Betriebsratswahl/Vorsitz eine Frau aufgrund Quote?

Hallo Wissende,

eine Bekannte, die zum diesem Forum keinen Zugriff hat, bat mich folgende Frage zu veröffentlichen.

Hallo Kollegen,

Bei uns wird Freitag neu gewählt. Nach jahrelanger guter Zusammenarbeit innerhalb des BR’s, auch mit neuen Mitgliedern, soll nun der BR unterwandert werden. Geschäftsführung nahestehende Abteilungsleiter haben eine eigene Liste erstellt und erklären öffentlich den bisherigen Vorsitzenden „absägen“ und einen Vorsitzenden aus Ihren Reihen wählen zu wollen. Ich gehe zwar nicht davon aus, daß die Konkurrenz die Mehrheit bekommt, sollte dies jedoch der Fall sein, kann ich dann als einzige Frau im BR den Vorsitz für mich beanspruchen. Von wegen Quotenregelung nach neuen BetrVG??? So könnten sie evtl. nicht ganz soviel Mist anstellen.
Vielen Dank für evtl. Antworten

Meinem Gefühl nach, müßte sie und ihr bisheriger Vorsitzender mit dieser Taktik durchkommen. Habe aber im Moment keine neuere Kommentierung des BetrVG bzw. Wahlordnung.

Gruß Rosamunde

Hallo Rosamunde

Hallo Wissende,

Bei uns wird Freitag neu gewählt. Nach jahrelanger guter
Zusammenarbeit innerhalb des BR’s, auch mit neuen Mitgliedern,
soll nun der BR unterwandert werden.

Bei einer Neuwahl gibt es keine Unterwanderung, sondern es sind legitimierte gewählte Vertreter der Arbeitnehmer, im „neuen“ Betriebsrat!
Also keine Unterwanderung…

Geschäftsführung nahestehende Abteilungsleiter haben eine eigene Liste erstellt

Ist doch ein normaler Vorgang, wenn der „alte“ BR nicht die Interessen der „GF nahestehenden Abteilungsleiter“ vertritt, nur opponiert oder sogar nur seine eigenen Pfründe verteidigt, dann wird eine weitere Liste aufgestellt.
Wo ist das Problem?

und erklären öffentlich den bisherigen Vorsitzenden „absägen“
und einen Vorsitzenden aus Ihren Reihen wählen zu wollen.

Ist doch üblich, um Alternativen zu dem bisherigen Vorsitzenden zu nennen und diese Position zu bekommen, muß man den „alten“ ja absägen, oder?

Ichgehe zwar nicht davon aus, daß die Konkurrenz die Mehrheit
bekommt, sollte dies jedoch der Fall sein, kann ich dann als
einzige Frau im BR den Vorsitz für mich beanspruchen. Von
wegen Quotenregelung nach neuen BetrVG???

Nach § 15 BetrVG n.F.muss das Geschlecht, das in der Belegschaft die Minderheit darstellt, mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein.

Mehr nicht. Also kein Anspruch auf den „Vorsitz“!!

So könnten sie evtl. nicht ganz soviel Mist anstellen.

Sehr subjektiv!!
Wäre es nicht besser, mit Maßnahmen die die Arbeitnehmer nachvollziehen können, diese von der Leistung des bisherigen BR und insbesondere von dem Vorsitzenden zu überzeugen?

Wenn der bisherige BR gute Arbeit gemacht hat, dann ist auch keine Angst angesagt! (oder doch ein schlechtes Gwissen vor den Kollegen??)

Wenn man sich jetzt über diese „Winkeladvokaten-Variante“ (Quotenregelung bei nur einer Frau!!!) nachdenkt, an den Vorsitz zu kommen, scheint es mit dem bestehenden BR und der Akzeptanz bei den Kollegen nicht weit her zu sein.

Oder muß vielleicht der bisherige Vorsitzende nach Jahren der freigestellten BR-Arbeit wieder „arbeiten“ und die Annehmlichkeiten sind dahin?

Vielen Dank für evtl. Antworten

Meinem Gefühl nach, müßte sie und ihr bisheriger Vorsitzender
mit dieser Taktik durchkommen. Habe aber im Moment keine
neuere Kommentierung des BetrVG bzw. Wahlordnung.

Gruß Rosamunde

Gruß
Karl-Heinz

Hallo Rosamunde,

das Minderheitengeschlecht hat den Anspruch auf die Anzahl der Sitze, wie es in der Belegschaft vorhanden ist.

Anspruch auf den Vorsitz hat das Minderheitengeschlecht nicht.

Warum auch? Der Vorsitzende hat keine Sonderstellung. Er hat bei der Abstimmung eine Stimme und muss sich der Mehrheit im Betriebsrat beugen.

Die Liste der Angestellten, die vom Arbeitgeber ins Rennen geschickt wird, hat in der Regel wenig Chancen die Mehrheit im Betriebsrat zu erlangen. So dumm sind Wähler, sprich Mitarbeiter meistens nicht, dass sie einer solchen Liste die Mehrheit geben.

Wenn die es ein oder zwei von der Angestelltenliste den Sprung in den Betriebsrat schaffen hat das den nicht zu unterschätzenden Charme, dass sie meistens überstimmt werden und trotzdem die Beschlüsse mittragen müssen.

Grüße Michael

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Hallo.

Bei uns wird Freitag neu gewählt. Nach jahrelanger guter
Zusammenarbeit innerhalb des BR’s, auch mit neuen Mitgliedern,
soll nun der BR unterwandert werden.

Gewagte Formulierung. Wenn das so ist, kann man einen Wahlkampf darauf aufbauen. Alles andere sieht sehr nach Verteidigung des „Territoriums“ aus. Das BetrVG erlaubt, begünstigt sogar ganz bewusst die Listenwahl. Ergo handelt es sich um legitime - ob sinnvolle, müssen eure Wähler beurteilen - Opposition.

Geschäftsführung
nahestehende Abteilungsleiter haben eine eigene Liste erstellt

Wahlberechtigt als Abteilungsleiter? Hat der Wahlvorstand die Arbeitnehmereigenschaft dieser Leute geprüft?

und erklären öffentlich den bisherigen Vorsitzenden „absägen“
und einen Vorsitzenden aus Ihren Reihen wählen zu wollen. Ich

Was sollen sie sonst tun? „Wir wollen zwar kandidieren, aber nichts bezwecken“?

gehe zwar nicht davon aus, daß die Konkurrenz die Mehrheit
bekommt, sollte dies jedoch der Fall sein, kann ich dann als
einzige Frau im BR den Vorsitz für mich beanspruchen. Von
wegen Quotenregelung nach neuen BetrVG???

Nein. Der BR wählt den/die/das Vorsitzende/n aus der Mitte des Gremiums, Punkt. Die Quote gilt für die Vertretung des Minderheitengeschlechts im Gremium.

So könnten sie
evtl. nicht ganz soviel Mist anstellen.

Wenn sie die Mehrheit haben, können sie auch mit einer/m anderen Vorsitzenden Mist anstellen, soviel sie wollen. Der/Die Vorsitzende ist primus/prima inter pares, er/sie vertritt den BR und dessen Beschlüsse nach außen. Er/Sie hat weder mehrere Stimmen noch sonst irgendetwas Besonderes zu melden.

Gruß kw

Hallo rosamunde,

frage doch mal deine Bekannte, was sie denn für ein Demokratieverständnis hat. Wenn gewählt wird, ist der Gewählte erkoren. sich dann trotzdem mit solchen Tricks an die „Macht“ schleichen zu wollen, klingt mehr nach afrikanischen Wahlriten!

Gottseidank ist das Gesetz nicht so simpel gestrickt.

gruss winkel

Ich

gehe zwar nicht davon aus, daß die Konkurrenz die Mehrheit
bekommt, sollte dies jedoch der Fall sein, kann ich dann als
einzige Frau im BR den Vorsitz für mich beanspruchen. Von
wegen Quotenregelung nach neuen BetrVG??? So könnten sie
evtl. nicht ganz soviel Mist anstellen.
Vielen Dank für evtl. Antworten

Meinem Gefühl nach, müßte sie und ihr bisheriger Vorsitzender
mit dieser Taktik durchkommen. Habe aber im Moment keine
neuere Kommentierung des BetrVG bzw. Wahlordnung.

Gruß Rosamunde

Danke für alle Antworten.

Habe sie an meine Bekannte weitergeleitet. Hatte auch selber nochmal bei Däubler etc. nachgeschaut und festgestellt, daß tatsächlich die Minderheiten (Sprich Frauen) nur bei der Wahlordnung sprich Aufstellung Berücksichtigung finden.

Gruß Rosamunde

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