Zahlungsunfähiger Kunde

Hallo Experten,

ein Ingenieurbüro (Privatperson, keine GmbH), schuldet mir Geld, hat meine Forderungen schriftlich anerkannt und einen Ratenzahlungsplan vorgelegt, ich war damit einverstanden, doch nun bleibt die zweite Rate aus.

Es sind nette Leute, mit denen ich in all den Jahren auch immer sehr geduldig gewesen bin, doch nun sind sie nach eigener Angabe soweit, daß sie auf ihr Haus keinen Kredit mehr bekommen.

Solche Forderungsausfälle kann ich vor meiner Familie nicht mehr verantworten. Was soll ich jetzt tun? Geht es auch ohne Rechtsanwalt?

Gruß,

Wolfgang Berger

Hi Wolfgang, wahrscheinlich nicht, wobei auch der keinem nackten Mann in die Tasche greifen kann, wenn da nix rauskommt. Wenn es wirklich nette Leute sind, trete ihnen regelmäßig auf den Senkel und würfle das Geld stückchenweise heraus. Ein Anwalt bzw ein gerichtliches Mahnverfahren bringt nur dann etwas, wenn der Schuldner noch über verwertbare Vermögensgegenstände verfügt, oder idealerweise über Bargeld. Allerdings kann der RA die regelmäßige vereinbarte Zahlung ( wenn der Schuldner ein Einkommen hat ) besser überwachen als du, dem sicher die Zeit dafür fehlt. Kommt halt auch auf den Einzelfall an.

Gruß

HM

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Hallo Wolfgang,

da sind rechtliche und praktische Seite des Falls einfach zwei ganz unterschiedliche Dinge. Rechtlich kann man natürlich alles mögliche machen, aber wenn als Folge dann die Finger in die Höhe gestreckt werden, ist außer Spesen nichts gewesen. Sprich, Du hast gutes Geld schlechtem hinterher geworfen. Wenn die Forderung nicht extrem hoch ist, hast Du auch nicht viel von Ratenzahlungen, die dann proentual zu anderen Forderungen (z.B. Immobilienfinanzierungen, große Bankkredite, etc.) einfach nur mit Centbeträgen ausfallen. Dann doch lieber über die private Schiene immer wieder mal anklopfen und horchen, wann es wieder wieviel geben könnte.

Nur wenn Du die berechtigte Vermutung hast, dass noch ausreichend Vermögen da ist, und der Schuldner eher unwillig ist, macht es Sinn, entweder aus dem Schuldanerkenntnis direkt (je nach Gestaltung) oder über einen Mahn-/Vollstreckungsbescheid dann mit Hilfe des Gerichtsvollziehers (kostet jedes Mal zunächst Dein Geld) vorzugehen.

Leider keine richtig positive Antwort, aber mehr kann man in einem solchen Fall mit gutem gewissen nicht raten.

Gruß vom Wiz

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Hallo Wolfgang,

ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen, und denke das es am nützlichsten zu sein scheint auf persönlichem Weg an das Geld zu kommen, evtl auch vorbeifahren. Aufgrund meiner Erfahrung weiß ich, daß einige Schuldner auf nette Weise versuchen rechtliche Schritte solange wie möglich hinauszuzögern, Leute wie Du schauen dann oft in die Röhre, weil alle anderen Gläubiger per GV bereits abkassiert haben („Wer zuerst kommt malt zuerst“). Aber ich würde es bei einem guten Gefühl bei einem Schuldner auch auf die sanfte Tour machen, also wäge ab und hoffentlich bekommst Du Dein Geld.

Gruß

Tim