…nur so aus Interesse, wer ist eigentlich Ansprechpartner, wenn ein Gegenstand in e-bay versteigert wird, der als nagelneu, unbenutzt und originalverpackt angeboten wird und dann nach kurzer Zeit einen Defekt aufweist ?
Nehmen wir mal an, der Verkäufer ist eine Privatperson, die den Gegenstand nur versteigert, weil er/sie diesen doppelt besitzt, also keinen gewerbsmäßigen Handel betreibt.
Mich würde das auch mal interessieren. Und wie sieht das mit den gewerblichen Verkäufern bei Ebay aus? Ich habe schon ein paarmal Verkäufer gehabt, die sogar eine gerwebliche Rechnung mitgeschickt haben. Fallen die unter das Fernabsatzgesetz? Eigentlich ist es ja schon der Hammer, dass man auf diesem Wege das Gesetz umgehen kann. Jaja, ich weiß schon, der Käufer ist selber schuld… Aber komisch finde ich es schon.
Hallo Jürgen, Ansprechpartner ist der Verkäufer.
Gruß Wynmuck
Hallo Wynmuck,
wenn ich im Falle eines Defektes innerhalb der „Garantiezeit“ an den Verkäufer herantrete und er mir sagt, er habe den Gegenstand geschenkt bekommen…muß ich mich dann an den „Schenker“ halten oder muß der Verkäufer dafür sorgen, dass der Gegenstand in Ordnung gebracht wird ? Und wenn er dies ablehnt ?
Es ist ja auch in dem Zusammenhang interessant, falls ich selber mal etwas verkaufen möchte.
Unabhängig von der Frage, ob der E-Bay-Kauf unter das Fernabsatzgesetz fällt (Vertragsschluß im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems? vgl. § 1 FernAbsG) gilt allgemeines Kaufrecht für den Verkauf - ob gebrauchte Waren oder Neuware. Jeder Verkäufer haftet - soweit nicht anders vereibart - im Rahmen der Gewährleistung für Mängel, die die Kaufsache bei Übergabe hat, d.h. der Käufer kann z.B. Nacherfüllung verlangen und bei Erfolglosigkeit der Nacherfüllung zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen. Mängel sind alle Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit (ist der Artikel z.B. mit „Gebrauchsspuren“ „Kratzern“ beschrieben, sind dies dann beim Kauf keine Mängel mehr).
Das Gesetz unterscheidet neuerdings (seit der Schuldrechtsreform dieses Jahr) zwischen Verbrauchsgüterkäufen und sonstigen Käufen. Erstere sind Käufe von Verbrauchern bei Unternehmern in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit. Besonderheit des Verbrauchsgüterkaufs ist es, dass die Gewährleistung nicht vertraglich oder mit AGB ausgeschlossen werden kann, die Gewährleistung mind. 2 Jahre, bei gebrauchten Artikeln mind. 1 Jahr betragen muß und ein auftretender Mangel in den ersten 6 Monaten als Mangel anzusehen ist, der von Anfang an vorgelegen hat.
Hallo
Snoef, ebay sucht ja vor allen Dingen wegen ihrer Preisgestaltung die gewerblichen Verkäufer. Informationen findest du sicher bei http://pages.ebay.de/community/index.html, auch wenn du nicht bei ebay gemeldet bist. Einfach auf „Foren und Cafés“ klicken, nach unten scrollen, links dann „Sicherheit“ oder andere Rubrik anklicken, es geht fast immer ums Gleiche: Betrug.
Gruß Wynmuck
P.S.: yahoo macht ihre Auktionsplattformen in 4 europ. Ländern dicht, u.a. Frankreich und Deutschland. ((((