -
individuell betrachtet - verbrauchsunabhängig.

Wasser kann tagegenau abgerechnet werden. Grundsteuer,
Versicherungen sind z.B. nur nach Fläche abzurechnen.

Zähler für die

einzelnen Wohnungen gibt es nicht. Da stellt sich mir die
Frage, ob so etwas zulässig ist. Gibt es Ausnahmeregelungen
für Wohnungen ohne Zähler? Sind Kopfumlagen in solchen Fällen
üblich? Versteht mich bitte nicht falsch - kann ja sein, dass
sich die Sache für mich rechnet. Glaube ich aber eher nicht.

Was mich stört ist, dass Du von ca. Preisen postest. Dies
bedeutet nämlich für mich, wenn ich einen Mietvertrag oder
einen Vorvertrag sehe nur, dass in dieser Höhe eine
Vorauszahlung erfolgt und nach der Verbrauchsperiode trotzdem
abgerechnet wird. Was genau wurde vereinbart. Besorge Dir ganz
schnell den Mietvertrag.

Gruss Günter

Hallo,
erst mal vielen Dank für Eure Antworten. Es handelt sich um Preisangaben in Euro. Die Wohnung hat knapp 40 qm. Heizen kann ich jetzt auch - nur bezahlen brauche ich es halt nicht … ? In dem Schreiben steht nichts zu NK für Gas, die ich jetzt schon zu zahlen hätte. Das mit den NK-Zahlungen für Gas von Okt.-Apr. weiß ich aus einem Telefongespräch mit der Wohnungsverwaltung. In dem Schreiben sind genaue Preisangaben genannt. Die ca.- Angaben stammen von mir, da ich das Schreiben im Moment nicht zur Hand habe.

Euren Angaben entnehme ich, dass die NK wohl doch eher günstig angesetzt sind oder? Ein solche Art im Umgang mit NK ist möglich, ja?

Andreas

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Hallo Günter

„Pauschal“ bedeutet, dass Du keine Nachforderungen hast, aber
wenn Du zuviel zahlst auch kein Anspruch auf ein Guthaben. Es
ist erlaubt solche Mietverträge abschliessen.

Bist du dir da sicher??? Müssen Nebenkosten nicht immer abgerechnet werden?

Gruß
Gisela

Hallo Gisela,

ja ich bin sicher.

Du kannst die sogenannte Warmmiete vereinbaren. Das bedeutet, dass die Wohnung bei der Miete in einer Summe inkl. der Betriebskosten und der Heizkosten vermietet wird. Problem dabei ist nur, dass bei einer Mieterhöhung grundsätzlich nur diese im Wege der freien Vereinbarung möglich ist. Wobei es hierbei noch weitere Probleme geben kann (z.B. Heizkostenänderungen).

Dann gibt es die sogenannte Teil-Inklussiv-Miete. Hier ist in der Miete ein Teil der Nebenkosten, kann auch ein Teil der Heizung oder von beiden ein Teil sein, pauschal enthalten. (Pauschale Anteile werden mit der Miete erhoben. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Rückerstattung wenn diese Kosten im Laufe des Jahres tatsächlich gernger sind. Der Vermieter hat keinen Anspruch auf Nachzahlung, wenn die Kosten die Pauschale übersteigen. Über den Rest wird durch Vorauszahlungen und Jahresabrechnung Rechnung gelegt.

Von diesen Formen gibt es dann den heute weit verbreiteten Mietvertrag mit der sogenannten Kaltmiete und den zusätzlich zur Miete vom Mieter zu entrichtenden Betriebs- und Heizkosten in Form einer Vorauszahlung. Über diese - nur über diese - ist abzurechnen.

„Pauschal“ bedeutet, dass Du keine Nachforderungen hast, aber
wenn Du zuviel zahlst auch kein Anspruch auf ein Guthaben. Es
ist erlaubt solche Mietverträge abschliessen.

Bist du dir da sicher??? Müssen Nebenkosten nicht immer
abgerechnet werden?

Gruss Günter

Vorauszahlungen müssen immer abgerechnet werden,
Pauschale Nebenkosten müssen nicht abgerechnet werden.
Weit verbreitet ist umgangssprachlich, dass von der „Pauschale“ gesprochen wird, jedoch meint man eine Vorauszahlung. Daher frage ich grundsätzlich zurück, damit eine Auskunft auch richtig gegeben werden kann.

Hallo Andreas,

erst mal vielen Dank für Eure Antworten. Es handelt sich um
Preisangaben in Euro.

Habe ich auch schon gemerkt, sorry, hatte neben mir eine Abrechnung eines Mandanten aus 2001 in DM liegen und aus der alten Routine mit DM gerechnet.

Die Wohnung hat knapp 40 qm. Heizen kann

ich jetzt auch - nur bezahlen brauche ich es halt nicht … ?

Entschuldige bitte, glaubst Du, dass Dir das Wohnungsunternehmen diese Kosten schenkt. Ich glaube eher, dass das was Du als Pauschale bezeichnest sog. Vorauszahlungen pro Monat sind, die nach der Abrechnungsperiode abgerechnet werden.

In dem Schreiben steht nichts zu NK für Gas, die ich jetzt
schon zu zahlen hätte. Das mit den NK-Zahlungen für Gas von
Okt.-Apr. weiß ich aus einem Telefongespräch mit der
Wohnungsverwaltung. In dem Schreiben sind genaue Preisangaben
genannt. Die ca.- Angaben stammen von mir, da ich das
Schreiben im Moment nicht zur Hand habe.

Euren Angaben entnehme ich, dass die NK wohl doch eher günstig
angesetzt sind oder? Ein solche Art im Umgang mit NK ist
möglich, ja?

Ja, ist möglich und in den seltensten Fällen kann der Mieter beweisen, dass der Vermieter absichtlich die Nebenkosten zu gering angesetzt habe (gilt für den Fall der Vorauszahlungen mit erheblichen Nachzahlungen).

Bitte prüfe nunmehr genau nach, ob es sich um Pauschalen handelt oder um Vorauszahlungen. Lasse Dir einmal eine Abrechnung Deiner Mietwohnung von einem der Vormieter zeigen.

Gruss Günter