Hallo Experten,
es wäre sehr schön, wenn mir jemand sage könnte, wie sich unbezahlter Urlaub auf das bestehende Arbeitsverhältnis auswirkt. Besteht es fort, eben nur ohne Bezahlung?
Muss ich für diesen Zeitraum die Sozialabgaben, Krankenversicherung etc. selbst abführen und wenn ja, was dient dann als Berechnungsgrundlage?
Worauf ist generell zu achten?
Ich bin - da ich mich bisher mit diesem Thema nie beschäftigen musste - für jede Information dankbar!
Gruß
Paula
Hallo Paula,
es wäre sehr schön, wenn mir jemand sage könnte, wie sich
unbezahlter Urlaub auf das bestehende Arbeitsverhältnis
auswirkt. Besteht es fort, eben nur ohne Bezahlung?
Die entgeltliche Beschäftigung endet an dem Tag, an dem Du den unbezahlten Urlaub antrittst; das Arbeitsverhältnis besteht allerdings fort.
Muss ich für diesen Zeitraum die Sozialabgaben,
Krankenversicherung etc. selbst abführen und wenn ja, was
dient dann als Berechnungsgrundlage?
Grundsätzlich ist es so, daß während dieser Zeit keine SV-Beiträge anfallen bzw. erhoben werden, schließlich wirst Du nicht bezahlt, gell? Wie lange der unbezahlte Urlaub auch dauert, in dem ersten Monat hast Du prinzipiell den vollen Versicherungsschutz (das Versicherungsverhältnis besteht ununterbrochen fort -> § 192 Abs. 1 Nr. 1 SGB V); nach diesem einem Monat meldet Dich Dein AG ab und dann wäre es natürlich klug, sich freiwillig zu versichern.
Das wäre im Moment alles, was mir dazu einfällt…
Beste Grüße
Tessa
Herzlichen Dank …
… für diese ausführliche Information, Tessa!
Das hört sich doch schon mal sehr gut an, denn im Raum stehen lediglich zwei Wochen, was ja dann völlig unproblematisch wäre!
Danke!
Gruß
Paula
Hallo,
vielleicht zur Ergänzung -
unbezahlte Urlaube bis zu einem Monat bei krankenversicherungspflichtigenb Arbeitnehmern bewirken kein
Ende dieser Versicherungspflicht.
Dauert der unbezahlte Urlaub von vorne herein länger als ein Monat,
endet die Versicherungspflicht sofort, ansonsten ab dem Tag, an dem
bekannt wird dass der Urlaub länger als einen Monat dauern wird.
Gruss
Czauderna