Hallo.
Ich hab da ein kleines Problem mit der Telekom-Telefonrechnung. Schuld ist allerdings Talkline, die darüber 64,01 EUR netto für „talknet by call ohne Anmeldung“ für den Zeitraum vom 21.01.02 bis zum 21.01.02 (ihr lest richtig) abrechnen.
Der vollkommen überhöhte Endbetrag wurde bereits von meinem Konto abgebucht. 
Fakt ist - mal davon abgesehen, daß die Zeitangabe schon gar nicht stimmen kann (wer verlangt denn bitte für die Analog-Modem-Einwahl ins Internet heute noch über zwei Euro die Stunde) -, daß ich absolut sicher sein kann, deren Dienste bei weitem nicht so sehr in Anspruch genommen zu haben. Vielmehr diente der Anschluß nur wenige Wochen dazu, die DSL-Wartezeit zu überbrücken. Dabei hatte ich zwar leider kein Verbindungsprotokoll laufen, aber sehr darauf geachtet, nur sporadisch ins Internet zu gehen.
Man kann es drehen und wenden, wie man will: keine Rechnung kommt auf eine solche Summe. Es muß sich also tatsächlich (genau wie bei der Zeitangabe) um eine fahrlässig oder vorsätzlich falsche Abrechnung handeln, für die ich nicht verantwortlich bin und die ich mir nicht leisten kann.
Zurück zum Thema.
Die E-Mail an Talkline kann ich wohl vergessen. Da erhält man in 100 Jahre wahrscheinlich keine Antwort. Der Anruf brachte nichts; es wurde behauptet, Einzelverbindungen wären im nachhinein nicht mehr zu erfassen.
Der Beschwerde-Brief per Einschreiben brachte den Hinweis, bei der Telekom zukünftig die „komplette Darstellung der angewählten Rufnummern“ einrichten zu lassen. Nun ja …
Ich werde letzteres wohl tun; bin aber keineswegs gewillt, auf mein Geld zu verzichten.
Wer kann mir sagen, bei wem die Beweispflicht liegt? Meiner Auffassung müßte Talkline verpflichtet sein, mir die konkret in Anspruch genommenen Dienste allesamt aufzuzeigen (statt sie einfach „aufzusummieren“). Wenn nicht, kann man das eigentlich als Einladung zur Abzockerei verstehen, die Telefonrechnungen könnten ja absolut willkürlich zusammengestellt werden.
Ich bedanke mich im voraus für jeden Vorschlag für das weitere Vorgehen.
Wie kann ich an mein Geld kommen; wäre es denkbar, die Abbuchung rückgängig zu machen und der Telekom den Differenzbetrag zu überweisen?
Grüße,Dirk
Ausserdem stimmte die Einwahlnummer auf der Rechnung nicht mit der von mir benutzten überein (die haben ja mehrere).