Hallo Rosamunde
Hallo Wissende,
Bei uns wird Freitag neu gewählt. Nach jahrelanger guter
Zusammenarbeit innerhalb des BR’s, auch mit neuen Mitgliedern,
soll nun der BR unterwandert werden.
Bei einer Neuwahl gibt es keine Unterwanderung, sondern es sind legitimierte gewählte Vertreter der Arbeitnehmer, im „neuen“ Betriebsrat!
Also keine Unterwanderung…
Geschäftsführung nahestehende Abteilungsleiter haben eine eigene Liste erstellt
Ist doch ein normaler Vorgang, wenn der „alte“ BR nicht die Interessen der „GF nahestehenden Abteilungsleiter“ vertritt, nur opponiert oder sogar nur seine eigenen Pfründe verteidigt, dann wird eine weitere Liste aufgestellt.
Wo ist das Problem?
und erklären öffentlich den bisherigen Vorsitzenden „absägen“
und einen Vorsitzenden aus Ihren Reihen wählen zu wollen.
Ist doch üblich, um Alternativen zu dem bisherigen Vorsitzenden zu nennen und diese Position zu bekommen, muß man den „alten“ ja absägen, oder?
Ichgehe zwar nicht davon aus, daß die Konkurrenz die Mehrheit
bekommt, sollte dies jedoch der Fall sein, kann ich dann als
einzige Frau im BR den Vorsitz für mich beanspruchen. Von
wegen Quotenregelung nach neuen BetrVG???
Nach § 15 BetrVG n.F.muss das Geschlecht, das in der Belegschaft die Minderheit darstellt, mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein.
Mehr nicht. Also kein Anspruch auf den „Vorsitz“!!
So könnten sie evtl. nicht ganz soviel Mist anstellen.
Sehr subjektiv!!
Wäre es nicht besser, mit Maßnahmen die die Arbeitnehmer nachvollziehen können, diese von der Leistung des bisherigen BR und insbesondere von dem Vorsitzenden zu überzeugen?
Wenn der bisherige BR gute Arbeit gemacht hat, dann ist auch keine Angst angesagt! (oder doch ein schlechtes Gwissen vor den Kollegen??)
Wenn man sich jetzt über diese „Winkeladvokaten-Variante“ (Quotenregelung bei nur einer Frau!!!) nachdenkt, an den Vorsitz zu kommen, scheint es mit dem bestehenden BR und der Akzeptanz bei den Kollegen nicht weit her zu sein.
Oder muß vielleicht der bisherige Vorsitzende nach Jahren der freigestellten BR-Arbeit wieder „arbeiten“ und die Annehmlichkeiten sind dahin?
Vielen Dank für evtl. Antworten
Meinem Gefühl nach, müßte sie und ihr bisheriger Vorsitzender
mit dieser Taktik durchkommen. Habe aber im Moment keine
neuere Kommentierung des BetrVG bzw. Wahlordnung.
Gruß Rosamunde
Gruß
Karl-Heinz