mich interessiert, ob es Bestimmungen gibt, wann ich meinem AG ein Zwischenzeugnis abverlangen kann. Sicher, wenn man in eine andere Abteilung wechselt, oder der Vorgesetzte wechselt. Aber wenn das alles nicht der Fall ist und ich jahrelang in derselben Abteilung bin, gibt es doch sicher Zyklen (z.B. alle 5 Jahre) in denen ich ein Zeugnis verlangen kann.
Aber
wenn das alles nicht der Fall ist und ich jahrelang in
derselben Abteilung bin, gibt es doch sicher Zyklen (z.B. alle
5 Jahre) in denen ich ein Zeugnis verlangen kann.
Ist das so?
Nein, es nicht nicht so. Wenn ich aus einem älteren Artikel von mir zitieren darf:
_leider steht Dir bei der Begründung „ich will nur mal eben einen Überblick bekommen“ kein Zwischenzeugnis zu; dafür brauchst Du trifftige Gründe. Eine rechtliche Grundlage bzw. höchst(arbeits)richterliche Rechtsprechung existiert nur für folgende Fälle:
Dein direkter Vorgesetzter bzw. der Geschäftsführer verläßt die Firma
Die Firma wird verkauft
Du wechselst (wirst versetzt) in eine andere Abteilung bzw. übernimmst einen anderen Aufgabenbereich
Du hast gekündigt und möchtest Deinen Bewerbungsunterlagen ein „vorläufiges“ Zeugnis beifügen._