Ärger mit der Telefonrechnung

Hallo.
Ich hab da ein kleines Problem mit der Telekom-Telefonrechnung. Schuld ist allerdings Talkline, die darüber 64,01 EUR netto für „talknet by call ohne Anmeldung“ für den Zeitraum vom 21.01.02 bis zum 21.01.02 (ihr lest richtig) abrechnen.
Der vollkommen überhöhte Endbetrag wurde bereits von meinem Konto abgebucht. :frowning:

Fakt ist - mal davon abgesehen, daß die Zeitangabe schon gar nicht stimmen kann (wer verlangt denn bitte für die Analog-Modem-Einwahl ins Internet heute noch über zwei Euro die Stunde) -, daß ich absolut sicher sein kann, deren Dienste bei weitem nicht so sehr in Anspruch genommen zu haben. Vielmehr diente der Anschluß nur wenige Wochen dazu, die DSL-Wartezeit zu überbrücken. Dabei hatte ich zwar leider kein Verbindungsprotokoll laufen, aber sehr darauf geachtet, nur sporadisch ins Internet zu gehen.

Man kann es drehen und wenden, wie man will: keine Rechnung kommt auf eine solche Summe. Es muß sich also tatsächlich (genau wie bei der Zeitangabe) um eine fahrlässig oder vorsätzlich falsche Abrechnung handeln, für die ich nicht verantwortlich bin und die ich mir nicht leisten kann.

Zurück zum Thema.
Die E-Mail an Talkline kann ich wohl vergessen. Da erhält man in 100 Jahre wahrscheinlich keine Antwort. Der Anruf brachte nichts; es wurde behauptet, Einzelverbindungen wären im nachhinein nicht mehr zu erfassen.
Der Beschwerde-Brief per Einschreiben brachte den Hinweis, bei der Telekom zukünftig die „komplette Darstellung der angewählten Rufnummern“ einrichten zu lassen. Nun ja …

Ich werde letzteres wohl tun; bin aber keineswegs gewillt, auf mein Geld zu verzichten.
Wer kann mir sagen, bei wem die Beweispflicht liegt? Meiner Auffassung müßte Talkline verpflichtet sein, mir die konkret in Anspruch genommenen Dienste allesamt aufzuzeigen (statt sie einfach „aufzusummieren“). Wenn nicht, kann man das eigentlich als Einladung zur Abzockerei verstehen, die Telefonrechnungen könnten ja absolut willkürlich zusammengestellt werden.

Ich bedanke mich im voraus für jeden Vorschlag für das weitere Vorgehen.
Wie kann ich an mein Geld kommen; wäre es denkbar, die Abbuchung rückgängig zu machen und der Telekom den Differenzbetrag zu überweisen?

Grüße,Dirk

Hallo Dirk,

Telekom-Telefonrechnung. Schuld ist allerdings Talkline, die
darüber 64,01 EUR netto für „talknet by call ohne Anmeldung“
für den Zeitraum vom 21.01.02 bis zum 21.01.02 (ihr lest
richtig) abrechnen.

Das gleiche Problem hatte ich auch kürzlich. Prüf doch mal ob die Einwahlnummer auf deinem PC mit der auf der Rechnung übereinstimmt.

Fakt ist - mal davon abgesehen, daß die Zeitangabe schon gar
nicht stimmen kann (wer verlangt denn bitte für die
Analog-Modem-Einwahl ins Internet heute noch über zwei Euro
die Stunde) -, daß ich absolut sicher sein kann, deren Dienste
bei weitem nicht so sehr in Anspruch genommen zu haben.

Fakt ist (ich betone: möglicherweise) aber, daß die Gesamtverbindugsdauer die Summe der Einzelverbindungen ist.
Möglicherweise beinhaltet dies auch Verbindungen der Vormonate? Prüfe doch mal deine vorherigen Telekomrechnungen auf Talkline-Posten.
Zwei Euro pro Stunde sind, je nach Tarif, nicht ungewöhnlich.

Die E-Mail an Talkline kann ich wohl vergessen. Da erhält man
in 100 Jahre wahrscheinlich keine Antwort. Der Anruf brachte
nichts; es wurde behauptet, Einzelverbindungen wären im
nachhinein nicht mehr zu erfassen.

Du bist durchgekommen? *staun* Das hab ich nicht beim besten Willen nicht geschafft.

Der Beschwerde-Brief per Einschreiben brachte den Hinweis, bei
der Telekom zukünftig die „komplette Darstellung der
angewählten Rufnummern“ einrichten zu lassen. Nun ja …

Das ist 1) wohl ein Standardtextbaustein und 2) ohnehin empfehlenswert. Nützt dir aber für Onlineverbindungen nichts, denn die Verbindungsübersicht liefert der CbC-Anbieter der Telekom. Und wo nichts geliefert wird kann die Telekom nichts anzeigen.

Wer kann mir sagen, bei wem die Beweispflicht liegt? Meiner
Auffassung müßte Talkline verpflichtet sein, mir die konkret
in Anspruch genommenen Dienste allesamt aufzuzeigen (statt sie
einfach „aufzusummieren“). Wenn nicht, kann man das eigentlich
als Einladung zur Abzockerei verstehen, die Telefonrechnungen
könnten ja absolut willkürlich zusammengestellt werden.

Genau so habe ich auch gedacht. Wer Geld will soll bitteschön auflisten wofür genau. Talkline hat sich geweigert. Die daraufhin von mir kontaktierte RegTP gab die Auskunft, daß ein Einzelverbindungsnachweis nur für Sprach- aber nicht für Datenverbindungen zwingend ist. Ich stimme dir zu, daß dies Tür und Tor für allerlei öffnet.

Wie kann ich an mein Geld kommen; wäre es denkbar, die
Abbuchung rückgängig zu machen und der Telekom den
Differenzbetrag zu überweisen?

Das ist durchaus denkbar. Du kannst deine Bank beauftragen, die Lastschrift der Telekom zurückgehen zu lassen (kostet sogar keine Gebühr) und den Rechnungsbetrag abzüglich des Talklinepostens nachträglich überweisen. Zugleich solltest du aber unbedingt die Rechnungsstelle der Telekom über dein Vorgehen informieren, da sonst unweigerlich ein Mahnverfahren auf dich zukommt. Anschliessend kannst du Talkline schriftlich mitteilen, daß du die Höhe der Rechnung anzweifelst und um genauere Darlegung bittest, wie sich diese zusammensetzt. So habe ich es gemacht und (wenn auch erst 6 Wochen später) mein Geld (über die Telekom) gutgeschrieben bekommen. Aber das soll keine Garantie für dich sein, vielleicht hatte ich ja auch einfach das Glück, einen erstattungsgeilen Sachbearbeiter zu erwischen :wink: Ausserdem stimmte die Einwahlnummer auf der Rechnung nicht mit der von mir benutzten überein (die haben ja mehrere).
Aber Achtung: Wenn sich am Ende rausstellt, daß Talkline recht hat und dies auch belegen kann, könnten Folgen auf dich zukommen, über die du dich am besten bei Telekom und Talkline vorher informierst (Mahngebühren etc).
Viel Erfolg
Nils

Hallo Dirk,

es ist nicht wirklich eine Hilfe, aber schau mal hier:

http://www.teltarif.de/arch/2002/kw10/s7414.html

Da steht zum Beispiel folgendes:

[…] Wer die Höhe seiner Rechnung bestreitet, hat aber auf jeden Fall das Recht, bei Talkline auch nachträglich einen Einzelnachweis anzufordern. Dieser ist aber dann kostenpflichtig, falls Talkline nachweisen kann, richtig abgerechnet zu haben.

Mir hat Talkline (als mich von meiner Handy-Rg. anstatt der üblichen 150 - 200 DM fast 700 DM ‚anstrahlten‘) auch im Nachhinein einen Einzelverbindungsnachweis geschickt. Die mußt Du nur ordentlich in den Hintern treten.

Beste Grüße

Tessa