Hallo Experten,
mein Wagen wurde am Wochenende abgeschleppt. In meiner „Stadt“ war ein Fest. Deshalb wurden vorübergehend Halteverbotsschilder aufgestellt. Meine Frage lautet nun, wie rechtzeitig so ein vorübergehendes Halteverbot angekündigt werden muss. In meinem speziellen Fall wurden die Schilder am Freitag aufgestellt und am Montag Morgen wurde abkassiert…äh geschleppt.
Halteverbotschilder für Privatleute, die man beim Wohnungswechsel aufstellen kann (gegen Gebühr versteht sich), müssen in der Regel spätestens 72 Stunden vor ihrem Inkrafttreten aufgestellt werden. Wahrscheinlich gilt dies auch für die Behörde selbst.
mein Wagen wurde am Wochenende abgeschleppt. In meiner
„Stadt“ war ein Fest.
Kam das Fest soooo überraschend.
(Es gibt ja Leute in Köln, die werden jedes Jahr vom Rosenmontagszug überrascht)
Deshalb wurden vorübergehend
Halteverbotsschilder aufgestellt. Meine Frage lautet nun, wie
rechtzeitig so ein vorübergehendes Halteverbot angekündigt
werden muss. In meinem speziellen Fall wurden die Schilder am
Freitag aufgestellt und am Montag Morgen wurde abkassiert…äh
geschleppt.
Ganz eindeutig nach Verwaltungspraxis und Rechtsprechung:
Die Zeit war mehr als ausreichend.
In besonderen Fällen darf das Aufstellen der Schilder und das Abschleppen zeit nah erfolgen.
Für behörden gelten eben genau diese drei Tage vorher. Im Gestzestext dazu ist vermerkt, das ein Fahrzeughalter regelmäßig nach seinem Fahrzeug sehen muß, oder falls in Urlaub, dafür sorge tragen muß, daß es jemand anderes es tut. ( Hatte mal dasselbe Problem, da waren es aber Dacharbeiten, von denen ich nun wirklich keine Kenntnis haben konnte…)